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   VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21   

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VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21 (https://dejure.org/2023,3785)
VG Freiburg, Entscheidung vom 03.03.2023 - 5 K 664/21 (https://dejure.org/2023,3785)
VG Freiburg, Entscheidung vom 03. März 2023 - 5 K 664/21 (https://dejure.org/2023,3785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 1 AGG, § 22 AGG, Art 157 AEUV
    Schadensersatzanspruch einer Bürgermeisterin nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgrund niedrigerer Besoldung als ihre männlichen Amtsvorgänger und -nachfolger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15 Abs. 1 ; AGG § 22 ; AEUV Art. 157
    Entgeltgleichheit; Besoldung; Geschlecht; Indiz; Vermutung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    50.000 Euro Schadensersatz: Ex-Bürgermeisterin schlechter besoldet als männliche Kollegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Equal Pay gilt auch für Bürgermeisterinnen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    Auszug aus VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21
    Nach der bundesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zur Beweislast bei der Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts begründet der Umstand, dass eine Person unmittelbar i.S.v. § 3 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG benachteiligt wurde, die von dem beklagten Arbeitgeber widerlegbare Vermutung, dass diese Person die Entgeltbenachteiligung "wegen des Geschlechts" erfahren hat (BAG, Urteil vom 21.01.2021 - 8 AZR 488/19 -, juris Rn. 33).

    Das Bundesarbeitsgericht ist zu seinem Schluss letztlich durch eine unionsrechtskonforme Auslegung von § 22 AGG gelangt (BAG, Urteil vom 21.01.2021 - 8 AZR 488/19 -, juris Rn. 27 ff.).

    Eine mangelnde Durchschaubarkeit macht jede Nachprüfung seitens der nationalen Gerichte und auch seitens der durch diskriminierende Maßnahmen beschwerten Personen unmöglich (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2021 - 8 AZR 488/19 -, juris Rn. 61 ff.).

    Auch dies ist vom Arbeitgeber substantiiert darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen (vgl. BAG, Urteil vom 21.01.2021 - 8 AZR 488/19 -, juris Rn. 66 ff.).

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

    Auszug aus VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21
    Danach trifft die Beweislast für das Vorliegen einer Diskriminierung beim Entgelt aufgrund des Geschlechts grundsätzlich den Arbeitnehmer, der sich diskriminiert glaubt und deshalb gegen seinen Arbeitgeber Klage auf Beseitigung dieser Diskriminierung erhebt (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 28.02.2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 18; 26; vom 26.06.2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 52 f., 57 - jeweils juris).

    Es ist folglich Sache dieses Arbeitnehmers, mit allen rechtlich vorgesehenen Mitteln zu beweisen, dass sein Arbeitgeber ihm ein niedrigeres Entgelt zahlt als seinen zum Vergleich herangezogenen Kollegen und dass er die gleiche oder eine gleichwertige, mit deren Arbeit vergleichbare Arbeit verrichtet, so dass er dem ersten Anschein nach Opfer einer nur mit dem unterschiedlichen Geschlecht erklärbaren Diskriminierung ist (vgl. Urteile vom 28.02.2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 19; 26.06.2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 58, a.a.O.).

    Jedoch ist in Anwendung der oben dargestellten Grundsätze bei der Entgeltdiskriminierung keine statistische Betrachtung erforderlich, da nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bereits eine Betrachtung von lediglich zwei Personen ausreicht (EuGH, Urteil vom 26.06.2001 - C-381/99 - [Brunnhofer], a.a.O., Rn. 58; Franzen in: Franzen/Gallner/Oetker, Kommentar zum europäischen Arbeitsrecht, 4. Auflage 2022, Art. 157 AEUV, Rn. 54).

  • EuGH, 28.02.2013 - C-427/11

    Kenny u.a. - Art. 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Gleiches Entgelt für Männer

    Auszug aus VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21
    Danach trifft die Beweislast für das Vorliegen einer Diskriminierung beim Entgelt aufgrund des Geschlechts grundsätzlich den Arbeitnehmer, der sich diskriminiert glaubt und deshalb gegen seinen Arbeitgeber Klage auf Beseitigung dieser Diskriminierung erhebt (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 28.02.2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 18; 26; vom 26.06.2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 52 f., 57 - jeweils juris).

    Es ist folglich Sache dieses Arbeitnehmers, mit allen rechtlich vorgesehenen Mitteln zu beweisen, dass sein Arbeitgeber ihm ein niedrigeres Entgelt zahlt als seinen zum Vergleich herangezogenen Kollegen und dass er die gleiche oder eine gleichwertige, mit deren Arbeit vergleichbare Arbeit verrichtet, so dass er dem ersten Anschein nach Opfer einer nur mit dem unterschiedlichen Geschlecht erklärbaren Diskriminierung ist (vgl. Urteile vom 28.02.2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 19; 26.06.2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 58, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 10.07.2012 - 3 K 2321/10

    Beanstandung der Eingruppierung eines hauptamtlichen Bürgermeisters in eine

    Auszug aus VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21
    Zwar ist es richtig, dass die Bewertung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 LKomBesG amtsbezogen und damit objektiv erfolgen muss (VG Freiburg Urteil vom 10.07.2012 - 3 K 2321/10 -, juris; GPA-Mitteilung 07/2010 in der Fassung vom 01.02.2022 S. 2, abrufbar unter https://www.gpabw.de/fileadmin/Dateien/Website/Publikationen_-_Zeit/GPA_Mitteilungen/2010/mit072010.pdf (15.03.2023)).

    Für die Kammer liegen aber vor dem Hintergrund des weiten Beurteilungsspielraums (Organisationsermessen), der Gemeinden bei der Einweisung des hauptamtlichen Bürgermeisters in eine von zwei in Frage kommenden Besoldungsgruppen zugebilligt wird (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 10.07.2012 - 3 K 2321/10 -, juris Rn. 22 m.w.N), und der Unergiebigkeit des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.11.2011 keine Anhaltspunkte dafür vor, dass das Nichteinlegen eines Rechtsbehelfs hiergegen durch die Klägerin schuldhaft erfolgte bzw. dass die Einlegung des gebotenen Rechtsmittels den Eintritt des Schadens tatsächlich verhindert hätte (vgl. zu diesem Erfordernis: Dörr in: BeckOGK, Stand 01.12.2022, BGB § 839 Rn. 709).

  • AG Berlin-Schöneberg, 21.09.2011 - 5 C 16/10
    Auszug aus VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21
    Benachteiligung im Sinne des Benachteiligungsverbots des § 7 AGG ist jede unterschiedliche Behandlung, die mit einem Nachteil verbunden ist; nicht erforderlich ist, dass in Benachteiligungsabsicht gehandelt oder die Benachteiligung sonst schuldhaft bewirkt worden ist (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16/10 -, juris Rn. 17).

    Dabei ist ausreichend, dass ein in § 1 AGG genannter Grund Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16/10 -, juris Rn. 26; BAG, Urteil vom 18.03.2010 - 8 AZR 77/09 -, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13

    Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg

    Auszug aus VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21
    Auch die nachträgliche Behauptung, einzelne Mitglieder des Kollegiums hätten bei der Beschlussfassung vom Gesetz nicht zugelassene Motive verfolgt, kann deshalb die Wirksamkeit gefasster Beschlüsse nicht berühren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.11.2015 - 5 S 2590/13 -, juris Rn. 48).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21
    Der Umfang des Schadensersatzanspruchs richtet sich nach den §§ 249 ff. BGB (BAG, Urteil vom 19.08.2010 - 8 AZR 530/09 -, juris Rn. 75).
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Auszug aus VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21
    Hierfür gilt das Beweismaß des sog. Vollbeweises (vgl. etwa BAG, Urteil vom 18.09.2014 - 8 AZR 753/13 -, juris Rn. 33).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Auszug aus VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21
    So urteilte etwa das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg noch im Jahr 2019, dass aus Art. 157 AEUV i.V.m. Art. 4 RL 2006/54/EG nicht ein Verständnis des Entgeltgleichheitsgebots dahingehend folge, dass die Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit zwischen Mann und Frau bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit quasi die Diskriminierung in sich trage und es weiterer Indizien nicht bedürfe (vgl. Urteil vom 05.02.2019 - 16 Sa 983/18 -, juris Os. 6).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 163/10

    BGH wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21
    Der Bundesgerichtshof hat es für die Vermutungswirkung des § 22 AGG genügen lassen, dass der Vorsitzende des Gremiums die Gründe, aus denen die Entscheidung getroffen wurde, unwidersprochen vor der Presse wiedergegeben hat, da dieser dabei das gesamte Gremium repräsentiert (Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 163/10 -, juris Rn. 36).
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 1 S 2263/02

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz - Anscheinsgefahr - grobe Fahrlässigkeit

  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 5 LB 9/10

    Anwendung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in einem

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11

    Entschädigung und Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz;

  • VG Mainz, 21.01.2009 - 7 K 484/08

    Beamter; Stellenbesetzung; Verstoß gegen Benachteiligungsverbot bei

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2012 - 4 S 82/12

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15

    Keine Entschädigung nach dem AGG wegen Nichtberücksichtigung im

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