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   VG Trier, 17.10.2023 - 9 K 720/23.TR   

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VG Trier, 17.10.2023 - 9 K 720/23.TR (https://dejure.org/2023,42801)
VG Trier, Entscheidung vom 17.10.2023 - 9 K 720/23.TR (https://dejure.org/2023,42801)
VG Trier, Entscheidung vom 17. Oktober 2023 - 9 K 720/23.TR (https://dejure.org/2023,42801)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1
    Türkei: Keine politische Verfolgung wegen Regierungskritik

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30152

    Strafverfolgung Präsidentenbeleidigung

    Auszug aus VG Trier, 17.10.2023 - 9 K 720/23
    Zwar kann insbesondere gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 3 AsylG eine unverhältnismäßige oder diskriminierende Strafverfolgung oder Bestrafung eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung darstellen, allerdings ist auch dann die konkrete Betrachtung der weiteren Umstände wie die tatsächliche Strafverfolgungspraxis entscheidend (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - 13a ZB 22.30152 -, juris Rn. 11).

    Eine Strafverfolgung kann aber in eine politische Verfolgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines flüchtlingsrechtlich relevanten Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet - sog. Politmalus - (vgl. zum Asylrecht: BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 BvR 2954/09 -, BVerfGK 20, 146-157, juris, Rn. 24; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2023, a.a.O., Rn. 13).

    Auch die abstrakte Strafandrohung, die im Falle des Art. 299 tStGB jedenfalls keine eklatant gegen anderweitiges Konventionsrecht wie insbesondere Art. 3 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK - verstoßende Sanktion zum Gegenstand hat, ist für sich genommen bereits nicht ausschlaggebend, ob eine Bestrafung aufgrund eines Staatsschutzdelikts als politische Verfolgung zu werten ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2023, a.a.O., Rn. 17).

    Das Gericht hatte zudem allein darüber zu entscheiden, ob Art. 299 tStGB mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist und nicht, ob der Betroffene wegen eines flüchtlingsrechtlich erheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2023, a.a.O., Rn. 20).

    Während es innerhalb der siebenjährigen Amtszeit von Abdullah Gül als Amtsvorgänger von Präsident Erdogan insgesamt lediglich 233 Verurteilungen wegen Präsidentenbeleidigung gegeben hatte, kam es allein in den ersten anderthalb Jahren von Erdogans Präsidentschaft zur Einleitung von ca. 1.800 entsprechenden Verfahren (vgl. BFA, Anfragebeantwortung vom 9. Mai 2017, a.a.O., S. 6; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2023, a.a.O., Rn. 19).

    Zu einer anderen Einschätzung kam auch nicht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der - zudem in einem bloßen obiter dictum - vor dem Hintergrund des in der Türkei seit dem Amtsantritt von Erdogan zu verzeichnenden Anstiegs wegen Präsidentenbeleidigung geführter Strafverfahren die aufgrund der konkreten Umstände im Fall der Klägerin getroffene Bewertung der Vorinstanz, diese als politisch verfolgt anzusehen, nicht beanstandete (BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2023, a.a.O., Rn. 19).

  • EGMR, 19.10.2021 - 42048/19

    VEDAT SORLI c. TURQUIE

    Auszug aus VG Trier, 17.10.2023 - 9 K 720/23
    Allerdings stellt der besondere Schutz des Staatsoberhaupts grundsätzlich ein legitimes Mittel zur Verteidigung der staatlichen Ordnung dar, da dieser als Garant der verfassungsmäßigen Ordnung den Staat und seine Organe repräsentiert (vgl. auch EGMR, Urteil vom 19. Oktober 2021 - Nr. 42048/19 -, Vedat Sorli/Türkei, ECHR 2021-II).

    Etwas Gegenteiliges ergibt sich ebenso wenig allein daraus, dass die zweite Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2021 einen Konventionsverstoß der in Rede stehenden Strafnorm in Bezug auf die in Art. 10 EMRK verbürgte Meinungsfreiheit feststellte (EGMR, Urteil vom 19. Oktober 2021, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Trier, 17.10.2023 - 9 K 720/23
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris m.w.N.; Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Trier, 17.10.2023 - 9 K 720/23
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris m.w.N.; Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris).
  • BVerfG, 04.12.2012 - 2 BvR 2954/09

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl politischer Verfolgung eines

    Auszug aus VG Trier, 17.10.2023 - 9 K 720/23
    Eine Strafverfolgung kann aber in eine politische Verfolgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines flüchtlingsrechtlich relevanten Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet - sog. Politmalus - (vgl. zum Asylrecht: BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 BvR 2954/09 -, BVerfGK 20, 146-157, juris, Rn. 24; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2023, a.a.O., Rn. 13).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Auszug aus VG Trier, 17.10.2023 - 9 K 720/23
    Ergänzend ist lediglich auszuführen, dass die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erblickte Verletzung der in Art. 10 EMRK verbürgten Meinungsfreiheit durch Art. 299 tStGB (s. oben) schon in Ermangelung eines Kernbereichsverstoßes kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG seitens des Klägers zu begründen vermag (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2000 - 9 C 34.99 -, BVerwGE 111, 223-230, Rn. 11 f.), zumal dieser nach den Umständen des Einzelfalls in der Türkei auch kein unfaires Strafverfahren zu erwarten hat (s. oben).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Trier, 17.10.2023 - 9 K 720/23
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissenstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2 1 . Juli 1989 - 9 B 239.89 -, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Trier, 17.10.2023 - 9 K 720/23
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissenstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2 1 . Juli 1989 - 9 B 239.89 -, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich

    Auszug aus VG Trier, 17.10.2023 - 9 K 720/23
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissenstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2 1 . Juli 1989 - 9 B 239.89 -, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, jeweils juris).
  • VG München, 17.05.2021 - M 1 K 17.42425

    Asylbegehren eines kurdischen Jesiden aus der Türkei

    Auszug aus VG Trier, 17.10.2023 - 9 K 720/23
    Allerdings lässt auch die aktuelle politische Lage in der Türkei eine staatliche Verfolgung aufgrund niedrigschwelliger politischer Betätigung - wie des Klägers - nicht ohne Weiteres erwarten (vgl. dazu VG Bremen, Urteil vom 27. Januar 2023 - 2 K 1016/20 -, juris, Rn. 38; VG München, Urteil vom 17. Mai 2021 - M 1 K 17.42425-, juris, Rn. 43; vgl. auch dazu AA, Lagebericht 2022, a.a.O., S. 7 f.; ferner ausführlich BFA, Länderinformation 2023, a.a.O., insbesondere S. 125 ff.).
  • VG Bremen, 27.01.2023 - 2 K 1016/20

    Niedrigschwellige Aktivitäten für die HDP, Urteil vom 27.01.2023 - einfaches

  • VG Augsburg, 10.05.2023 - Au 6 K 22.30983

    Asylfolgeantrag eines türkischen Asylbewerbers kurdischer Volkszugehörigkeit,

  • VG Augsburg, 29.06.2022 - Au 3 K 20.31411

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Asylantrag, Einkommen, Bescheid,

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