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   VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684   

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VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684 (https://dejure.org/2023,26869)
VG München, Entscheidung vom 28.09.2023 - M 7 S 23.684 (https://dejure.org/2023,26869)
VG München, Entscheidung vom 28. September 2023 - M 7 S 23.684 (https://dejure.org/2023,26869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a; WaffG § 46
    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen Waffenverbot und Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • rewis.io

    Waffenverbot bzgl. erlaubnisfreier Waffen, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates, "Querdenker"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerwG, 20.01.2022 - 6 B 9.21

    Verbot des Erwerbs und des Besitzes erlaubnisfreier Waffen; waffenrechtliche

    Auszug aus VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
    Das Gebot der Risikominimierung ist Ausdruck der dem Waffengesetz insgesamt - auch im Hinblick auf § 41 Abs. 1 WaffG - zu Grunde liegenden präventiven Gefahrenvorsorge (vgl. BVerwG, B.v 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16).

    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG in stRspr, zuletzt B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16 m.w.N.) In Anbetracht des Sinns und Zwecks der gesetzlichen Regelungen in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, ist für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG kein Nachweis erforderlich, dass der Betroffene mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG normierten Unzuverlässigkeitstatbestand verwirklichen wird.

    Denn - wie ausgeführt - finden auch nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt, die für die Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit von Personen maßgeblichen Vorschriften des § 5 Abs. 1 und 2 WaffG nicht nur für die Rücknahme und den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, sondern auch im Rahmen der Prüfung von Waffenverboten für den Einzelfall nach § 41 WaffG und hier gleichermaßen in Bezug auf erlaubnisfreie Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 WaffG wie auf erlaubnispflichtige Waffen und Munition nach § 41 Abs. 2 WaffG Anwendung (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Daraus folgt, dass nur solche Personen als zuverlässig gelten können, bei denen die tatsächlichen Umstände keinen vernünftigen Zweifel zulassen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16).

    Auch aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ließe sich kein Grund dafür herleiten (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2022 - 6 B 9/21 - juris Rn. 16 zum Fall des Anknüpfens der Annahme der Unzuverlässigkeit an die freiwillige Zugehörigkeit einer Person zu einer organisierten Gruppe, bei der Strukturmerkmale - insbesondere deren Gewaltbereitschaft sowie die Verpflichtung zu unbedingter Loyalität - die Prognose tragen, dass die Person zukünftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG verwirklichen wird).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
    Das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung umfasst wie die freiheitliche demokratische Grundordnung in Art. 21 Abs. 2 GG die elementaren Grundsätze der Verfassung, namentlich die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Dabei ist strafrechtlich und waffenrechtlich beanstandungsfreies Verhalten in der Vergangenheit zur Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit allein nicht ausreichend, da ein waffenrechtskonformes Verhalten in der Vergangenheit ohnehin vorausgesetzt werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 34; Brunner in Adolph/Brunner/Bannach, Waffenrecht, Stand: März 2023, § 5 WaffG, Rn. 155).

    In vergleichbarer Weise ist in den Fällen der Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG, sofern waffenrechtliche Beanstandungen nicht vorliegen, eine einzelfallbezogene Prüfung vorzunehmen (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 35).

    Es müssen diejenigen Fallgestaltungen ausgesondert werden, in denen die vom Gesetzgeber typisierend vorausgesetzte Verbindung zwischen der Verfolgung bzw. Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen und dem Schutzgut des Waffenrechts ausnahmsweise fehlt (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9/18 - juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 16; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 23 f.).

    Nachdem der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 26).

    Denn diese Folgeentscheidungen stellt sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG) sofort vollziehbare Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse (vgl. insoweit BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17) tatsächlich umgesetzt wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2022 - 6 S 1420/22

    Waffenrechtliche Regelunzuverlässigkeit aufgrund Bekenntnis zum

    Auszug aus VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
    So darf zur Konkretisierung des Begriffs der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit auch im Rahmen des § 41 WaffG auf die allgemeine Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, die für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes gilt (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 21 CS 18.657 - juris Rn. 15; B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris Rn. 10; B.v. 14.7.2020 - 24 ZB 19.1176 - juris Rn. 11; B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. in diesem Sinne auch VGH BW, B.v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - juris Rn. 10 m.w.N.; OVG NW, B.v. 7.2.2018 - 20 B 704/17 - juris Rn. 32; OVG RhPf, B.v. 3.12.2018 - 7 B 11152/18 - juris Rn. 67; HessVGH, U.v. 12.10.2017 - 4 A 626/17 - juris Rn. 56 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 10.11.2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 12; OVG Bremen, B.v. 28.10.2015 - 1 LA 267/14 - juris Rn. 9; vgl. auch OVG Hamburg, B.v. 13.4.2011 - 3 Bf 86/10.Z - juris Rn. 6 f., wonach jedenfalls § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG ohne Einschränkung auch für den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen maßgebliche Bedeutung zukommt, vgl. aktuell auch z.B. VG Potsdam, B.v. 7.6.2023 - 3 L 66/23 - juris Rn. 31; VG Greifswald, U.v. 8.6.2023 - 4 A 1118/21 HGW - juris Rn. 22; VG Bremen, B.v. 19.7.2023 - 2 V 396/23 - juris Rn. 34).

    Die Antragsgegnerin ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Abwägung der betroffenen Interessen zu dem Ergebnis gelangt, dass das Rechtsgut der öffentlichen Sicherheit und der Schutz der Individualrechtsgüter Dritter höher zu gewichten sind, als das persönliche Interesse des Antragstellers Umgang (auch) mit (erlaubnisfreien) Waffen und Munition haben zu dürfen (vgl. auch VGH BW, B.v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - juris Rn. 17 zu einem Waffenverbot auf der Grundlage von § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 4 WaffG i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa WaffG; vgl. auch VG Schwerin, U.v. 5.5.2022 - 3 A 209/18 SN - juris Rn. 67).

    Dahinter muss das private Interesse des Antragstellers, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache die tatsächliche Gewalt über erlaubnisfreie Waffen und Munition ausüben zu können, zurückstehen (vgl. VGH BW, B.v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - juris Rn. 18; vgl. auch OVG RhPf, B.v. 3.12.2018 - 7 B 11152/18 - juris Rn. 75).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
    Zudem ist auch ausweislich des Wortlauts - im Gegensatz zu § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WaffG und § 41 Abs. 2 WaffG ("soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist") - keine gesteigerte Anforderung im Sinne einer "Erforderlichkeit" (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 33) in dem Tatbestand des § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG enthalten.

    Weiterhin dürfte insbesondere in Fällen der absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG im Übrigen selbst diese Anforderung erfüllt sein (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 25.08.2020 - 24 CS 20.1596

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung

    Auszug aus VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 16; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 23 f.).

    Nachdem der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18

    Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung;

    Auszug aus VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
    Auch erlaubnisfreie Waffen sind geeignet, erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen und Verletzungen herbeizuführen (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.2018 - 6 B 79/18 - juris Rn. 10).

    Nach dem Waffen- und Sprengstoffbericht des Bundeskriminalamtes für das Jahr 1996 waren 55% der für die Begehung von Straftaten verwendeten Waffen bis dahin erlaubnisfreie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.2018 - 6 B 79/18 - juris Rn. 10 unter Verweis auf BR-Drs. 764/99 S. 2).

  • VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer

    Auszug aus VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
    Im Bereich des Sicherheitsrechts sind die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs ohnehin gering, weil es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht und deshalb der Sofortvollzug in der Regel bereits aus der Natur der Sache begründet ist (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 3; B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12).

    Denn es besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit dem Waffenbesitz verbundene erhebliche Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten und nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeglicher Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2008 - 19 CS 08.1471 - juris Rn. 21).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

    Auszug aus VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
    So darf zur Konkretisierung des Begriffs der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit auch im Rahmen des § 41 WaffG auf die allgemeine Vorschrift des § 5 WaffG zurückgegriffen werden, die für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes gilt (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2019 - 21 CS 18.657 - juris Rn. 15; B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris Rn. 10; B.v. 14.7.2020 - 24 ZB 19.1176 - juris Rn. 11; B.v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 14 m.w.N.; vgl. in diesem Sinne auch VGH BW, B.v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - juris Rn. 10 m.w.N.; OVG NW, B.v. 7.2.2018 - 20 B 704/17 - juris Rn. 32; OVG RhPf, B.v. 3.12.2018 - 7 B 11152/18 - juris Rn. 67; HessVGH, U.v. 12.10.2017 - 4 A 626/17 - juris Rn. 56 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 10.11.2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 12; OVG Bremen, B.v. 28.10.2015 - 1 LA 267/14 - juris Rn. 9; vgl. auch OVG Hamburg, B.v. 13.4.2011 - 3 Bf 86/10.Z - juris Rn. 6 f., wonach jedenfalls § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG ohne Einschränkung auch für den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen maßgebliche Bedeutung zukommt, vgl. aktuell auch z.B. VG Potsdam, B.v. 7.6.2023 - 3 L 66/23 - juris Rn. 31; VG Greifswald, U.v. 8.6.2023 - 4 A 1118/21 HGW - juris Rn. 22; VG Bremen, B.v. 19.7.2023 - 2 V 396/23 - juris Rn. 34).

    Dahinter muss das private Interesse des Antragstellers, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache die tatsächliche Gewalt über erlaubnisfreie Waffen und Munition ausüben zu können, zurückstehen (vgl. VGH BW, B.v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - juris Rn. 18; vgl. auch OVG RhPf, B.v. 3.12.2018 - 7 B 11152/18 - juris Rn. 75).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684
    Ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 - juris Rn. 17).

    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578

    Waffenbesitzverbot wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • VGH Bayern, 22.08.2019 - 21 CS 18.2518

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines sog. Reichsbürgers

  • VGH Bayern, 13.11.2019 - 21 CS 18.1290

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • VG Düsseldorf, 15.06.2023 - 22 K 2378/21
  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins

  • VG München, 11.05.2020 - M 7 S 20.87

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unterstützung der GfP

  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Verbot des Waffenerwerbs und -besitzes

  • OVG Sachsen, 28.04.2022 - 6 B 72/22

    Widerruf von Waffenbesitzkarten bzw. eines kleinen Waffenscheins;

  • VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18

    Klage gegen waffenrechtliche Verfügung nach § 41 WaffG erfolglos, da Kläger sich

  • BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15

    Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung;

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451

    Erfolgloser Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung in einem

  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1519

    Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen

  • VG Potsdam, 07.06.2023 - 3 L 66/23
  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 21 C 10.1599

    Waffenbesitzverbot; fehlende Zuverlässigkeit; Prozesskostenhilfe; Beschwerde;

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 21 CS 18.1579

    Waffenbesitzverbot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - 20 B 704/17

    Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen der regelhaft anzunehmenden

  • OVG Bremen, 28.10.2015 - 1 LA 267/14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines NPD Kreisvorsitzenden; Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 10.08.2006 - 21 ZB 06.428
  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 24 ZB 18.1159

    Erwerbs- und Besitzverbot erlaubnisfreier Waffen und Munition im Anschluss an die

  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19

    Aggressives Verhalten; Gutachten; Nötigung; Prognose; Strafverfahren;

  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 21 BV 14.2170

    Berufungszulassung, kleiner Waffenschein, Widerrufsverfahren, Verzicht,

  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 24 ZB 19.1176

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot

  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781

    Erlaubnisfreie Waffen und Munition; Waffenverbot; Aufhebung; Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 19.03.2010 - 21 CS 10.59

    Waffenverbot; erlaubnisfreie Waffen; Unzuverlässigkeit

  • VG Greifswald, 08.06.2023 - 4 A 1118/21

    Ausspruch eines Waffenbesitzverbots erlaubnisfreier Waffen

  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 21 CS 18.657

    Waffenbesitzverbot

  • VGH Bayern, 08.06.2012 - 21 CS 12.790

    Waffenverbot für erlaubnisfreie Waffen und Munition; Verurteilung zu einer

  • VGH Bayern, 10.08.2007 - 21 CS 07.1446
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2010 - 20 B 613/10

    Sofortvollzug der Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins; Indizierung

  • OVG Hamburg, 13.04.2011 - 3 Bf 86/10

    Besitz- und Erwerbsverbot für Waffen und Munition

  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

  • BGH, 13.07.2023 - AK 21/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • VG Bremen, 19.07.2023 - 2 V 396/23
  • VGH Bayern, 23.03.2006 - 19 CS 06.456
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 11 ME 363/23

    Besitz- und Erwerbsverbot; Butterflymesser; erlaubnisfreie Waffe;

    Rspr. des BayVGH etwa Beschl. v. 4.3.2021 - 24 ZB 20.3095 - juris Rn. 14, m.w.N.; VGH BW, Beschl. v. 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - juris Rn. 10, m.w.N.; OVG NW, Beschl. v. 7.2.2018 - 20 B 704/17 - juris Rn. 32; OVG RP, Beschl. v. 3.12.2018 - 7 B 11152/18 - juris Rn. 67, 69; HessVGH, Urt. v. 12.10.2017 - 4 A 626/17 - juris Rn. 56; OVG Bremen, Beschl. v. 28.10.2015 - 1 LA 267/14 - juris Rn. 9; vgl. auch OVG B-Stadt, Beschl. v. 13.4.2011 - 3 Bf 86/10.Z - juris Rn. 6 f., wonach jedenfalls § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) WaffG ohne Einschränkung auch für den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen maßgebliche Bedeutung zukommt; vgl. auch etwa jüngst z.B. VG München, Beschl. v. 28.9.2023 - M 7 S 23.684 - juris Rn. 21 ff.; VG Potsdam, Beschl. v. 7.6.2023 - 3 L 66/23 - juris Rn. 31; VG Bremen, Beschl. v. 19.7.2023 - 2 V 396/23 - juris Rn. 34).

    Der Senat geht nach summarischer Prüfung im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (s. etwa VG München, Beschl. v. 28.9.2023 - M 7 S 23.684 - juris Rn. 18) davon aus, dass der Antragsteller in der Vergangenheit nicht erlaubnispflichtige Waffen unsachgemäß aufbewahrt hat.

    Der Antragsteller hat nicht etwa vorgetragen, auf den Besitz und Erwerb von erlaubnisfreien Waffen in besonderer Weise angewiesen zu sein oder hieran ein gesteigertes Interesse zu haben (vgl. auch VG München, Beschl. v. 28.9.2023 - M 7 S 23.684 - juris Rn. 58).

    Mit Rücksicht auf die mit dem Besitz von Waffen und Munition durch - potentiell - unzuverlässige Personen verbundenen Gefahren müssen die privaten Interessen des Antragstellers, der - soweit ersichtlich - auf den Besitz und Gebrauch von nicht erlaubnispflichtigen Waffen weder beruflich noch aus sonstigen existentiellen Gründen angewiesen ist, gegenüber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Durchsetzbarkeit des Waffenbesitz- und -erwerbsverbots zurückstehen (vgl. im Ergebnis auch OVG NW, Beschl. v. 15.9.2017 - 20 B 339/17 - juris Rn. 29; VG München, Beschl. v. 28.9.2023 - M 7 S 23.684 - juris Rn. 61, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 30.01.2024 - 24 CS 23.1872

    Vorläufiger Rechtsschutz, Prüfungsmaßstab bei Waffenverbot für den Einzelfall

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. September 2023 - M 7 S 23.684 - wird in Nummer I geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Nummer 1 des Bescheids vom 3. Februar 2023 wiederhergestellt.
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