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   VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19   

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VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19 (https://dejure.org/2022,15896)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.05.2022 - 5 S 1864/19 (https://dejure.org/2022,15896)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 5 S 1864/19 (https://dejure.org/2022,15896)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6a Abs 4 Nr 3 BauNVO, § 6a Abs 4 Nr 4 BauNVO, § 12 Abs 4 BauGB, § 12 Abs 1 BauGB
    Gebäudebezogenheit der Festsetzung des Verhältnisses von Wohnungen oder gewerbliche Nutzungen gem. BauNVO § 6a; Flächen im Sinne von BauGB § 12 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "in Gebäuden"; Gebäudebezug

  • rechtsportal.de

    "in Gebäuden"; Gebäudebezug

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    G. GmbH & Co. KG gegen Stadt Philippsburg wegen Gültigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 'Huttenheimer Straße 32'

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2020 - 8 S 499/18

    Rechtfertigung der Festsetzung eines Mischgebiets - Umsetzbarkeit von Ausnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19
    Die Voraussetzung der "Erforderlichkeit" der Planung gilt nicht nur für die Planaufstellung als solche, sondern auch für den konkreten Planinhalt, das heißt für jede einzelne Festsetzung (vgl. § 9 Abs. 1 BauGB, BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239, juris Rn. 9, und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.7.2020 - 8 S 499/18 - juris Rn. 43).

    Welche Festsetzung in einem Bebauungsplan erforderlich ist, bestimmt sich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.7.2020 - 8 S 499/18 - juris Rn. 44 f.).

    Setzt die Gemeinde ein Baugebiet im Sinne der BauNVO fest, ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie einen entsprechenden Planungswillen hat, das heißt auch tatsächlich eine Nutzung anstrebt, die der normativ - durch die BauNVO - bestimmten besonderen Funktion des jeweiligen Baugebietstyps entspricht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.5.2013 - 8 S 313/11 - ZfBR 2013, 692 und Urteil vom 14.7.2020 - 8 S 499/18 - juris Rn. 44 f.).

    Gelingt ihr dies nicht, lässt dies nur den Schluss zu, dass die getroffene Gebietsfestsetzung von ihr nicht angestrebt wird, sodass diese sich als nicht erforderlich erweist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.7.2020 - 8 S 499/18 - juris Rn. 44 f.).

    Mängel einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans führen nur dann ausnahmsweise nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.7.2020 - 8 S 499/18 - juris Rn. 67 und Senatsurteil vom 16.2.2022 - 5 S 2207/20 - UA S. 18, jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19
    Die Voraussetzung der "Erforderlichkeit" der Planung gilt nicht nur für die Planaufstellung als solche, sondern auch für den konkreten Planinhalt, das heißt für jede einzelne Festsetzung (vgl. § 9 Abs. 1 BauGB, BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239, juris Rn. 9, und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.7.2020 - 8 S 499/18 - juris Rn. 43).

    Aber auch die bei der Auslegung des Bebauungsplans zu berücksichtigende Planbegründung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 4 CN 4.03 - juris Rn. 15) bietet keine belastbaren Anzeichen dafür, dass im festgesetzten "MU" auch soziale, kulturelle und andere Einrichtungen zulässig wären.

    Ein Verstoß hiergegen kann sich aus einer mangelnden Zielidentität zwischen einem Bebauungsplan und seiner Begründung ergeben (BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 4 CN 4.03 - juris Rn. 16; vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.2.1990 - 5 S 3179/88 - juris Rn. 29).

    b) Der hierin liegende Fehler im Abwägungsvorgang ist nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlich, denn er ist offensichtlich, weil er aus einem Vergleich der Festsetzungen des Plans und dessen Begründung hervorgeht, und er hat das Abwägungsergebnis auch beeinflusst, weil die aus der Planbegründung hervorgehende Absicht im Fall ihrer Umsetzung zu einer anderen Festsetzung geführt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 4 CN 4.03 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19
    Denn auf den Durchführungsvertrag zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann zu dessen Auslegung nicht zurückgegriffen werden, weil er nicht Bestandteil der Bauleitplanung ist und von anderen Planbetroffenen nicht eingesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.9.2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45, juris Rn. 24; vgl. auch die entsprechenden Zweifel im Senatsurteil vom 26.10.2011 - 5 S 920/10 - juris Rn. 106).

    (4) Die Begründung eines Bebauungsplans ist dagegen zwar öffentlich zugänglich und grundsätzlich als Auslegungshilfe zur Bestimmung des Festsetzungsgehalts heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.9.2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45, juris Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 5 S 920/10

    Wirksamkeitsvoraussetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19
    Der im Vorhaben- und Erschließungsplan geregelte Bereich und damit die Vorhaben können kleiner sein als das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 2011 - 5 S 920/10 - juris Rn. 108); dies folgt aus § 12 Abs. 4 BauGB, wonach einzelne Flächen jenseits des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen werden können (vgl. Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Werkstand 8/2021, § 12 Rn. 122).

    Denn auf den Durchführungsvertrag zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann zu dessen Auslegung nicht zurückgegriffen werden, weil er nicht Bestandteil der Bauleitplanung ist und von anderen Planbetroffenen nicht eingesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.9.2003 - 4 CN 3.02 - BVerwGE 119, 45, juris Rn. 24; vgl. auch die entsprechenden Zweifel im Senatsurteil vom 26.10.2011 - 5 S 920/10 - juris Rn. 106).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 2 D 11/11

    Begriff "einzelne Flächen" i.S.d. § 12 Abs. 4 BauGB als absolute Größe; Begriff

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19
    Es muss sich um sachnotwendige Ergänzungen des Vorhaben- und Erschließungsplans handeln (vgl. OVG NRW, Urteil vom 4.5.2012 - 2 D 11/11.NE - BauR 2012, 1357, juris Rn. 47).

    Es muss sich um sachnotwendige Ergänzungen des VEP handeln (vgl. OVG NRW, Urteil vom 4.5.2012 - 2 D 11/11.NE - BauR 2012, 1357, juris Rn. 47).

  • VGH Hessen, 25.09.2014 - 4 C 1328/12
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19
    Einzelne Flächen im Sinne von § 12 Abs. 4 BauGB sind nur solche Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans, die zum einen in quantitativer Hinsicht gegenüber dem Vorhabengebiet im Grundsatz nur von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. HessVGH, Urteil vom 12.9.2014 - 4 C 1328/12.N - juris Rn. 96).

    Denn einzelne Flächen i. S. v. § 12 Abs. 4 BauGB sind nur solche Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans, die zum einen in quantitativer Hinsicht gegenüber dem Vorhabengebiet im Grundsatz nur von untergeordneter Bedeutung sind (vgl. HessVGH, Urteil vom 12.9.2014 - 4 C 1328/12.N - juris Rn. 96).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 5 S 2207/20

    Abwägung bezüglich der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf Privatgrundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19
    Das Erfordernis eines Rechtsschutzinteresses soll verhindern, dass Gerichte in eine Normprüfung eintreten, deren Ergebnis für den Antragsteller wertlos ist, weil es seine Rechtsstellung nicht verbessern kann (Senatsurteil vom 16.2.2022 - 5 S 2207/20 - juris Rn. 26 m. w. N.).

    Mängel einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans führen nur dann ausnahmsweise nicht zu dessen Gesamtunwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.7.2020 - 8 S 499/18 - juris Rn. 67 und Senatsurteil vom 16.2.2022 - 5 S 2207/20 - UA S. 18, jeweils m. w. N.).

  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19
    Diesen Charakter müssen etwa auch Festsetzungen zum Ausschluss bestimmter Nutzungsarten wahren (vgl. Battis/Mitschang/Reidt, NVwZ 2017, 817 ), denn die allgemeine Zweckbestimmung eines Gebiets darf durch weitere Festsetzungen nicht verloren gehen, weil sonst die Pflicht aus § 1 Abs. 3 Satz 1 BauNVO verletzt würde, im Bebauungsplan ein in § 1 Abs. 2 BauNVO bezeichnetes Baugebiet festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.1989 - 4 NB 32.89 - juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ, Urteil vom 18.11.1993 - 5 S 2916/92 - juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19

    Dauerwohnen; Ferienwohnen; Grundfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19
    Entgegen einer in Teilen des Schrifttums vertretenen Ansicht, wonach Festsetzungen nach § 6a Abs. 4 Nr. 3 oder 4 BauNVO auf das Baugrundstück zu beziehen sind und das Tatbestandsmerkmal "in Gebäuden" nicht erfordert, dass die festgesetzte Quote mit Geltung für jedes einzelne Gebäude auf dem Baugrundstück festgesetzt wird (vgl. Schimpfermann/Stühler in Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl., § 6a Rn. 31; Blechschmidt in Ernst/ Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Werkstand 8/2021, § 6a BauNVO Rn. 64 m. w. N.; Hornmann in Spannowsky/Hornmann/Kämper, BeckOK BauNVO, Werkstand 4/2022, § 6a Rn. 67 i. V. m. § 4a Rn. 86; vgl. auch Ziegler in Brügelmann, BauGB, Werkstand 1/2022, § 4a BauNVO Rn. 104 f. zu § 4a Abs. 4 Nr. 2 BauNVO), ist der Senat der Auffassung, dass der für Wohnungen oder gewerbliche Nutzungen zu verwendende Anteil der zulässigen Geschossfläche nach § 6a Abs. 4 Nr. 3 oder 4 BauNVO gebäudebezogen festzusetzen ist (vgl. Bönker in Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl., § 6a Rn. 100; vgl. auch NdsOVG, Urteil vom 7.10.2021 - 1 KN 92/19 - juris Rn. 120 zu § 4a Abs. 4 Nr. 2 BauNVO).
  • OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 3/20

    Abwägungsgebot; Baurecht auf Zeit; Immissionskonflikt; Lärm; Trennungsgebot;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 5 S 1864/19
    Die Untergliederung in Teilflächen mit eigenen Bezeichnungen (hier: "MU1" bis "MU4") und teilweise verschiedene Detailfestsetzungen zu den einzelnen Teilflächen stehen der Annahme, dass es sich dabei insgesamt lediglich um ein einziges Baugebiet handelt, nicht entgegen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 7.10.2021 - 1 KN 3/20 - juris LS 2 und Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 07.12.2007 - 1 D 18/06

    vorhabenbezogener Bebauungsplan; Vorhaben- und Erschließungsplan;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2021 - 2 D 140/20

    Betrieb einer immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage zur Lagerung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2008 - 7 D 74/07
  • OVG Sachsen, 09.12.2011 - 1 C 23/08

    Ermächtigung einer Gemeinde zur Einbeziehung von Flächen in einen Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1990 - 5 S 3179/88

    Ungültigkeit eines Bebauungsplanes, wenn dessen Lageplan Maßdifferenzen von "3 m

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1993 - 5 S 2916/92

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung des Dorfgebiets bei überwiegendem

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10

    Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2021 - 5 S 3125/20

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Anforderungen an die

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt -

  • VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378

    Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 03.02.2014 - 1 NE 13.2508

    Einstweilige Anordnung gegen Bebauungsplan; Festsetzung eines Dorfgebiets als

  • VGH Hessen, 19.11.2020 - 4 C 1813/19

    Baurecht - Bebauungsplan Großmannswiese, Vor dem Holz, Hammerberg, 4. Änderung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2021 - 8 S 1384/19

    R. gegen Landeshauptstadt Stuttgart wegen Gültigkeit des Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg - 8 S 3260/19 (anhängig)

    L. gegen Gemeinde Sigmaringendorf wegen Gültigkeit des Bebauungsplans "Norma"

  • VG Freiburg, 18.04.2023 - 3 K 1796/22

    Ausschluss von Werbeanlagen für Fremdwerbung

    § 6a BauNVO erweitert die Funktion des urbanen Gebiets so im Vergleich zum Mischgebiet um soziale, kulturelle und andere Einrichtungen und macht damit eine größere Bandbreite an Nutzungsmischungen zum wesensbestimmenden Merkmal des urbanen Gebiets (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2022 - 5 S 1864/19 -, juris Rn. 67 m. w. N.).
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