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   VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23.F, 2 B 1843/23   

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VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23.F, 2 B 1843/23 (https://dejure.org/2023,38599)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.12.2023 - 5 L 4164/23.F, 2 B 1843/23 (https://dejure.org/2023,38599)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Dezember 2023 - 5 L 4164/23.F, 2 B 1843/23 (https://dejure.org/2023,38599)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    Art 8 Abs 1 GG, Art 14 HV, § 14 Abs 2 Satz 1 Alt 1 HVersFG, § 14 HVersFG
    Verbot einer Versammlung zum Thema "Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!" rechtswidrig

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
    Eine Versammlung kann nach diesen hergebrachten und im Verhältnismäßigkeitsprinzip verankerten Grundsätzen nur als ultima ratio im Vorfeld verboten werden (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 - Brokdorf II, juris Rn. 39).

    Wird aufgrund der näheren Umstände ein allgemeines vorbeugendes Demonstrationsverbot erwogen, so erscheint es bei Großdemonstrationen mit weit überwiegend friedlich gesonnenen Teilnehmern in aller Regel geboten, dass eine solche außergewöhnliche und einschneidende Maßnahme zuvor unter Fristsetzung angekündigt wird, wobei innerhalb der Frist Gelegenheit zur Erörterung der befürchteten Gefahren und geeigneter Gegenmaßnahmen besteht (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, BVerfGE 69, 315-372, Rn. 93).

  • VG Frankfurt/Main, 20.10.2023 - 5 L 3313/23

    Versammlung "Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten" in Frankfurt am Main

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31) sowie 9. November 2023 (Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.) im Hinblick auf Art. 14 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen (HV) ausführlich dargelegten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots einer Versammlung aufgrund des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes (HVersFG) weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen.

    Die Wahrnehmung von Grundrechten steht nicht unter dem Vorbehalt einer Staatsräson (VG Frankfurt, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - 5 L 3313/23.F -, juris Rn. 34).

  • VGH Hessen, 04.02.1999 - 8 TG 4138/98

    Zur Mitbenutzung eines Müllheizkraftwerks; zur Ermittlung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
    Bei der Interessenabwägung kommt es anschließend maßgeblich auf die Erfolgsaussichten in der Hauptsache an (vgl. Hess-VGH, Beschluss vom 4. Februar 1999 - 8 TG 4138/98 -, juris Rn. 37; Schoch/Schneider/Schoch, 44. EL März 2023, VwGO § 80 Rn. 372 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 24. August 2020 - 6 B 18.20 - juris, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn., 19), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 und vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.2020 - 6 B 18.20

    Streit um die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen anlässlich einer Versammlung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 24. August 2020 - 6 B 18.20 - juris, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn., 19), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 und vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 24. August 2020 - 6 B 18.20 - juris, Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 24. März 2023 - 10 CS 23.575 - juris Rn., 19), wobei die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung grundsätzlich bei der Behörde liegt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17 und vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04 - juris, Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
    Sie ist auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zu stützen, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 1 BvR 1423/07 - juris Rn. 17).
  • VG Frankfurt/Main, 13.10.2023 - 5 L 3216/23

    Free-Palestine-Demonstration in Frankfurt am Main

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31) sowie 9. November 2023 (Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.) im Hinblick auf Art. 14 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen (HV) ausführlich dargelegten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Verbots einer Versammlung aufgrund des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes (HVersFG) weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen.
  • BVerfG, 01.12.2007 - 1 BvR 3041/07

    NPD-Versammlung zum Thema "Todesstrafe für Kinderschänder/gegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
    Der Inhalt einer Meinungsäußerung, der im Rahmen des Art. 5 GG nicht unterbunden werden darf, kann daher auch nicht zur Begründung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 GG beschränken (BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2007 - 1 BvR 3041/07 - BVerfGK 13, 1 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21

    Rechtswidriges Verbot des NPD-Wahlplakats "Migration tötet"

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2023 - 5 L 4164/23
    Eine inhaltliche Begrenzung von Meinungsäußerungen kommt im Rahmen der allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG in Betracht (hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urteil vom 26. April 2023 - 6 C 8/21 - juris Rn. 28 ff. m.w.N. zur entsprechenden ständigen Rechtsprechung des BVerfG).
  • VG Frankfurt/Main, 24.11.2023 - 5 L 3760/23

    Verbot einer pro Palästina-Versammlung rechtswidrig

  • VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20

    Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren

  • VGH Hessen, 14.10.2023 - 2 B 1423/23

    Verbot einer Versammlung zum bewaffneten Konflikt in Nahost

  • VGH Bayern, 24.03.2023 - 10 CS 23.575

    Versammlungsverbot der Landeshauptstadt München für Demonstration am 26. März

  • VG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 5 L 1457/23

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 HVersFG fraglich; im Einzelfall keine hinreichenden

  • VG Frankfurt/Main, 09.11.2023 - 5 L 3551/23

    Verbot einer Versammlung mit dem Titel "Nie wieder Faschismus - Erinnerung an die

  • VGH Hessen, 25.11.2023 - 2 B 1662/23

    Verbot einer Versammlung zum Palästinakonflikt

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

  • VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 973/24

    Versammlungsbeschränkung hinsichtlich der Parolen "From the river to the sea" und

    Zur Begründung beruft sie sich im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des VG Frankfurt am Main (Beschlüsse vom 25. November 2023 - Az.: 5 L 3760/23.F - und vom 22. Dezember 2023, Az.: 5 L 4164/23.F, jeweils juris) auf die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Beschränkungen, da zum einen die Annahme der Antragsgegnerin zu etwaigen Aufrufen zur Vernichtung Israels seitens der Versammlungsteilnehmer im Bereich vager Vermutungen verbleibe.

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 24. November 2023 (Az. 5 L 3760/23.F -, juris), 1. Dezember 2023 (Az.: 5 L 3868/23.F -, juris) sowie 22. Dezember 2023 (Az.: 5 L 4164/23.F -, juris) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung im Vorfeld nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz, soweit es nicht um verfassungsunmittelbare oder verfassungsimmanente Schranken geht, an denen sich die Befugnisnorm indes nicht ausrichtet, weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen.

    Im Übrigen müsste ungeachtet dessen dann auch erkennbar sein, dass die Verbotsverfügung ausschließlich dem Schutz von Verfassungsgütern dient, die im Einzelfall der Versammlungsfreiheit vorgehen; ein Verweis auf zu befürchtende Rechtsverstöße allein vermag ein Versammlungsverbot nicht zu tragen (zuletzt VG Frankfurt, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 5 L 4164/23.F -, juris Rn. 11; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - "Wunsiedel", BVerfGE 124, 300 = NJW 2010, 47 Rn. 67, 78).

    Soweit die Antragsgegnerin sich auf einen Auszug aus der Satzung des Palästina e.V. beruft, wonach dieser sich solidarisch mit allen Formen des palästinensischen Widerstands zeige und für die Befreiung des gesamten historischen Palästinas von der zionistischen Besatzung vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer stehe, ist festzuhalten, dass sich die Gefahrenprognose entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht allein aufgrund der Zuordnung der Antragstellerin zum Verein Palästina e.V. stützen lässt, der nicht verboten ist und dessen Vereinszweck, sich mit dem palästinensischen Widerstand zu solidarisieren, nicht pauschal ohne weitere Erkenntnisse Rückschlüsse auf befürchtete strafbare Äußerungen ermöglicht (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 5 L 4164/23.F -, juris Rn. 24, juris).

  • VG Frankfurt/Main, 22.03.2024 - 5 L 985/24

    Teilnahmeuntersagung des Versammlungsleiters an einer Versammlung rechtswidrig

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 24. November 2023 (Az. 5 L 3760/23.F -, juris), 1. Dezember 2023 (Az.: 5 L 3868/23.F -, juris), 22. Dezember 2023 (Az.: 5 L 4164/23.F -, juris) sowie vom 21. März 2024 (5 L 940/24.F) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung im Vorfeld nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz, soweit es nicht um verfassungsunmittelbare oder verfassungsimmanente Schranken geht, an denen sich die Befugnisnorm indes nicht ausrichtet, weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen.

    Im Übrigen müsste ungeachtet dessen dann auch erkennbar sein, dass die Verbotsverfügung ausschließlich dem Schutz von Verfassungsgütern dient, die im Einzelfall der Versammlungsfreiheit vorgehen; ein Verweis auf zu befürchtende Rechtsverstöße allein vermag ein Versammlungsverbot nicht zu tragen (zuletzt VG Frankfurt, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 5 L 4164/23.F -, juris Rn. 11; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - "Wunsiedel", BVerfGE 124, 300 = NJW 2010, 47 Rn. 67, 78).

  • VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 940/24

    Beschränkung einer Versammlung mit dem Thema "From the river to the sea -

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hält an den mit Beschlüssen vom 12. Mai 2023 (Az.: 5 L 1457/23.F -, juris, Rn. 16), 13. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3216/23.F -, juris Rn. 28-31), 20. Oktober 2023 (Az.: 5 L 3313/23.F -, juris Rn 31), 9. November 2023 (Az. 5 L 3551/23.F -, juris Rn. 5 f.), 24. November 2023 (Az. 5 L 3760/23.F -, juris), 1. Dezember 2023 (Az.: 5 L 3868/23.F -, juris) sowie 22. Dezember 2023 (Az.: 5 L 4164/23.F -, juris) ausführlich dargelegten Zweifeln hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung einer Versammlung im Vorfeld nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz, soweit es nicht um verfassungsunmittelbare oder verfassungsimmanente Schranken geht, an denen sich die Befugnisnorm indes nicht ausrichtet, weiter fest und lässt sich vom Gegenteil durch die lediglich pauschalen Bekundungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2023 - Az. 2 B 1423/23 -, juris Rn. 17) nicht überzeugen.

    Im Übrigen müsste ungeachtet dessen dann auch erkennbar sein, dass die Verbotsverfügung ausschließlich dem Schutz von Verfassungsgütern dient, die im Einzelfall der Versammlungsfreiheit vorgehen; ein Verweis auf zu befürchtende Rechtsverstöße allein vermag ein Versammlungsverbot nicht zu tragen (zuletzt VG Frankfurt, Beschluss vom 22. Dezember 2023 - 5 L 4164/23.F -, juris Rn. 11; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - "Wunsiedel", BVerfGE 124, 300 = NJW 2010, 47 Rn. 67, 78).

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