Rechtsprechung
   VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12536
VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692 (https://dejure.org/2023,12536)
VG München, Entscheidung vom 16.02.2023 - M 27 K 20.3692 (https://dejure.org/2023,12536)
VG München, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - M 27 K 20.3692 (https://dejure.org/2023,12536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,12536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    FahrlG § 69 Abs. 6; FahrlG § 4; FahrlPrüfO 2012 § 15; FahrlPrüfO 2012 § 19
    Ohne Prüfungsfehler keine Wiederholung der Fahrlehrerprüfung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108

    Übersetzer- und Dolmetscherprüfung; Bewertung einer Klausurarbeit mit der Note

    Auszug aus VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692
    Beiläufige oder vereinzelte Ausrutscher und Entgleisungen eines Prüfers, die nicht für die ganze Prüfung kennzeichnend sind und die nicht eine generell ablehnende Haltung gegenüber dem Prüfungsteilnehmer offenbaren, lassen für sich allein ebenso wie harte, aber berechtigte Kritik nicht notwendig auf eine Befangenheit des Prüfers schließen (BVerwG, U.v. 20.9.1984 - BVerwGE 70, 143/152; so zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 9).

    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Prüfer die Prüfungsleistung des Klägers nicht mit innerer Distanz und frei von Emotionen bzw. frei von sachfremden Erwägungen zur Kenntnis genommen hätten (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 10; VG Augsburg, U.v. 18.3.2015 - Au 3 K 14.881 - juris Rn. 38-44).

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692
    Für eine Entscheidung, die Zuziehung der vormaligen Klägerbevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO), ist angesichts der Klageabweisung kein Raum (vgl. insoweit BVerwG, U.v. 3.12.2014 - 2 A 3.13 - BVerwGE 151, 14 - juris Rn. 45).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692
    b) Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen steht den Prüfern grundsätzlich ein Bewertungsspielraum zu, der gerichtlich nur begrenzt überprüfbar ist (hierzu grundlegend BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34 - juris Rn. 53 ff.; B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84 u.a. - BVerfGE 84, 59 - juris Rn. 65 ff.).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692
    Jedoch haben die Gerichte zu prüfen, ob die Prüfer anzuwendendes Recht einschließlich der Verfahrensvorschriften verkannt oder gegen allgemein gültige Bewertungsgrundsätze verstoßen haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind oder den Antwortspielraum des Prüflings missachtet haben, da eine richtige oder zumindest vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete fachliche Ansicht des Prüflings nicht als falsch bewertet werden darf, nur weil der Prüfer anderer Auffassung ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.12.1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 - juris Rn. 24 ff.).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692
    b) Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen steht den Prüfern grundsätzlich ein Bewertungsspielraum zu, der gerichtlich nur begrenzt überprüfbar ist (hierzu grundlegend BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. - BVerfGE 84, 34 - juris Rn. 53 ff.; B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84 u.a. - BVerfGE 84, 59 - juris Rn. 65 ff.).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692
    Beiläufige oder vereinzelte Ausrutscher und Entgleisungen eines Prüfers, die nicht für die ganze Prüfung kennzeichnend sind und die nicht eine generell ablehnende Haltung gegenüber dem Prüfungsteilnehmer offenbaren, lassen für sich allein ebenso wie harte, aber berechtigte Kritik nicht notwendig auf eine Befangenheit des Prüfers schließen (BVerwG, U.v. 20.9.1984 - BVerwGE 70, 143/152; so zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692
    Zum anderen soll eine unverzügliche Rüge die Prüfungsbehörde in den Stand setzen, eine eigene, möglichst zeitnahe Überprüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und gegebenenfalls einer noch rechtzeitigen Korrektur oder Kompensation des festgestellten Mangels vorzunehmen (vgl. BVerwG, U.v. 22.6.1994 - 6 C 37.92 - BVerwGE 96, 126 - juris Rn. 18, m.w.N.).
  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99

    Wiederbeschaffungszeitwert

    Auszug aus VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692
    Das Bestimmtheitsgebot steht der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht von vornherein entgegen; das Bestimmtheitsgebot ist erst dann verletzt, wenn es wegen der Unbestimmtheit eines Rechtsbegriffs nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (BVerwG, B.v. 10.4.2000 - 11 B 61.99 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633

    Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Landwirt

    Auszug aus VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692
    Eine Befangenheit kann erst dann angenommen werden, wenn der Prüfer - ohne Rücksicht auf individuelle Befindlichkeiten des Prüflings - diesem gegenüber eine aus objektiven Anhaltspunkten ableitbare Voreingenommenheit zeigt, also die notwendige persönliche Distanz zum Prüfling und die fachliche Neutralität im Prüfungsverfahren nicht mehr gewährleistet erscheinen (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320

    Der Bewertungsspielraum im Prüfungsverfahren, der der gerichtlichen Kontrolle

    Auszug aus VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692
    Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Prüfer die Prüfungsleistung des Klägers nicht mit innerer Distanz und frei von Emotionen bzw. frei von sachfremden Erwägungen zur Kenntnis genommen hätten (vgl. BayVGH, B.v. 21.11.2011 - 7 ZB 11.1320 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 14.12.2010 - 7 ZB 10.2108 - juris Rn. 10; VG Augsburg, U.v. 18.3.2015 - Au 3 K 14.881 - juris Rn. 38-44).
  • VG Augsburg, 18.03.2015 - Au 3 K 14.881

    Prüfungsrecht; Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/in; Nichtbestehen;

  • VGH Bayern, 01.03.2017 - 11 ZB 16.1988

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des Nichtbestehens einer

  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 7 ZB 19.583

    Kein Anspruch auf Neubewertung einer berufspraktischen sportlichen

  • VG München, 18.04.2018 - M 27 E 18.1403

    Ausstellung einer vorläufigen Bescheinigung über das Bestehen der

  • VG Düsseldorf, 21.03.2016 - 6 K 5447/15

    Fahrlehrerprüfung; Fahrpraktische Prüfung

  • VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.3389

    Versäumnis Klagefrist (offen gelassen); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht