Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 01/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18111
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 01/22 (https://dejure.org/2023,18111)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 21.04.2023 - 01/22 (https://dejure.org/2023,18111)
VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Entscheidung vom 21. April 2023 - 01/22 (https://dejure.org/2023,18111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,18111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekwue.de

    § 19 DSG-EKD, Art. 15, 23 Abs. 1 i), 91 Abs. 1 DS-GVO, Art. 4 Abs. 3 EUV
    Auskunftsanspruch, Bescheidungsklage, Datenschutz, rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag, Auskunft, Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Gestaltung des fairen Verfahrens im

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
    Denn der Kläger ist anwaltlich vertreten und muss sich daher an seinen Anträgen festhalten lassen (BVerfG, Beschluss vom 8.5.1991 - 2 BvR 170/85 - juris Rn. 13; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Auflage § 88, Rn. 9).

    Für einen Hinweis zur Stellung sachdienlicher Anträge (vgl. § 43 Abs. 3 KVwGG) bestand keine Veranlassung, weil der Kläger in der mündlichen Verhandlung weder anwesend noch vertreten war (BVerfG, Beschluss vom 8.5.1991 - 2 BvR 170/85 - juris Rn. 14) und das Gericht die Rechtssache erst am Tage der mündlichen Verhandlung - dem 21.04.2023 - in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorberaten hatte.

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
    Danach haben die nationalen Gerichte alles zu tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten und im Wege der Auslegung zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von dem Unionsrecht verfolgten Ziel übereinstimmt (vgl. EuGH, Urteile vom 04.06.2006 - Rs. C-212/04 - Rn. 109 und vom 19.01.2010 - Rs C-555/07 - Rn. 47 ).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
    Danach haben die nationalen Gerichte alles zu tun, was in ihrer Zuständigkeit liegt, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten und im Wege der Auslegung zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von dem Unionsrecht verfolgten Ziel übereinstimmt (vgl. EuGH, Urteile vom 04.06.2006 - Rs. C-212/04 - Rn. 109 und vom 19.01.2010 - Rs C-555/07 - Rn. 47 ).
  • BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; tatsächliche oder rechtliche Verhinderung an

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
    Denn der Befangenheitsantrag ist rechtsmissbräuchlich und offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss der abgelehnten Richter zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.8.2013 - 2 AV 5/13 - juris Rn. 21; BVerfG, Beschlüsse vom 19.6.2012 - 2 BvR 1397/98 - juris Rn. 45 und vom 15.12.2022 - 2 BvR 2126/22 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 15.12.2022 - 2 BvR 2126/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde und offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 21.04.2023 - 1/22
    Denn der Befangenheitsantrag ist rechtsmissbräuchlich und offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss der abgelehnten Richter zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.8.2013 - 2 AV 5/13 - juris Rn. 21; BVerfG, Beschlüsse vom 19.6.2012 - 2 BvR 1397/98 - juris Rn. 45 und vom 15.12.2022 - 2 BvR 2126/22 - juris Rn. 3).
  • VG Magdeburg, 08.06.2023 - 15 A 31/22

    (Keine) disziplinarrechtliche Aberkennung des Ruhegehalt bei Auslandstraftat

    Daraufhin nahm die Beklagte die Beschwerde zurück und das Beschwerdeverfahren wurde mit Beschluss vom 07.02.2023 eingestellt (11 M 1/22).

    In pp ist den Beteiligten bekannt, dass das Beschwerdeverfahren (11 M 1/22) gegen den Beschluss des Disziplinargerichts vom 15.12.2022 (15 B 27/22 MD) nach Rücknahme mit Beschluss vom 07.02.2023 eingestellt wurde.

  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 8.22

    Zur Gewährung von Betreuungsurlaub für Soldatinnen und Soldaten

    Soweit der Antrag den Befehl vom 30. September 2021 zur militärärztlichen Begutachtung der Antragstellerin betreffe, sei bereits ein Hauptsacheverfahren beim Truppendienstgericht Süd (Az.: S 3 BLa 1/22) anhängig.

    Der Antrag ist unzulässig, soweit die Antragstellerin beantragt, den Befehl vom 30. September 2021 zur militärärztlichen Begutachtung aufzuheben, weil diesbezüglich bereits ein Hauptsacheverfahren beim Truppendienstgericht Süd (Az.: S 3 BLa 1/22) anhängig ist (§ 17 Abs. 1 Satz 2 GVG).

  • LG Düsseldorf, 07.07.2022 - 4c O 18/21

    Nukleotid-Derivate

    Ferner regen sie an, den Rechtsstreit gemäß § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des BPatG im parallelen Zwangslizenzverfahren 3 Li 1/22 auszusetzen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht