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VG München, 30.03.2022 - M 27 E 22.1836 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123; AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1; GG Art. 6; EMRK Art. 12; PStG § 13
Einstweilige Anordnung, Erteilung einer Duldung bis zu Eheschließung im Bundesgebiet, Unmittelbar bevorstehende Eheschließung (verneint), Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt, Fehlen einer Positivmitteilung des Standesamts
Verfahrensgang
- VG München, 30.03.2022 - M 27 E 22.1836
- VGH Bayern, 14.07.2022 - 10 CE 22.844
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266
Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung
Auszug aus VG München, 30.03.2022 - M 27 E 22.1836
Dies ist anzunehmen, wenn das zuständige Standesamt zeitnah einen Eheschließungstermin bestimmt hat oder ein solcher jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N.), etwa weil das zuständige Standesamt den Eheschließungstermin als unmittelbar bevorstehend bezeichnet hat (…vgl. NdsOVG, B.v. 1.8.2017 - 13 ME 189.17 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VGH Bayern, 05.05.2021 - 10 CE 21.1228
Keine Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Duldung zum Zweck der Eheschließung
Auszug aus VG München, 30.03.2022 - M 27 E 22.1836
In der Praxis dürften dabei die Mitteilung und die Terminsbestimmung häufig zusammenfallen (BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 20 m.w.N.). - VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216
Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der …
Auszug aus VG München, 30.03.2022 - M 27 E 22.1836
Die von der Bevollmächtigten des Antragstellers eingewandte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 27.2.2008 - 19 CS 08.216) bezieht sich auf die Gesetzes- und Rechtslage vor dieser Reform und ist deshalb heute nicht mehr einschlägig.