Rechtsprechung
VG Neustadt, 10.04.2019 - 5 K 133/19.NW |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 312 S 1 FamFG, § 322 FamFG, § 327 FamFG, § 331 FamFG, § 17a Abs 2 GVG
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Unterbringungssachen - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterbringungsachen, Rechtsweg, Zuständigkeit, Landesgesetzes für psychisch kranke Personen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Unterbringungssachen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Koblenz, 18.12.2015 - 2 K 1079/15
Rechtweg für die Unterbringung psychisch Kranker nach landesrechtlichen …
Auszug aus VG Neustadt, 10.04.2019 - 5 K 133/19
8 Nach Auffassung der Kammer unterfällt dem in §§ 23a Abs. 2 Nr. 1 GVG i.V.m. § 312 Nr. 4 FamFG verwandten Begriff der "Unterbringung" nicht nur die gerichtlich angeordnete Unterbringung, sondern auch sowohl die behördlich angeordnete Unterbringung (so auch VG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 2 K 1079/15.KO -, juris; AG Oldenburg, Beschluss vom 09. April 2015 - 20 XIV 66/15 L -, FamRZ 2015, 2071 jeweils zur behördlich angeordnete Unterbringung; a.A. VG Düsseldorf, Teilurteil vom 10. August 2011 - 7 K 3219/10 -, juris) als auch die behördlich angeordnete Vorführung und Untersuchung der betroffenen Person.Die maßgeblichen Vorschriften sind ebenso wie die Bestimmungen der §§ 321 ff. FamFG davon geprägt, sämtliche in engem sachlichen Zusammenhang mit Zwangseinweisungssituationen stehenden Lebenssachverhalte einschließlich der Überprüfung von Einzelmaßnahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuzuweisen (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 2 K 1079/15.KO -, juris; AG Oldenburg, Beschluss vom 09. April 2015 - 20 XIV 66/15 L -, FamRZ 2015, 2071).
- AG Oldenburg/Holstein, 09.04.2015 - 20 XIV 66/15
Auszug aus VG Neustadt, 10.04.2019 - 5 K 133/19
8 Nach Auffassung der Kammer unterfällt dem in §§ 23a Abs. 2 Nr. 1 GVG i.V.m. § 312 Nr. 4 FamFG verwandten Begriff der "Unterbringung" nicht nur die gerichtlich angeordnete Unterbringung, sondern auch sowohl die behördlich angeordnete Unterbringung (so auch VG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 2 K 1079/15.KO -, juris; AG Oldenburg, Beschluss vom 09. April 2015 - 20 XIV 66/15 L -, FamRZ 2015, 2071 jeweils zur behördlich angeordnete Unterbringung; a.A. VG Düsseldorf, Teilurteil vom 10. August 2011 - 7 K 3219/10 -, juris) als auch die behördlich angeordnete Vorführung und Untersuchung der betroffenen Person.Die maßgeblichen Vorschriften sind ebenso wie die Bestimmungen der §§ 321 ff. FamFG davon geprägt, sämtliche in engem sachlichen Zusammenhang mit Zwangseinweisungssituationen stehenden Lebenssachverhalte einschließlich der Überprüfung von Einzelmaßnahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuzuweisen (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 2 K 1079/15.KO -, juris; AG Oldenburg, Beschluss vom 09. April 2015 - 20 XIV 66/15 L -, FamRZ 2015, 2071).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2019 - 2 B 10139/19
Verwaltungsrechtsweg bei Klage eines Bewerbers gegen den von einem …
Auszug aus VG Neustadt, 10.04.2019 - 5 K 133/19
Nach dem für den Verwaltungsprozess geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den dort gestellten Antrag (Klageantrag), in dem sich die von dem jeweiligen Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und dem ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. März 2019 - 2 B 10139/19.OVG - vgl. auch Sodan, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Auflage 2018, § 40 Rn. 266).
- BVerwG, 26.03.2018 - 7 B 8.17
Unterlassungsanspruch bzgl. der Durchführung der Verwertung und Vermarktung von …
Auszug aus VG Neustadt, 10.04.2019 - 5 K 133/19
Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Beurteilung, ob sich eine Streitigkeit als öffentlich-rechtliche qualifizieren lässt, ist daher die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt, und nicht, ob dieser sich auf eine zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 7 B 8/17 -, juris). - VGH Bayern, 23.08.2018 - 5 CE 18.1677
Unterbringung in der Psychiatrie - Zuständigkeitsfragen
Auszug aus VG Neustadt, 10.04.2019 - 5 K 133/19
Ansonsten könnte es hinsichtlich ein und derselben Maßnahme der nach § 13 Abs. 1 PsychKG RP zuständigen Behörde zu divergierenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts einerseits und des Amtsgerichts andererseits und damit zu einem Konflikt kommen, der mangels eines gemeinsamen Beschwerdegerichts beider Gerichtszweige schlechthin nicht lösbar wäre (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23. August 2018 - 5 CE 18.1677 - zum bayerischen Unterbringungsgesetz). - VG Düsseldorf, 10.08.2011 - 7 K 3219/10
Gefahr Rechtsweg Sofortige Unterbringung Zeugnis Facharzt Internist ärztliches …
Auszug aus VG Neustadt, 10.04.2019 - 5 K 133/19
8 Nach Auffassung der Kammer unterfällt dem in §§ 23a Abs. 2 Nr. 1 GVG i.V.m. § 312 Nr. 4 FamFG verwandten Begriff der "Unterbringung" nicht nur die gerichtlich angeordnete Unterbringung, sondern auch sowohl die behördlich angeordnete Unterbringung (so auch VG Koblenz, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 2 K 1079/15.KO -, juris; AG Oldenburg, Beschluss vom 09. April 2015 - 20 XIV 66/15 L -, FamRZ 2015, 2071 jeweils zur behördlich angeordnete Unterbringung; a.A. VG Düsseldorf, Teilurteil vom 10. August 2011 - 7 K 3219/10 -, juris) als auch die behördlich angeordnete Vorführung und Untersuchung der betroffenen Person.