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   VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22   

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VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22 (https://dejure.org/2023,2574)
VG Hannover, Entscheidung vom 20.02.2023 - 10 A 1101/22 (https://dejure.org/2023,2574)
VG Hannover, Entscheidung vom 20. Februar 2023 - 10 A 1101/22 (https://dejure.org/2023,2574)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover gegen datenschutzrechtliche Verwarnung hat Erfolg

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Welche Unterlagen dürfen im Rahmen eines Konkurrentenstreitverfahrens an das zuständige Gericht übersendet werden?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover gegen datenschutzrechtliche Verwarnung erfolgreich - VG hebt Verfügung der Landesbeauftragten für Datenschutz auf

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verwarnung der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover durch die Landesbeauftragte für Datenschutz rechtmäßig?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2019 - 1 S 188/19

    Beschwerde gegen einen Hängebeschluss; Weigerung der Behörde, Verwaltungsakten

    Auszug aus VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22
    Diese Regelung genügt den nach Art. 6 Abs. 2 und 3 DSGVO an eine Rechtsvorschrift i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO zu stellenden Anforderungen (VGH Mannheim, Beschl. v. 15.02.2019 - 1 S 188/19 -, BeckRS 2019, 2625, Rn. 20 f. m.w.N.).

    Gegenstand der Vorlage- und Auskunftspflicht i.S.d. § 99 VwGO sind alle Unterlagen, deren Inhalt für die gerichtliche Entscheidung relevant sind; sie sind grundsätzlich jeweils im Original, vollständig und ungeschwärzt zu übermitteln ( BVerwG, Beschl. v. 15.10.2008 - 20 F 1.08 -, ZUR 2009, 322; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.02.2019 - 1 S 188/19 -, BeckRS 2019, 2625, Rn. 17; Posser, in: BeckOK VwGO, 64. Edition Stand 01.01.2023, § 99 Rn. 8).

    Die Entscheidung darüber, welche Urkunden und Akten vorzulegen sind, steht im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO im Ermessen des Gerichts; ihm allein und nicht der Behörde kommt nach § 86 Abs. 1 VwGO die Beurteilung zu, welche Urkunden und Akten für seine Entscheidung erheblich sein können ( BVerwG, Beschl. v. 09.02.2016 - 20 F 11.15 -, ZD 2016, 239, 240; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.02.2019 - 1 S 188/19 -, BeckRS 2019, 2625, Rn. 18).

    Diese Ansicht wird dadurch gestützt, dass eine Verweigerung zur Aktenvorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO unter Verweis auf die DSGVO als nicht möglich erachtet wird (so VGH Mannheim, Beschl. v. 15.02.2019 - 1 S 188/19 -, BeckRS 2019, 2625, Rn. 20).

  • BVerwG, 09.02.2016 - 20 F 11.15

    Entbehrlichkeit der förmlichen Verlautbarung der Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22
    Die Entscheidung darüber, welche Urkunden und Akten vorzulegen sind, steht im Rahmen des § 86 Abs. 1 VwGO im Ermessen des Gerichts; ihm allein und nicht der Behörde kommt nach § 86 Abs. 1 VwGO die Beurteilung zu, welche Urkunden und Akten für seine Entscheidung erheblich sein können ( BVerwG, Beschl. v. 09.02.2016 - 20 F 11.15 -, ZD 2016, 239, 240; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.02.2019 - 1 S 188/19 -, BeckRS 2019, 2625, Rn. 18).

    Nur auf unerhebliche Tatsachen bezieht sich die Vorlagepflicht insofern von vornherein nicht ( BVerwG, Beschl. v. 12.01.2006 - 20 F 12/04 -, NVwZ 2006, 700, 701; Beschl. v. 09.02.2016 - 20 F 11.15 -, ZD 2016, 239).

    Diese Zweckbestimmung beschränkt die Vorlagepflicht von vornherein auf solche Akten und Urkunden, deren Inhalt der umfassenden Sachaufklärung durch das Gericht der Hauptsache und der Gewinnung von Grundlagen für die Prozessführung der Beteiligten überhaupt dienlich sein kann ( BVerwG, Beschl. v. 09.02.2016 - 20 F 11.15 -, ZD 2016, 239).

  • BVerwG, 12.02.2021 - 20 F 1.20

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung hinsichtlich eines Vertragswerks

    Auszug aus VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22
    Die Entscheidungserheblichkeit ergibt sich ausnahmsweise auch aus einer einfachen Aktenanforderung in der Eingangsverfügung, wenn die angeforderten Unterlagen zweifelsfrei entscheidungserheblich sind ( BVerwG, Beschl. v. 12.02.2021 - 20 F 1/20 -, juris Rn. 13, m.w.N.).

    Ihr wird dadurch die Möglichkeit eingeräumt und zugleich die Verpflichtung auferlegt, die im Widerstreit stehenden Interessen an der Offenlegung der Akten einerseits und an der Wahrung der in ihnen enthaltenen Geheimnisse andererseits nach Maßgabe des betroffenen (grundrechtlichen) Schutzbereichs sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ( BVerfG, Beschl. v. 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03 -, NVwZ 2006, 1041, 1043; BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, NVwZ 2008, 554; Beschl. v. 12.02.2021 - 20 F 1.20 -, BeckRS 2021, 7813 Rn. 55 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 03.05.210 - 13a F 31/09 -, NVwZ 2010, 1044, 1045 [OVG Nordrhein-Westfalen 03.05.2010 - 13a F 31/09] ) gegeneinander abzuwägen (Posser, in: BeckOK VwGO, 64. Ed., Stand 01.01.2023, § 99 Rn. 26).

  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22
    Nach einer zweistufigen Prüfung, bei der der Fachsenat sowohl überprüft, ob die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 2 vorliegen, als auch, ob Ermessensfehler - etwa hinsichtlich des (eingeschränkten) Umfangs der Vorlage - bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.07.2002 - 2 AV 1/02 -, NVwZ 2002, 1249, 1250), ergeht die Entscheidung durch einen Feststellungstenor bezüglich der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Verweigerung durch die oberste Aufsichtsbehörde.
  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Auszug aus VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22
    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass mit einer Bewerbung stets eine Offenbarungsbereitschaft bezüglich der in der Bewerbung enthaltenen Informationen einhergeht, die es als zulässig erscheinen lässt, dass ein Bewerber Einsicht in Vorgänge, die andere Bewerberinnen und Bewerber betreffen, erhält, weil diese einen untrennbare Einheit bilden (Rudisile, in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL August 2022, § 99 VwGO, Rn. 20 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 04.08.1975 - VI C 30/72 -, NJW 1976, 204).
  • BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18

    Anspruch eines Personalratsmitglieds eines Uniklinikums auf Zugang vertraulichen

    Auszug aus VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22
    Die Bewertung derjenigen Umstände, die der Geheimhaltungsbedürftigkeit Vorrang einräumen, ist dabei so einleuchtend darzulegen, dass eine richterliche Überprüfung nach rechtsstaatlichen Maßgaben noch möglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2020 - 20 F 5.20 -, BeckRS 2020, 34092 Rn. 21; Beschl. v. 21.06.2019 - 7 B 24.18 -, BeckRS 2019, 17698 Rn. 5).
  • BVerwG, 13.11.2020 - 20 F 5.20

    Teilweise rechtswidrige Sperrerklärung zu Vorgängen betreffend die Europäische

    Auszug aus VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22
    Die Bewertung derjenigen Umstände, die der Geheimhaltungsbedürftigkeit Vorrang einräumen, ist dabei so einleuchtend darzulegen, dass eine richterliche Überprüfung nach rechtsstaatlichen Maßgaben noch möglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2020 - 20 F 5.20 -, BeckRS 2020, 34092 Rn. 21; Beschl. v. 21.06.2019 - 7 B 24.18 -, BeckRS 2019, 17698 Rn. 5).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22
    Ihr wird dadurch die Möglichkeit eingeräumt und zugleich die Verpflichtung auferlegt, die im Widerstreit stehenden Interessen an der Offenlegung der Akten einerseits und an der Wahrung der in ihnen enthaltenen Geheimnisse andererseits nach Maßgabe des betroffenen (grundrechtlichen) Schutzbereichs sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ( BVerfG, Beschl. v. 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03 -, NVwZ 2006, 1041, 1043; BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, NVwZ 2008, 554; Beschl. v. 12.02.2021 - 20 F 1.20 -, BeckRS 2021, 7813 Rn. 55 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 03.05.210 - 13a F 31/09 -, NVwZ 2010, 1044, 1045 [OVG Nordrhein-Westfalen 03.05.2010 - 13a F 31/09] ) gegeneinander abzuwägen (Posser, in: BeckOK VwGO, 64. Ed., Stand 01.01.2023, § 99 Rn. 26).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22
    Entscheidungserheblichkeit ist anzunehmen, wenn ein inhaltlicher Bezug zum Streitgegenstand besteht und die konkreten Unterlagen zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts und Streitentscheidung ohne Zweifel benötigt werden ( BVerwG, Beschl. v. 09.11.1962 - VII B 91/62 -, NJW 1963, 553; Beschl. v. 15.08.2003 - 20 F 8/03 -, NVwZ 2004, 105, 106).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22
    Ihr wird dadurch die Möglichkeit eingeräumt und zugleich die Verpflichtung auferlegt, die im Widerstreit stehenden Interessen an der Offenlegung der Akten einerseits und an der Wahrung der in ihnen enthaltenen Geheimnisse andererseits nach Maßgabe des betroffenen (grundrechtlichen) Schutzbereichs sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ( BVerfG, Beschl. v. 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03 -, NVwZ 2006, 1041, 1043; BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, NVwZ 2008, 554; Beschl. v. 12.02.2021 - 20 F 1.20 -, BeckRS 2021, 7813 Rn. 55 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 03.05.210 - 13a F 31/09 -, NVwZ 2010, 1044, 1045 [OVG Nordrhein-Westfalen 03.05.2010 - 13a F 31/09] ) gegeneinander abzuwägen (Posser, in: BeckOK VwGO, 64. Ed., Stand 01.01.2023, § 99 Rn. 26).
  • BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04

    Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 13a F 31/09

    Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz

  • BVerwG, 15.10.2008 - 20 F 1.08

    Rechtmäßigkeit einer auf Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes gestützten

  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.11.2022 - 20 F 10.21

    Auskunft über die beim Landesamt für Verfassungsschutz zur Person gespeicherten

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