Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 23.12.2019 - 1 K 3908/19 |
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Kurzfassungen/Presse
- VG Sigmaringen (Pressemitteilung)
Reutlingen: Gemeinderatssitzung nicht zu beanstanden
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 23.12.2019 - 1 K 3908/19
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2020 - 1 S 424/20
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2020 - 1 S 424/20
In einem Kommunalverfassungsstreit kann eine Gemeinderatsfraktion nicht die …
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 23.12.2019 - 1 K 3908/19 - ist insoweit mit Ausnahme der Kostenentscheidung unwirksam.Mit Beschluss vom 23.12.2019 - 1 K 3908/19 - hat das Verwaltungsgericht den Eilrechtsantrag abgelehnt.