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   VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20   

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VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20 (https://dejure.org/2022,39030)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.09.2022 - 14 K 5332/20 (https://dejure.org/2022,39030)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. September 2022 - 14 K 5332/20 (https://dejure.org/2022,39030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Informationszugang; Bußgeldbescheid des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit gegen einen öffentlich-rechtlichen Rechtsträger - hier: eine gesetzliche Krankenkasse - wegen datenschutzrechtlicher Verstöße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationszugang; Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht; Bußgeldbescheid; Ordnungswidrigkeitenverfahren; Verfolgungsbehörde; funktioneller Behördenbegriff; Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit und Erlass eines Bußgeldbescheides

Sonstiges

  • datenschutzticker.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Bußgeld in Höhe von 1,24 Millionen Euro gegen die AOK Baden-Württemberg verhängt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2020 - 10 S 1229/19

    Anspruch des Gemeindeeinwohners auf Einsicht in das Protokoll über die

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20
    Deshalb können die zu § 1 Abs. 3 IFG Bund gewonnenen Erkenntnisse auf das LIFG übertragen werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2020 - 10 S 1229/19 -, juris Rn. 16).

    Der Regelungsgehalt wird durch den Tatbestand der jeweiligen Norm geprägt, also durch die Antrags- bzw. Anspruchsberechtigung, die Informationsverpflichtung und den Gegenstand des Informationszugangs (Sicko, in Debus, Informationszugangsrecht Baden-Württemberg, 2017, § 1 LIFG Rn. 26); ergänzend kann die Art des Informationszugangs hinzutreten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2020 - 10 S 1229/19 -, juris Rn. 17 f. m.w.N.).

    Ob der Zugang zu amtlichen Informationen spezialgesetzlich abschließend geregelt ist, kann nur auf Grund einer bereichsspezifischen Analyse des einschlägigen Fachrechts beantwortet werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2020 - 10 S 1229/19 -, juris Rn. 25 mit Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 3 LIFG [LT-Drs.15/7720, S. 58], wonach es eine Frage des Einzelfalles ist, ob und inwieweit eine andere Regelung abschließend ist).

    Ist fachgesetzlich lediglich ein nach bestimmten Kriterien festgelegter engerer Personenkreis als nach dem allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz berechtigt, so ist dies ein starkes Indiz dafür, dass eine spezielle Regelung des Fachrechts vorliegt, die das LIFG verdrängt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2020 - 10 S 1229/19 -, juris Rn. 21 m.w.N.).

    Das LIFG bildet auch keinen Mindeststandard für Zugangsrechte zu amtlichen Informationen ab, sondern kann durch restriktivere Spezialgesetze verdrängt werden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.02.2020 - 10 S 1229/19 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 23.17

    Kein Anspruch auf Informationszugang gegen Generalbundesanwalt in einem

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20
    Ob es sich um eine solche handelt, bestimmt sich nach materiellen Kriterien in negativer Abgrenzung zu den anderen Staatsfunktionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.2022 - 10 C 1.21 -, juris Rn. 16, Urteil vom 28.02.2019 - 7 C 23.17 -, juris Rn. 15, Urteil vom 25.06.2015 - 7 C 1.14 -, juris Rn. 15, jeweils m.w.N.).

    Bei den Staatsanwaltschaften spricht - ungeachtet ihrer nach den Grundsätzen der Gewaltenteilung bestehenden Zuordnung zur Exekutive - nach der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung deren Aufgabenstellung im Bereich der Justizgewährung auf dem Gebiet der Strafrechtspflege in der Regel für eine Funktion als Organ der Rechtspflege, in der sie keine Verwaltungstätigkeiten im materiellen Sinn ausüben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 -, juris, Rn. 29 und Urteil vom 16.05.2017 - 10 S 1478/16 -, juris Rn. 27 ff.; nachfolgend BVerwG, Urteil vom 28.02.2019 - 7 C 23.17 -, juris Rn. 16).

    Gerade aber aufgrund dieser zusammengefassten Kompetenzen bedarf es im Rahmen des Informationszugangsrechts der Abgrenzung nach der funktionalen Betrachtungsweise, um die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit, die den voraussetzungslosen Informationszugangsansprüchen unterliegt, von den anderen Staatsfunktionen abzugrenzen (BVerwG, Urteil vom 28.02.2019 - 7 C 23.17 -, juris, Rn. 15 ff.).

    Trotz dieses Anwendungsvorrangs gegenüber den Informationsfreiheitsgesetzen ist auch durch § 475 StPO ein hinreichendes Informationszugangsniveau im Bereich der justiziellen Tätigkeiten in der Strafrechtspflege gewährleistet (BVerwG, Urteil vom 28.02.2019 - 7 C 23.17 -, juris Rn. 19).

  • LG Hamburg, 28.10.2021 - 625 Qs 21/21

    Akteneinsicht für Privatpersonen durch Übersendung eines Bußgeldbescheids:

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20
    Denn er hat über Auskunftsersuchen betreffend einen Bußgeldbescheid wegen Verstößen gegen das BDSG auf der Grundlage von § 475 Abs. 1 und 4 StPO i.V.m. § 49 OWiG entschieden (LG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2021 - 625 Qs 21/21 OWi -, juris Rn. 10).

    Anders als individualbezogene Partikularinteressen sind die von den Beigeladenen geltend gemachten Interessen so weit gefasst, dass sie dem Bereich der "Jedermann- oder Allgemeininteressen" zuzuordnen sind (LG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2021 - 625 Qs 21/21 OWi -, juris Rn. 37).

    Selbst wenn das berechtigte Interesse so weit zu fassen wäre, dass es auch publizistische und wissenschaftliche Interessen umfassen würde (so: LG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2021 - 625 Qs 21/21 OWi -, juris Rn. 21; LG Bochum Beschluss vom 10.11.2004 - 1 AR 16/04, NJW 2005, 999; LG Berlin, Beschluss vom 28.06.2001 - 510 AR 4/01 - NJW 2002, 838), käme einem solchen allgemeinen Interesse in der dann erforderlichen Abwägung mit dem Interesse des Betroffenen nur ganz geringes Gewicht zu, insbesondere wenn der Betroffene sich, wie hier die Klägerin, auf die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen beruft (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 12 und 28).

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 8/08

    Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20
    Die Regelungen in §§ 475 ff. StPO seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als abschließend zu verstehen und dürften nicht unter Berufung auf andere Normen, die eine weitergehende Auskunftserteilung erlauben würden, unterlaufen werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.03.2009 - 2 BvR 8/08 -, juris).

    Maßgeblich ist insoweit vor allem, dass die speziellen Regelungen der Akteneinsicht für Privatpersonen in §§ 475 ff. StPO sowohl dem Schutz der Rechte des Beschuldigten als auch der Sicherung der Zwecke des Strafverfahrens (§ 477 Abs. 2 Satz 1 StPO) dienen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.03.2009 - 2 BvR 8/08 -, juris Rn. 20).

  • EuGH, 20.03.2018 - C-524/15

    Der Grundsatz ne bis in idem kann zum Schutz der finanziellen Interessen der

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind für die Beurteilung der Frage, ob die Verhängung einer Geldbuße eine Sanktion strafrechtlicher Natur darstellt, eben diese drei Kriterien maßgeblich: 1. die rechtliche Einordnung der Zuwiderhandlung im innerstaatlichen Recht, 2. die Art der Zuwiderhandlung mit der maßgeblichen Frage nach dem repressiven Charakter der Sanktion und 3. der Schweregrad der dem Betroffenen drohenden Sanktion (EuGH, Urteil vom 22.03.2022 - C-117/20 - , juris Rn. 25; Urteil vom 20.03.2018 - C-524/15 -, juris Rn. 31-33).

    Dagegen sei eine Maßnahme, die nur den durch die Straftat entstandenen Schaden ersetzen solle, nicht strafrechtlicher Natur (EuGH, Urteil vom 20.03.2018 - C-524/15 -, juris Rn. 31-33).

  • BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 30.15

    Anschlussrevision; Ausgestaltung; Bundesrechnungshof; Bundestag;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20
    In Normenkonkurrenz zum LIFG kann eine Rechtsnorm treten, die Außenwirkung entfaltet und einen mit § 1 Abs. 2 LIFG abstrakt identischen sachlichen Regelungsgehalt aufweist (Sicko, in Debus, Informationszugangsrecht Baden-Württemberg, 2017, § 1 LIFG Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 22.03.2018 - 7 C 30.15 - juris Rn. 16).

    Diese Konkurrenzregelung dient der Sicherung des Vorrangs des Fachrechts gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (BVerwG, Urteil vom 22.03.2018 - 7 C 30.15 - juris Rn. 16).

  • BGH, 20.06.2018 - 5 AR (Vs) 112/17

    Übermittlung anonymisierter Entscheidungsabschriften an private Dritte (Auskünfte

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20
    Beide Regelungen wiesen einen abstrakt identischen sachlichen Regelungsgegenstand auf, da sich die Akteneinsicht in Straf- und Bußgeldverfahren nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BGH auch auf die Übersendung anonymisierter Urteilsabschriften erstrecke (BGH, Beschluss vom 20.06.2018 - 5 AR (Vs) 112/17 -).

    Soweit der Beklagte einen Anwendungsvorrang des § 475 StPO gegenüber dem Anspruch aus § 1 Abs. 2 LIFG deshalb verneint, weil mit dem spezialgesetzlichen Auskunftsanspruch nach § 475 StPO der Konflikt zwischen dem Informationsinteresse außenstehender Personen und dem aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleiteten Recht der Verfahrensbeteiligten auf informationelle Selbstbestimmung gelöst werde (BGH, Beschluss vom 20.06.2018 - 5 AR (Vs) 112/17 -, juris Rn. 11), sich die Klägerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts aber nicht auf den Schutz dieses Grundrechts berufen könne, überzeugt dieser Einwand nicht.

  • BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19

    Arzneimittel; Ausschlussgründe; Geschäftsgeheimnis; Informationszugangsanspruch;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20
    Die Klägerin kann sich als gesetzliche Krankenkasse auf ihr Geschäftsgeheimnis berufen, das ihre wirtschaftlichen Interessen schützt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 12 und 28).

    Selbst wenn das berechtigte Interesse so weit zu fassen wäre, dass es auch publizistische und wissenschaftliche Interessen umfassen würde (so: LG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2021 - 625 Qs 21/21 OWi -, juris Rn. 21; LG Bochum Beschluss vom 10.11.2004 - 1 AR 16/04, NJW 2005, 999; LG Berlin, Beschluss vom 28.06.2001 - 510 AR 4/01 - NJW 2002, 838), käme einem solchen allgemeinen Interesse in der dann erforderlichen Abwägung mit dem Interesse des Betroffenen nur ganz geringes Gewicht zu, insbesondere wenn der Betroffene sich, wie hier die Klägerin, auf die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen beruft (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 12 und 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2017 - 10 S 1478/16

    Tätigkeit des Generalbundesanwalts im Rahmen eines strafrechtlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20
    Ob eine Anwendungssperre nach § 1 Abs. 3 LIFG aufgrund der Normenkonkurrenz zu den im Ordnungswidrigkeitenverfahren geltenden Auskunfts- und Akteneinsichtsrechten aus § 475 StPO i.V.m. §§ 46 Abs. 1, 49b OWiG besteht, kann an dieser Stelle offenbleiben, denn die Vorrangfrage ist nur dann zu prüfen, wenn das Informationsfreiheitsgesetz anwendbar ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2017 - 10 S 1478/16 -, juris Rn. 24).

    Bei den Staatsanwaltschaften spricht - ungeachtet ihrer nach den Grundsätzen der Gewaltenteilung bestehenden Zuordnung zur Exekutive - nach der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung deren Aufgabenstellung im Bereich der Justizgewährung auf dem Gebiet der Strafrechtspflege in der Regel für eine Funktion als Organ der Rechtspflege, in der sie keine Verwaltungstätigkeiten im materiellen Sinn ausüben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 -, juris, Rn. 29 und Urteil vom 16.05.2017 - 10 S 1478/16 -, juris Rn. 27 ff.; nachfolgend BVerwG, Urteil vom 28.02.2019 - 7 C 23.17 -, juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2019 - 10 S 303/19

    Auskunft zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mit dem Ergebnis von

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2022 - 14 K 5332/20
    Auch insoweit ist die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden als Organ der Rechtspflege von deren öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit abzugrenzen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 -, juris Rn. 28 f.).

    Bei den Staatsanwaltschaften spricht - ungeachtet ihrer nach den Grundsätzen der Gewaltenteilung bestehenden Zuordnung zur Exekutive - nach der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung deren Aufgabenstellung im Bereich der Justizgewährung auf dem Gebiet der Strafrechtspflege in der Regel für eine Funktion als Organ der Rechtspflege, in der sie keine Verwaltungstätigkeiten im materiellen Sinn ausüben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.08.2019 - 10 S 303/19 -, juris, Rn. 29 und Urteil vom 16.05.2017 - 10 S 1478/16 -, juris Rn. 27 ff.; nachfolgend BVerwG, Urteil vom 28.02.2019 - 7 C 23.17 -, juris Rn. 16).

  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

  • BVerwG, 08.07.2021 - 6 A 10.20

    Bundesnachrichtendienst muss Auskünfte zu sog. Kennenlernterminen, nicht aber zu

  • EuGH, 22.03.2022 - C-117/20

    Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen strafrechtlicher Natur im

  • BVerwG, 18.12.2019 - 10 B 14.19

    Aufklärungsrüge; Auskunft; Auskunftsersuchen; BaFin; Begründungsmangel;

  • EuGH, 11.06.2020 - C-262/18

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach die unter der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2022 - 16 A 4851/19

    Auskunftanspruch eines Betroffenen über die beim Bundesamt für Verfassungsschutz

  • BayObLG, 10.05.2021 - 203 VAs 82/21

    Kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Urteils

  • LG Bochum, 10.11.2004 - 1 AR 16/04

    Übersendung einer anonymisierten Abschrift eines Strafurteils an Dritte

  • LG Berlin, 28.06.2001 - 510 AR 4/01

    Anspruch eines Informationsdienstes für Rechtsanwälte auf kostenpflichtige

  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

  • BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 1.21

    Informationszugang zu Sitzungsprotokollen des Wissenschaftlichen Beirats beim

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