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   VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22.WI   

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VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22.WI (https://dejure.org/2023,31244)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 14.11.2023 - 6 L 1166/22.WI (https://dejure.org/2023,31244)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 14. November 2023 - 6 L 1166/22.WI (https://dejure.org/2023,31244)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO, § 2 VerfSchutzG HE, § 19 VerfSchutzG HE, § 3 BVerfSchG
    Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Beobachtung und deren Bekanntmachung durch Landesamt für Verfassungsschutz

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Einstufung des hessischen Landesverbands der AfD als Verdachtsfall

  • lto.de (Kurzinformation)

    AfD als Verfassungsschutz-"Verdachtsfall": Beobachten ja, Mitteilen nein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (59)

  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22
    Dabei stehen weder die in Art. 21 Abs. 1 GG geregelte Betätigungsfreiheit politischer Parteien noch das in Art. 21 Abs. 2 und Abs. 4 GG normierte Parteienprivileg der Beobachtung entgegen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 07.12.1999 - 1 C 30.97 -, juris, Rn. 19 f.; BVerwG Urt. v. 21.07 2010 - 6 C 22.09 -, juris, Rn. 20 f.; siehe auch BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 418).

    Als hiergegen gerichtete Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. c) BVerfSchG sind nicht schon die bloße Kritik an Verfassungswerten und Verfassungsgrundsätzen anzusehen, wohl aber darüberhinausgehende aktiv-tätige Bemühungen bzw. ein planvolles Handeln - nicht notwendigerweise ein kämpferisch-aggressives Vorgehen - mit dem Ziel der Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (BVerwG, Urt. v. 21.07.2010 - 6 C 22.09 -, juris, Rn. 59; BVerfG, Beschl. v. 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01 -, juris, Rn. 70; MüKo StGB/Anstötz, 4. Aufl. 2021, StGB § 92 Rn. 10).

    Für das Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten ist zudem keine Gewissheit darüber erforderlich, dass Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung auch tatsächlich vorliegen (BVerwG, Urt. v. 21.07.2010 - 6 C 22.09 -, juris, Rn. 28, 49).

    Das erfordert die Beobachtung der Partei insgesamt und nicht nur der einzelnen Gruppierung (BVerwG, Urt. v. 21.07.2010 - 6 C 22.09 -, juris, Rn. 45; VG Köln, Urt. v. 08.03.2022 - 13 K 326/21 -, juris, Rn. 212 f.).

    Die Zulässigkeit der Erhebung von Informationen über jene Person hängt demzufolge grundsätzlich nicht von bereits verwirklichten individuellen und subjektiven Beiträgen oder der Beteiligung an Handlungen zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab (BVerwG, Urt. v. 21.07.2010 - 6 C 22.09 -, juris, Rn. 65).

    Eine Beobachtung kann mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar sein, wenn einmal gegebene Verdachtsmomente zu einer Dauerbeobachtung führen, obwohl sich nach umfassender Aufklärung durch eine mehrjährige Beobachtung der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen nicht bestätigt hat und die für die Beobachtung maßgeblichen tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sind (BVerwG, Urt. v. 07.12.1999 - 1 C 30.97 -, juris, Rn. 34; BVerwG, Urt. v. 21.07.2010 - 6 C 22.09 -, juris, Rn. 85).

    Im Übrigen kann eine auch mehrjährige Beobachtung einer Partei verhältnismäßig sein, wenn sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, ohne dass neue Anhaltspunkte hinzugetreten wären, nicht haben ausräumen lassen (BVerwG, Urt. v. 21.07.2010 - 6 C 22.09 -, juris, Rn. 63).

    Die Bekanntgabe greift zugleich - ungleich gravierender als die bloße Beobachtung (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.07.2010 - 6 C 22.09 -, juris, Rn. 31) - in den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG i. V. mit Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG ein, der den Parteien das Recht vermittelt, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen.

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22
    Dabei stehen weder die in Art. 21 Abs. 1 GG geregelte Betätigungsfreiheit politischer Parteien noch das in Art. 21 Abs. 2 und Abs. 4 GG normierte Parteienprivileg der Beobachtung entgegen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 07.12.1999 - 1 C 30.97 -, juris, Rn. 19 f.; BVerwG Urt. v. 21.07 2010 - 6 C 22.09 -, juris, Rn. 20 f.; siehe auch BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 418).

    Antisemitische oder auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte verstoßen demnach gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (BVerfG, Beschl. v. 19.12.1951 - 1 BvR 220/51 -, juris, Rn. 32; BVerfG, Beschl. v. 22.10.2014 - 2 BvR 661/12 -, juris, Rn. 83; BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 533, 538 ff. m. w. N.).

    Die Aufzählung in § 4 Abs. 2 BVerfSchG spiegelt im Wesentlichen den durch das Bundesverfassungsgericht ausdifferenzierten Wertgehalt des Demokratieprinzips als Kernelement der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wieder (BVerfG, Urt. v. 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 -, juris, Rn. 38; BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 542; so auch BVerwG, Beschl. v. 26.03.1975 - II C 11.74 -, juris, Rn. 19).

    Das dem Grundgesetz zugrundeliegende Demokratieverständnis beruht auf der Idee der freien Selbstbestimmung aller Bürger und deren Recht, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die sie betreffende öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen (BVerfG, Urt. v. 30.06.2009 - 2 BvE 2/08 -, juris, Rn. 212; BVerfG, Urt. v. 21.06.2016 - 2 BvE 13/13 -, juris, Rn. 124; BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 542).

    Aus diesem Grund verlässt den Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wer den Parlamentarismus verächtlich macht, ohne aufzuzeigen, auf welchem anderen Weg dem Grundsatz der Volkssouveränität Rechnung getragen und die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses gewährleistet werden kann (BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 546).

    Das Gewaltmonopol des Staates ist deshalb ebenfalls als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG anzusehen (BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 547).

    Die Beobachtung einer Partei - ggf. mit nachrichtendienstlichen Mitteln - stellt einen schweren Eingriff in das aus der Parteienfreiheit des Art. 21 Abs. 1 GG folgende Selbstbestimmungsrecht dar, der in jedem Einzelfall neben einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage einer besonderen Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedarf (BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 409).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22
    Eine Partei muss sich das Verhalten ihrer Anhänger zurechnen lassen, denn sie wird durch das Verhalten ihrer Anhänger bestimmt (so bereits BVerfG, Urt. v. 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 -, juris, Rn. 55; Bayerischer VGH, Beschl. v. 07.10.1993 - 5 CE 93.2327 -, juris, Rn. 23).

    Die Aufzählung in § 4 Abs. 2 BVerfSchG spiegelt im Wesentlichen den durch das Bundesverfassungsgericht ausdifferenzierten Wertgehalt des Demokratieprinzips als Kernelement der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wieder (BVerfG, Urt. v. 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 -, juris, Rn. 38; BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 542; so auch BVerwG, Beschl. v. 26.03.1975 - II C 11.74 -, juris, Rn. 19).

    Das Verhalten einer Partei bzw. ihrer Anhänger bewegt sich außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit und einer - auch zulässigerweise mit überspitzten Mitteln arbeitenden - politischen Opposition, wenn ihr Verhalten sich zu gehäuft auftretenden Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen, gerichtet gegen die Organe der Bundesrepublik und ihrer Repräsentanten mit der Tendenz verdichtet, das Vertrauen der Bevölkerung in diese von Grund auf zu erschüttern und damit zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung als Ganzes fragwürdig erscheinen zu lassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 -, juris, Rn. 227).

    Sie bringen zum Ausdruck, dass ein echter politischer Wettbewerb nicht vorhanden sei und das parlamentarische Mehrparteiensystem der Bundesrepublik einen derartigen auch nicht leisten könne (zu den ähnlichen, historisch gebrauchten und gleichfalls verächtlichmachenden Begrifflichkeiten "Systemparteien" und "Lizenzparteien": BVerfG, Urt. v. 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 -, juris, Rn. 202).

    Ungeachtet der Partei- und Wahlprogramme sind die Aussagen der Antragstellerin und ihrer Vertreter für ihre politische Arbeit und die Perzeption der Antragstellerin in der Öffentlichkeit prägend, weshalb ihnen maßgebliche Wirkung im Rahmen der politischen Meinungsbildung zukommt (vgl. VG Magdeburg, Beschl. v. 07.03.2022 - 9 B 273/21 MD -, juris, Rn. 77; zur zweifelhaften Aussagekraft von Parteiprogrammen vgl. auch BVerfG, Urt. v. 23.10.1952 - 1 BvB 1/51 -, juris, Rn. 52).

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22
    Dem Vorgehen des BfV sowie der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (Urteil vom 08.03.2022 - 13 K 326/21) zum Bundesverband der AfD könne nicht gefolgt werden.

    Das Vorbringen der Antragstellerin, die jetzige Löschung sei als innere Abkehr zu verstehen, weil sie andere als verfassungsfeindlich eingestufte Beiträge nicht gelöscht habe, lässt außer Acht, dass in einem früheren Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln die Äußerungen von Herrn W als verfassungsschutzrechtlich relevanter tatsächlicher Anhaltspunkt für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen des Bundesverbands der AfD gewertet wurde (VG Köln, Urt. v. 08.03.2022 - 13 K 326/21 -, juris, Rn. 912 f.).

    Der Sprecher des Kreisverbands F-Stadt, Herr W1, wird im Rahmen eines Interviews mit der Hessischen Allgemeinen Zeitung, das am 15.03.2022 veröffentlicht wurde, dahingehend zitiert, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln (VG Köln, Urt. v. 08.03.2022 - 13 K 326/21) "absurd", "vorhersehbar" und "politisch motiviert" sei.

    Das erfordert die Beobachtung der Partei insgesamt und nicht nur der einzelnen Gruppierung (BVerwG, Urt. v. 21.07.2010 - 6 C 22.09 -, juris, Rn. 45; VG Köln, Urt. v. 08.03.2022 - 13 K 326/21 -, juris, Rn. 212 f.).

    Der Einsatz solcher Mittel als Folge des Vorliegens tatsächlicher Anhaltspunkte für gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen einer Vereinigung ist nicht generell aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen (VG Köln, Urt. v. 08.03.2022 - 13 K 326/21 -, juris, Rn. 964).

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97

    Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22
    Dabei stehen weder die in Art. 21 Abs. 1 GG geregelte Betätigungsfreiheit politischer Parteien noch das in Art. 21 Abs. 2 und Abs. 4 GG normierte Parteienprivileg der Beobachtung entgegen (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 07.12.1999 - 1 C 30.97 -, juris, Rn. 19 f.; BVerwG Urt. v. 21.07 2010 - 6 C 22.09 -, juris, Rn. 20 f.; siehe auch BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 -, juris, Rn. 418).

    Fortgesetzte Agitationen gegen das Demokratieprinzip sind folglich auch dort zu sehen, wo eine Partei anderen Parteien die Existenzberechtigung abspricht, etwa in der Form, dass diese pauschal in ihrer Gesamtheit auf polemische und teils diffamierende Art als "Dilettanten" und "Verräter", die eine "verräterische Politik" betrieben, beschimpft und verächtlich gemacht werden (BVerwG, Urt. v. 07.12.1999 - 1 C 30.97 -, juris, Rn. 30; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.09.1999 - 2 A 11774/98 -, juris, Rn. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 08.12.1995 - 25 A 2431/94 - juris, Rn. 117).

    Eine solche stünde im Übrigen mit dem Prinzip der streitbaren Demokratie in Konflikt, liefe der den Ämtern für Verfassungsschutz übertragenen Aufgabe zuwider und würde eine umfassende und auf den Einzelfall bezogene Aufklärung - sowohl be- wie entlastender Hinweise - behindern (BVerwG, Urt. v. 07.12.1999 - 1 C 30.97 -, juris, Rn. 34).

    Eine Beobachtung kann mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar sein, wenn einmal gegebene Verdachtsmomente zu einer Dauerbeobachtung führen, obwohl sich nach umfassender Aufklärung durch eine mehrjährige Beobachtung der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen nicht bestätigt hat und die für die Beobachtung maßgeblichen tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sind (BVerwG, Urt. v. 07.12.1999 - 1 C 30.97 -, juris, Rn. 34; BVerwG, Urt. v. 21.07.2010 - 6 C 22.09 -, juris, Rn. 85).

  • VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913

    AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22
    Ein Verdachtsfall liegt in Anlehnung an § 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit § 2 Abs. 2 HVSG vor, wenn bei der betroffenen Person oder Personenmehrheit tatsächliche Anhaltspunkte über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder die eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, vorliegen (vgl. zur bundesrechtlichen Regelung: BVerwG, Urt. v. 26.06.2013 - 6 C 4.12 -, juris, Rn. 12; siehe auch VG Düsseldorf, Urt. v. 24.02.2021 - 20 K 5100/19 -, juris, Rn. 76 f.; VG München, Beschl. v. 17.04.2023 - M 30 E 22.4913 -, juris, Rn. 211).

    Geht es um verfassungsfeindliche Bestrebungen eines Landesverbands, können sowohl die Äußerungen von Repräsentanten auf Bundesebene oder anderer Landesverbände berücksichtigt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.09.1999 - 2 A 11774/98 -, juris, Rn. 21; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.10.2000 - 11 L 87/00 -, juris, Rn. 22; VG München, Beschl. v. 17.04.2023 - M 30 E 22.4913 -, juris, 174), als auch Äußerungen von Vertretern der Kreisverbände.

    Hiervon ist grundsätzlich nur bei einem nachhaltigen und konsequenten Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Aussagen und Betätigungen auszugehen (VG Köln, Urt. v. 08.03.2022 - 13 K 208/20 -, juris, Rn. 459; VG München, Beschl. v. 25.10.2022 - M 30 E 22.4913 -, juris, Rn. 27).

    Eine Verdichtung der tatsächlichen Anhaltspunkte im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zur öffentlichen Erklärung zum Verdachtsfall am 05.09.2022 bedurfte es entgegen der Ansicht der Antragstellerin ebenso wenig wie einer weitergehenden Radikalisierung (vgl. VG München, Beschl. v. 17.04.2023 - M 30 E 22.4913 -, juris, Rn. 198).

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2000 - 11 L 87/00

    Beobachtung; Partei; politische Partei; Verfassungsfeindlichkeit;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22
    Geht es um verfassungsfeindliche Bestrebungen eines Landesverbands, können sowohl die Äußerungen von Repräsentanten auf Bundesebene oder anderer Landesverbände berücksichtigt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.09.1999 - 2 A 11774/98 -, juris, Rn. 21; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.10.2000 - 11 L 87/00 -, juris, Rn. 22; VG München, Beschl. v. 17.04.2023 - M 30 E 22.4913 -, juris, 174), als auch Äußerungen von Vertretern der Kreisverbände.

    Besonderes Gewicht haben Äußerungen von führenden Persönlichkeiten, die das Auftreten der Partei nach Außen sowie das innerparteiliche Geschehen maßgeblich mitbestimmen (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.10.2000 - 11 L 87/00 -, juris, Rn. 27).

    Gleiches gilt für die kontinuierliche Agitation gegen Ausländer, mit der diese pauschal als Kriminelle und Schmarotzer diffamiert, verächtlich gemacht und (irrationale) Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden sollen (Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.10.2000 - 11 L 87/00 -, juris, Rn. 27).

  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22
    § 14 HVSG sieht das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen auf Grundlage des HVSG ausdrücklich vor (diesen Aspekt im Rahmen des § 8 Abs. 5 BVerfSchG besonders hervorhebend: BVerfG, Beschl. v. 17.09.2013 - 2 BvE 6/08 -, juris, Rn. 132 ff.; zur Hervorhebung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im HVSG durch den Landesgesetzgeber: Hess. LT-Drs. 19/5412, S. 44).

    Die potenzielle Beobachtung aufgrund bloßer Parteimitgliedschaft rechtfertigt zumindest eine vorübergehende Beobachtung, um die Funktionen des Mitglieds, seine Bedeutung und Stellung in der Partei, sein Verhältnisses zu verfassungsfeindlichen Strömungen sowie deren Relevanz innerhalb der Partei zu beleuchten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.09.2013 - 2 BvE 6/08 -, juris, Rn. 123).

    Auch die Beobachtung von Mandatsträgern und Abgeordneten ist nicht per se unverhältnismäßig (zur Beobachtung eines Bundestagsabgeordneten aufgrund seiner Parteimitgliedschaft: BVerfG, Beschl. v. 17.09.2013 - 2 BvE 6/08 -, juris, Rn. 118 ff.).

  • BVerwG, 18.05.2001 - 2 WD 42.00

    Verletzung der politischen Treuepflicht eines Soldaten durch politische

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22
    Den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlassen daher Verhaltensweisen, die bestimmten Personengruppen undifferenziert die Verantwortlichkeit für Missstände zuweisen, die - insbesondere in Verbindung mit erniedrigenden Bezeichnungen oder unangemessenen und unhaltbaren Vergleichen - den Zweck verfolgen, beim Zuhörer Hass oder Neidgefühl hervorzurufen und generell geeignet sind, den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen zu bereiten (BVerwG, Urt. v. 18.05.2001 - 2 WD 42.00 -, Rn. 48 f.).

    Von diesen Persönlichkeiten und parteiinternen Einrichtungen ist anzunehmen, dass sie zumindest Teile der Partei repräsentieren und Mitglieder und Wähler an die Partei binden, die mit ihren Auffassungen übereinstimmen (vgl. BVerwG Urt. v. 18.05.2001 - 2 WD 42.00 -, juris, Rn. 54).

    Wenn wie vorliegend Funktionäre, Mitglieder und Anhänger einer Partei die Menschenwürde Dritter nicht nur vereinzelt beeinträchtigen, sondern systematisch missachten und in Frage stellen, kann auf die Verfassungsfeindlichkeit der politischen Ziele dieser Partei geschlossen werden (BVerwG, Urt. v. 18.05.2001 - 2 WD 42.00 -, juris, Rn. 49).

  • VGH Hessen, 03.03.2021 - 7 B 190/21

    Beschwerde der AfD wegen Verfassungsschutzbericht 2019 erfolgreich

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22
    Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass als Rechtsgrundlage für die geltend gemachten Unterlassungs- und Folgenbeseitigungsansprüche die Grundrechte der Antragstellerin aus Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 i. V. mit Art. 19 Abs. 3 GG in Betracht kommen (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 03.03.2021 - 7 B 190/21 -, juris, Rn. 23).

    Er verpflichtet zur Herstellung des früheren Zustands und setzt voraus, dass durch hoheitlichen Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht aus einfachgesetzlichen Vorschriften oder Grundrechten ein rechtswidriger Zustand geschaffen wurde, der fortdauert (Hess. VGH, Beschl. v. 03.03.2021 - 7 B 190/21 -, Rn. 22, juris).

    § 172 VwGO kommt hier nicht zur Anwendung, weil diese Vorschrift bei systematischem Verständnis als Abweichung von den gemäß § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO auch im Verwaltungsrecht grundsätzlich geltenden Vorschriften der §§ 704 ff. ZPO nur für die Fälle der Aufhebung bzw. des Erlasses eines Verwaltungsakts heranzuziehen ist (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 11.07.2017 - 8 B 1144/17 -, juris, Rn. 40 ff. m. w. N. und Hess. VGH, Beschl. v. 03.03.2021 - 7 B 190/21 -, juris, Rn. 35).

  • VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19

    Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1999 - 2 A 11774/98
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • VGH Hessen, 11.07.2017 - 8 B 1144/17

    OB Feldmann durfte nicht zum Ausladen der AfD aufrufen.Verbot von

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

  • VG Magdeburg, 07.03.2022 - 9 B 273/21

    Einstufung einer Partei als Verdachtsfall

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

  • BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21

    Rechtswidriges Verbot des NPD-Wahlplakats "Migration tötet"

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

  • BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung

  • VG Gießen, 03.05.2004 - 10 E 2961/03

    Rücknahme der Einbürgerung; Mitgliedschaft in einem der YEK-KOM und der KONKURD

  • VG Köln, 11.11.2004 - 20 K 1882/03

    Beobachtung der "Scientology Kirche Deutschland" (SKD) durch den

  • BVerwG, 15.12.2005 - 7 C 20.04

    Unterlassungsanspruch; Glauben; Weltanschauung; Staatsleitung; staatliches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1995 - 25 A 2431/94

    Rechtswidrigkeit der Unterlassung eines begehrten Verwaltungsaktes; Genehmigung

  • VG Köln, 26.02.2019 - 13 L 202/19

    Bezeichnung der AfD als "Prüffall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10

    Erwähnung der Bürgerbewegung pro Köln e.V. im Verfassungsschutzbericht des Bundes

  • BVerwG, 16.02.1978 - 5 C 33.76

    Träger der freien Jugendhilfe - Grundsätze der freiheitlichen Demokratie -

  • BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

  • VG Hamburg, 23.08.2021 - 17 E 2904/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen bestimmte Ausführungen im

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 208/20

    AfD: Einstufung der JA

  • VG Gera, 10.08.2023 - 1 E 564/23

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund Mitgliedschaft in der

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

  • VG Düsseldorf, 10.11.2009 - 22 K 3117/08

    Befugnis der Verfassungsschutzbehörde zur Veröffentlichung von Informationen über

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 845/08

    Beobachtung des Bundestagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2021 - 1 S 121.21

    Alternative für Deutschland (AfD) - Flügel-Anhänger - Verfassungsschutzbericht

  • BVerwG, 26.03.1975 - II C 11.74

    Übernahme in Beamtendienst; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15

    "Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig

  • BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvE 4/23

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum

  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17

    Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

  • BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95

    Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"

  • VGH Bayern, 07.10.1993 - 5 CE 93.2327
  • VGH Bayern, 30.12.2020 - 20 CE 20.3002

    Gewerkschaft kann keine infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen im schulischen

  • BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 4.12

    Verfassungsschutzbericht des Bundes; Bürgerbewegung pro Köln; Verdachtsfall;

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2020 - 4 S 1045/20

    Freihalteerklärung in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren; Beschwerde

  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

  • BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

  • BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12

    Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos

  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 3 CE 18.2248

    Einseitige Erledigungserklärung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

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