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VG München, 25.10.2016 - M 16 K 15.5333 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Evidenzkontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Klage der VG Media gegen das DPMA erfolgreich
Sonstiges
- vg-media.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Klage der VG Media gegen DPMA erfolgreich
Verfahrensgang
- VG München, 25.10.2016 - M 16 K 15.5333
- VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219
- BVerwG, 17.06.2020 - 8 C 7.19
Papierfundstellen
- MMR 2018, 276
- ZUM 2017, 779
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.10.2011 - I ZR 125/10
Barmen Live
Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 16 K 15.5333
Damit gelte auch für die Vergütungshöhe der urheberrechtliche Beteiligungsgrundsatz, nach dem der Urheber oder Leistungsschutzberechtigte an jeder wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke oder Leistungen tunlichst angemessen zu beteiligen sei (vgl. etwa BGH, U. v. 27.10.2011 - I ZR 125/10 - juris Rn. 20). - BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02
PRO-Verfahren
Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 16 K 15.5333
Spiegelbildlich zum typisierten und standardisierten Abschluss von Wahrnehmungsverträgen gilt für die Verteilung der Einnahmen einer Verwertungsgesellschaft: "Diese Pflicht [die tatsächlichen Ermittlungen durchzuführen] wird jedoch dadurch begrenzt, dass die Beklagte als Treuhänderin der Berechtigten auch darum bemüht sein muss, ihren Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den Erträgen und zu dem damit erreichbaren Mehr an Verteilungsgerechtigkeit zu halten" (BGH, U. v. 19.5.2005 - I ZR 299/02, juris Rn. 52). - BGH, 13.06.2002 - I ZR 1/00
"Mischtonmeister"; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Leistung eines …
Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 16 K 15.5333
Dementsprechend führt der Bundesgerichtshof (BGH, U. v. 13.6.2002 - I ZR 1/00 - juris Rn. 32) im Zusammenhang mit der möglichen Verpflichtung einer Verwertungsgesellschaft zur Wahrnehmung der Rechte eines Miturhebers aus, dass "für eine Verwertungsgesellschaft der Erwerb von Rechten durch Wahrnehmungsverträge zum Zweck der treuhänderischen Wahrnehmung weitgehend ein Massengeschäft ist, das nur dann wirtschaftlich erfolgreich abgewickelt werden kann, wenn bei der Vertragsgestaltung in weitem Umfang typisiert und standardisiert wird." Die ordentliche Gerichtsbarkeit geht demnach davon aus, dass die Gestaltung von Wahrnehmungsverträgen und damit auch deren Abschluss typisiert und standardisiert zu erfolgen hat.
- BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88
Häftlingshilferecht - Beweisnotstand - Verwaltungsstreitverfahren - Materielle …
Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 16 K 15.5333
Die Grundsätze der materiellen Beweislast greifen erst ein, wenn hinsichtlich einer erheblichen Tatsache eine Ungewissheit bleibt, die das Gericht trotz Ausschöpfens aller in Betracht kommenden Ermittlungen von Amts wegen, auch bei Berücksichtigung eines etwaigen unverschuldeten Beweisnotstands eines Beteiligten, nicht zu beseitigen vermag (BVerwG, B. v. 3.8.1988 - 9 B 257/88 - NVwZ-RR 1990, 165). - BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87
Anwendung des Kartellrechts auf Verwertungsgesellschaften; Aufstellung eines …
Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 16 K 15.5333
Daher ist anerkannt, dass "die gebündelte Wahrnehmung der Urheberrechte durch Verwertungsgesellschaften, deren Notwendigkeit der Gesetzgeber anerkannt und teilweise als zwingend für die Geltendmachung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche zugrunde gelegt hat [...], meist keine vollständig am Ausmaß der jeweiligen Werknutzung orientierte Ausschüttung der Erträge [gestattet]; vielmehr müssen die Berechtigten im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwandes Schätzungen, Pauschalierungen und sonstige Vereinfachungen in der Berechnung hinnehmen, die sich aus dem wirtschaftlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit ergeben, selbst wenn sie in Einzelfällen zu Benachteiligungen führen können" (BGH, B. v. 3.5.1988 - KVR 4/87 - juris Rn. 21). - BVerwG, 27.12.1994 - 11 B 152.94
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer …
Auszug aus VG München, 25.10.2016 - M 16 K 15.5333
Von diesem für Anfechtungsklagen geltenden Grundsatz ist vorliegend nicht abzuweichen, zumal die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass des Bescheids der Beklagten Ermessen einräumt (vgl. BVerwG, B. v. 27.12.1994 - 11 B 152/94 - juris).
- VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219
Rechte für öffentliche Wiedergabe von Funksendungen
unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 25. Oktober 2016 (Az. M 16 K 15.5333) die Klage der Klägerin gegen den Bescheid des BPMA vom 20. März 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26. Oktober 2015 abzuweisen.