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   VGH Baden-Württemberg, 05.11.1992 - 2 S 194/90   

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https://dejure.org/1992,6069
VGH Baden-Württemberg, 05.11.1992 - 2 S 194/90 (https://dejure.org/1992,6069)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.11.1992 - 2 S 194/90 (https://dejure.org/1992,6069)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. November 1992 - 2 S 194/90 (https://dejure.org/1992,6069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bekanntgabe eines an mehrere Beteiligte gerichteten Abgabenbescheides; Auslegung des Hauptwohnungsbegriffs in Zweitwohnungssteuersatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 4 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86

    Zweitwohnungssteuer - objektivierter Hauptwohnungsbegriff und maßgeblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.1992 - 2 S 194/90
    Zur Auslegung des Rechtsbegriffs der "Hauptwohnung" in einer Zweitwohnungssteuersatzung ist bei Fehlen einer eigenen Definition auf das Melderecht abzustellen (vgl VGH Bad-Württ, Urteil vom 29.9.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 1989, 236 = BWGZ 1989, 506).

    Da die Zweitwohnungssteuersatzung auf eine eigene Begriffsbestimmung der "Hauptwohnung" verzichtet, ist auch für die Abgrenzung der "Hauptwohnung" von anderen Wohnungen auf die Regelung des Meldegesetzes abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.9.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 1989, 235 BWGZ 1989, 506; modifizierend Urteil vom 9.8.1990 - 2 S 692/90 -).

  • BFH, 26.03.1985 - VIII R 225/83

    Einkommensteuer - Steuerbescheid - Eheleute - Bevollmächtigung - Zustellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.1992 - 2 S 194/90
    In diesem Fall läßt die Rechtsprechung die Übermittlung des Bescheids in nur einer Ausfertigung ausreichen (vgl. BFH, Urteil vom 26.3.1985, BFHE 143, 491; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.9.1988 - 3 S 2976/87 - Klein/Orlopp, AO, 4. Aufl. 1989, § 122 Anm. 2 b).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1990 - 14 S 1923/88

    Wirksamkeit wegen Bekanntgabe trotz unheilbaren Zustellungsmangels

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.1992 - 2 S 194/90
    Abgabenbescheide, die sich an mehrere Abgabenschuldner richten, sind zwar grundsätzlich jedem Betroffenen in einer gesonderten Ausfertigung bekanntzugeben (herrschende Rechtsprechung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.12.1990 - 14 S 1923/88 -, KStZ 1991, 120).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 3 S 2976/87

    Zustellung einer Abbruchsanordnung an Eheleute; Bezeichnung der Adressaten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.1992 - 2 S 194/90
    In diesem Fall läßt die Rechtsprechung die Übermittlung des Bescheids in nur einer Ausfertigung ausreichen (vgl. BFH, Urteil vom 26.3.1985, BFHE 143, 491; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.9.1988 - 3 S 2976/87 - Klein/Orlopp, AO, 4. Aufl. 1989, § 122 Anm. 2 b).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1986 - 2 S 2423/86

    Anforderungen an die Heranziehung eines Wohnungseigentümers zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.1992 - 2 S 194/90
    Die Erhebung einer Kurtaxe neben einer Zweitwohnungssteuer ist auch zulässig (st.Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 18.12.1986 - 2 S 2423/86 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17

    Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz

    Da es sich um eine typische Begrifflichkeit des Melderechts handelt, liegt es - sofern nicht etwa aus der Entstehungsgeschichte der Satzung Abweichendes folgt - nahe, in einem solchen Fall die Auslegung anhand der Begriffe des Melderechts und der hierzu entwickelten Grundsätze vorzunehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2.6.2014 - 9 LA 231/13 - m. w. N.; vom 27.1.2010 - 9 LA 318/08 - juris Rn. 2; VGH BW, Urteil vom 5.11.1992 - 2 S 194/90 - BWGZ 1993, 167 = juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 9 LA 318/08

    Melderechtlicher Begriff der Hauptwohnung bei Zweitwohnungsteuer

    Hat - wie hier - ein kommunaler Satzungsgeber den Begriff der Hauptwohnung in seiner Satzung nicht näher bestimmt und/oder eine Abgrenzung zwischen der Hauptwohnung und der Zweitwohnung nicht vorgenommen, liegt es - sofern nicht etwa aus der Entstehungsgeschichte der Normen Abweichendes folgt - nahe, eine diesbezügliche Auslegung anhand der Begriffe des Melderechts und der hierzu entwickelten Grundsätze vorzunehmen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2009 - 9 LB 5/07 - NSt-N 2007, 257 betreffend die Auslegung eines in einer Zweitwohnungsteuersatzung enthaltenen Wohnungsbegriffs anhand der melderechtlichen Bestimmungen; zu - wie vorliegend - einer Auslegung des in einer Zweitwohnungsteuersatzung enthaltenen Begriffs der Hauptwohnung und deren Abgrenzung zu anderen Wohnungen anhand des Melderechts VGH BW, Urteil vom 5.11.1992 - 2 S 194/90 - BWGZ 1993, 167, hier zitiert nach juris; s. auch Birk in Driehaus, KAG, Kommentar, Stand: September 2009, Band I, § 3 Rdn. 204 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 2 S 1252/95

    Zweitwohnungsteuer: zur Definition des Begriffs "Hauptwohnung" in der

    Von der Anwendbarkeit der Vorschriften des MG bzw. MRRG ist auch auszugehen, wenn in der Zweitwohnungssteuersatzung keine eigene Definition des Begriffs "Hauptwohnung" getroffen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.11.1992 - 2 S 194/90 -, BWGZ 1993, 167).

    Der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht von dem hier in Betracht kommenden Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 5.11.1992 - 2 S 194/90 - ab (vgl. § 131 Abs. 3 Nr. 2 VwGO).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 27/96

    Zweitwohnungsteuer: Eigene Bestimmung des Begriffs der Hauptwohnung durch den

    Allerdings hat der Senat im Urteil vom 5.11.1992 (2 S 194/90 - BWGZ 1993, 167) für den Fall, daß die Satzung eine Umschreibung des Begriffs der Hauptwohnung nicht enthält, es als naheliegend bezeichnet, insoweit auf die Vorgaben des Melderechts zurückzugreifen, denen zu entnehmen sei, daß nur eine im Geltungsbereich des Gesetzes liegende Wohnung Hauptwohnung sein könne.
  • VG München, 27.07.2023 - M 10 K 21.5510

    Rechtmäßige Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer

    Im Fall der fehlenden satzungsmäßigen Definition wird vertreten, dass der Begriff der Hauptwohnung wie im Melderecht auszulegen sei, sofern nicht aus der Entstehung der Satzung Abweichendes folge (vgl. NdsOVG, U.v. 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 64 ff.; VGH BW, U.v. 5.11.1992 - 2 S 194/90 - juris 25 ff.; (selbst) kritisch zu letzterer Entscheidung jedoch: VGH BW, U.v. 19.2.1998 - 2 S 27/96 - juris Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1994 - 2 M 59/94

    Staatsangehöriger; Wohnung; Ausland; Melderecht; Zweitwohnungssteuter;

    Da die Zweitwohnungssteuersatzung der Antragsgegnerin den Rechtsbegriff der "Hauptwohnung" nicht definiert, ist hinsichtlich der Auslegung dieses Begriffes auf das Melderecht abzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.09.1988 - 2 S 3458/86 - ,KStZ 1989, 236 = BWGZ 1989, 506; derselbe, Urt. v. 05.11.1992 - 2 S 194/90 -, VGH BW RSpDienst 1993, Beilage 1, Bl-2 = BWVPr 1993, 115).
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