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   VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23   

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VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23 (https://dejure.org/2023,43494)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21.12.2023 - 6 B 371/23 (https://dejure.org/2023,43494)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21. Dezember 2023 - 6 B 371/23 (https://dejure.org/2023,43494)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NSchG § 63 Abs. 3; VwGO § 123 Abs. 1
    Eidesstattliche Versicherung; gewöhnlicher Aufenthalt; Glaubhaftmachung; Schulbezirk; Vorwegnahme der Hauptsache; Wohnsitz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Hannover, 08.02.2002 - 6 B 180/02

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Recht eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23
    Im schulrechtlichen Zusammenhang des § 63 NSchG ist in Anlehnung hieran Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der Ort, der nach den zeitlichen Umständen und bei objektiver Betrachtung zum Schwerpunkt der Lebensbeziehungen gemacht wird (vgl. VG Braunschweig, U. v. 20.9.2007 - 6 A 89/07 -, juris Rn. 3; VG Hannover, B. v. 8.2.2002 - 6 B 180/02 -, veröffentlicht in voris).

    Die Schulpflicht beginnt in diesem Fall am ersten Tag des Aufenthaltes." Für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts kann es demnach ausreichen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler während der Schulzeit an fünf Tagen der Woche, d. h. von Montag bis Freitag, bei Verwandten oder Freunden wohnt, wobei der Zweck des Aufenthalts auch und gerade darin liegen kann, den Besuch einer bestimmten Schule zu ermöglichen (vgl. VG Hannover, B. v. 8.2.2002 - 6 B 180/02 -, veröffentlicht in voris; Oppenborn-Reccius, in: Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG Kommentar, Stand Okt. 2023, § 63 Erl. 2.2).

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2018 - 2 ME 432/18

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23
    Im Hinblick auf die mit dem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes begehrte Vorwegnahme der Hauptsache sowie die voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2023/2024 endende Möglichkeit, eine im Eilverfahren getroffene Entscheidung mit einer Hauptsacheentscheidung zu revidieren (vgl. insoweit Nds. OVG, B. v. 2.8.2018 - 2 ME 432/18 - juris Rn. 10), hat das beschließende Gericht in Anlehnung an Ziffer 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs für das Eilverfahren keinen geringeren Streitwert zugrunde gelegt als für ein Hauptsacheverfahren.
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17

    Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23
    Im Rahmen von Art. 19 Abs. 1 Satz 1 Einführungsgesetzbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuch sind insoweit der Schwerpunkt der Bindungen eines Kindes, also seine soziale Integration durch familiäre, freundschaftliche oder sonstige Beziehungen (Daseinsmittelpunkt), sowie die Dauer und Beständigkeit des Aufenthalts von maßgeblicher Bedeutung (vgl. bspw. BGH, B. v. 20.3.2019 - XII ZB 530/17 -, veröffentlicht in beck-online, Rn. 19).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 18.08

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23
    Im Zusammenhang von § 86 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch VIII hat eine Person den gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort oder in dem Gebiet, an oder in dem sie sich bis auf weiteres im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hat (vgl. bspw. BVerwG, U. v. 30.9.2009 - 5 C 18/08 -, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 19.06.2013 - 1 BvR 2253/09

    Ausnahmen von der Schulsprengelpflicht bei Vorliegen "gewichtiger pädagogischer

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23
    Insbesondere ermöglichen und fördern sie die Planbarkeit des Baus und des Betriebs von Schulen sowie des Einsatzes von Lehrpersonal, halten die Schulwege für Schülerinnen und Schüler nach Strecke und Dauer möglichst klein, wirken darüber hinaus der Entstehung von "Problemschulen" entgegen" und schränken in dieser Weise das Wahlrecht bezüglich der zu besuchenden staatlichen Schule in verhältnismäßiger Weise ein (vgl. bspw. BVerfG, B. v. 19.6.2013 - 1 BvR 2253/09 -, juris Rn. 11; VG Lüneburg, B. v. 27.4.2021 - 4 B 75/21 -, V. n. b.; Oppenborn-Reccius, in: Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG Kommentar, Stand Okt. 2023, § 63 Erl. 4).
  • VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20

    Corona-Pandemie; COVID-19; Homeschooling; Infektionsschutzmaßnahme; Pandemie;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23
    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten, weil durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Hauptsacheentscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. z. B. Nds. OVG, B. v. 21.4.2021 - 13 ME 146/21 -, juris Rn. 7; VG Braunschweig, B. v. 8.10.2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • VG Berlin, 08.08.2017 - 9 L 416.17

    Kein Schulplatz im Einschulungsbereich bei Scheinanmeldung

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23
    Dies schließt die Aussagekraft der Versicherung zwar nicht von vornherein aus, kann diese aber in der Gesamtbewertung aller Umstände abschwächen, insbesondere dann, wenn - wie vorliegend - weitere Umstände Zweifel an der Richtigkeit der Einlassung eines Antragstellers begründen (vgl. bspw. VG Berlin, B. v. 9.8.2017 - 9 L 416/17 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21

    Befreiung; Beschwerde; Ein- und Rückreisende; Quarantäne; vorläufiger

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23
    Eine die Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung erhöhende Vorwegnahme der Hauptsache liegt schon dann vor, wenn die begehrte Entscheidung des Gerichts dem Antragsteller für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens die Rechtsposition vermitteln würde, die er in der Hauptsache anstrebt (vgl. bspw. Nds. OVG, B. v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 7; B. v. 23.11.1999 - 13 M 3944/99 -, juris Rn. 1; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auf. 2017, zweiter Teil Rn. 179 f.).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 146/21

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Beschwerde;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23
    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten, weil durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Hauptsacheentscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. z. B. Nds. OVG, B. v. 21.4.2021 - 13 ME 146/21 -, juris Rn. 7; VG Braunschweig, B. v. 8.10.2020 - 6 B 187/20 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 13 M 3944/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Nichtversetzung in nächsthöheren Schuljahrgang;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2023 - 6 B 371/23
    Eine die Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung erhöhende Vorwegnahme der Hauptsache liegt schon dann vor, wenn die begehrte Entscheidung des Gerichts dem Antragsteller für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens die Rechtsposition vermitteln würde, die er in der Hauptsache anstrebt (vgl. bspw. Nds. OVG, B. v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 7; B. v. 23.11.1999 - 13 M 3944/99 -, juris Rn. 1; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auf. 2017, zweiter Teil Rn. 179 f.).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2021 - 2 ME 173/21

    Grundschule; Lebensmittelpunkt; Schulbezirkssatzung; Wohnsitz

  • VG Braunschweig, 20.09.2007 - 6 A 89/07

    Beschulung; Beschulungspflicht; Betreuung; Eltern; Erziehungsberechtigter;

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