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   VGH Baden-Württemberg, 03.07.2018 - 3 S 1507/17   

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VGH Baden-Württemberg, 03.07.2018 - 3 S 1507/17 (https://dejure.org/2018,31015)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.07.2018 - 3 S 1507/17 (https://dejure.org/2018,31015)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - 3 S 1507/17 (https://dejure.org/2018,31015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normative Vorgaben zur Beurteilung bestimmter planbedingter Auswirkungen auf abwägungsrelevante Belange; Abschätzung der planbedingten Auswirkungen bei der Erstellung eines Bebauungsplans

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB
    Anforderungen an Abwägungsvorgang bei Bauleitplanung; Fehlen verbindlicher normativer Vorgaben zur Beurteilung bestimmter planbedingter Auswirkungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 7 ; BauGB § 2 Abs. 3
    Abwägungsmaterial; Ermittlungen; Ermittlungstiefe

  • rechtsportal.de

    BauGB § 1 Abs. 7 ; BauGB § 2 Abs. 3
    Normative Vorgaben zur Beurteilung bestimmter planbedingter Auswirkungen auf abwägungsrelevante Belange; Abschätzung der planbedingten Auswirkungen bei der Erstellung eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeinde muss zur planungsrelevanten Auswirkungen auf Mikroklima nicht immer Sachverständigenrat einholen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeinde muss zur planungsrelevanten Auswirkungen auf Mikroklima nicht immer Sachverständigenrat einholen

Papierfundstellen

  • VBlBW 2019, 159
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2018 - 3 S 1507/17
    Besitzt das Gebiet bereits eine geographische Bezeichnung, so hält das Bundesverwaltungsgericht es vielmehr für ausreichend, wenn das bekanntzugebende Planungsvorhaben durch den Verweis auf diesen Namen gekennzeichnet wird, sofern die Fläche, auf welche sich die geographische Bezeichnung bezieht, hinreichend identisch mit dem von dem Planungsvorhaben erfassten Plangebiet ist (BVerwG, Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344).

    Der Hinweis muss geeignet sein, das Inkrafttreten neuen Bebauungsrechts in einem näheren Bereich des Gemeindegebiets dem Normadressaten gegenüber bewusst zu machen und denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsgehalt des Bebauungsplans informieren will, zu dem richtigen, bei der Gemeinde ausliegenden Plan zu führen (BVerwG, Beschl. v. 3.6.2010 - 4 BN 55.09 - ZfBR 2010, 581; Beschl. v. 16.5.1991 - 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204; Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344).

    Für die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist danach zu fordern, dass sie einen Hinweis auf den räumlichen Geltungsbereich des Plans bspw. durch die Angabe einer das Plangebiet begrenzenden oder anderweitig bestimmenden Straße, eines Flurnamens oder einer ähnlich schlagwortartigen Kennzeichnung des Plangebiets gibt und dass dieser Hinweis den ausliegenden Plan identifiziert (BVerwG, Urt. v. 6.7.1984, a.a.O.).

  • BGH, 14.10.1993 - III ZR 156/92

    Arglistiges Verschweigen der möglichen Schadstoffbelastung eines Baugrundstücks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2018 - 3 S 1507/17
    c) Die Berücksichtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB genannten allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gebietet es, dass die Gemeinde schon bei der Planung und nicht erst bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens Gefahren ermittelt und in die planerische Abwägung einstellt, die als Folge der Planung von im Plangebiet vorhandenen Altlasten ausgehen (BGH, Urt. v. 14.10.1993 - III ZR 156/92 - BGHZ 123, 363; Urt. v. 6.7.1989 - III ZR 251/87 - BGHZ 108, 224).

    Nachforschungen müssen vielmehr nur angestellt werden, wenn der Gemeinde hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen der Kontamination des Bodens bekannt sind (BGH, Urt. v. 14.10.1993, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.5.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1999 - 3 S 1265/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung von Altlasten bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2018 - 3 S 1507/17
    Hierzu gehört, dass das Ausmaß einer Bodenkontamination und dadurch notwendig werdender Sanierungsmaßnahmen in technischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht soweit geklärt wird, dass planerisch entschieden werden kann, welche Nutzungen auf den betroffenen Grundstücken in Betracht kommen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.5.1999 - 3 S 1265/98 - BWGZ 2000, 139).

    Nachforschungen müssen vielmehr nur angestellt werden, wenn der Gemeinde hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen der Kontamination des Bodens bekannt sind (BGH, Urt. v. 14.10.1993, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.5.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2018 - 3 S 1507/17
    Nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309) ist die von der planenden Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 7 BauGB vorzunehmende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste, ob die Bedeutung der von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den betroffenen öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2018 - 3 S 1507/17
    Es besteht deshalb kein Anlass zu einer erneuten Beteiligung, wenn eine nochmalige Gelegenheit zur Stellungnahme eine bloße Förmlichkeit wäre, die für den mit dem Beteiligungsverfahren verfolgten Zweck nichts erbringen könnte (BVerwG, Beschl. v. 8.3.2010 - 4 BN 42.09 - NVwZ 2010, 777; Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98; Beschl. v. 18.12.1987 - 4 NB 2.87 - NVwZ 1988, 822).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2018 - 3 S 1507/17
    Es besteht deshalb kein Anlass zu einer erneuten Beteiligung, wenn eine nochmalige Gelegenheit zur Stellungnahme eine bloße Förmlichkeit wäre, die für den mit dem Beteiligungsverfahren verfolgten Zweck nichts erbringen könnte (BVerwG, Beschl. v. 8.3.2010 - 4 BN 42.09 - NVwZ 2010, 777; Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98; Beschl. v. 18.12.1987 - 4 NB 2.87 - NVwZ 1988, 822).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2018 - 3 S 1507/17
    Der Hinweis muss geeignet sein, das Inkrafttreten neuen Bebauungsrechts in einem näheren Bereich des Gemeindegebiets dem Normadressaten gegenüber bewusst zu machen und denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsgehalt des Bebauungsplans informieren will, zu dem richtigen, bei der Gemeinde ausliegenden Plan zu führen (BVerwG, Beschl. v. 3.6.2010 - 4 BN 55.09 - ZfBR 2010, 581; Beschl. v. 16.5.1991 - 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204; Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 CN 1.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Flurbereinigungsplan; Nachhaltigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2018 - 3 S 1507/17
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist danach, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die angegriffene Rechtsvorschrift oder ihre Anwendung in seinen Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.3.1998 - 4 CN 6.97 - NVwZ 1998, 732; Urt. v. 18.11.2002 - 9 CN 1.02 - BVerwGE 117, 209).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09

    Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2018 - 3 S 1507/17
    Es besteht deshalb kein Anlass zu einer erneuten Beteiligung, wenn eine nochmalige Gelegenheit zur Stellungnahme eine bloße Förmlichkeit wäre, die für den mit dem Beteiligungsverfahren verfolgten Zweck nichts erbringen könnte (BVerwG, Beschl. v. 8.3.2010 - 4 BN 42.09 - NVwZ 2010, 777; Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98; Beschl. v. 18.12.1987 - 4 NB 2.87 - NVwZ 1988, 822).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2018 - 3 S 1507/17
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist danach, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die angegriffene Rechtsvorschrift oder ihre Anwendung in seinen Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.3.1998 - 4 CN 6.97 - NVwZ 1998, 732; Urt. v. 18.11.2002 - 9 CN 1.02 - BVerwGE 117, 209).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung;

  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 251/87

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde bei der Überplanung von

  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 BN 55.09

    Bekanntmachung und Bereithalten eines Bebauungsplans

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 2 D 27/11

    Beteiligtenfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich einer

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1986 - 5 S 1719/85

    Problem der Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern bei der Abstimmung über

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 2 D 87/13

    Regelung des Bedarfs an Wohnbauflächen in einem Bebauungsplan

  • VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17

    Baurecht - Bebauungsplan "Bierstadt-Nord" im Ortbezirk Bierstadt

    Das bedeutet, dass die Gemeinde zur Abschätzung der planbedingten Auswirkungen nur diejenigen Ermittlungen durchführen muss, die von ihr nach diesem Maßstab in der konkreten Planungssituation verlangt werden können (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. September 2014 - 2 D 87/13.NE -, juris Rdnr. 92; Urteil vom 6. Juli 2012 - 2 D 27/11.NE -, juris Rdnr. 67; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3. Juli 2018 - 3 S 1507/17 -, juris Rdnr. 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2023 - 14 S 891/22

    Festsetzung von "privaten Grünflächen" in einem Bebauungsplan; Anpassung an den

    Damit wäre der Bereich der von § 2 Abs. 3 BauGB geforderten Ermittlungstiefe, die sich nach dem Maßstab praktischer Vernunft bemisst und nur solche Ermittlungsmaßnahmen fordert, die in der konkreten Planungssituation in angemessener Weise verlangt werden können, überschritten gewesen (vgl. näher zu diesem Maßstab VGH Bad.-Württ., Urteil vom 03.07.2018 - 3 S 1507/17 - VBlBW 2019, 159, juris Rn. 64; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 17.04.2019 - 1 C 10043/18 - BauR 2019, 1736, juris Rn. 42; Söfker in Ernst/Zinkahn u. a., BauGB, 150. Erg.-Lfg., § 2 Rn. 147 m. w. N.).
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