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   VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19   

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VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19 (https://dejure.org/2020,30992)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.08.2020 - 12 S 629/19 (https://dejure.org/2020,30992)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. August 2020 - 12 S 629/19 (https://dejure.org/2020,30992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 10 Abs 1 S 1 RuStAG, § 9 Abs 1 RuStAG, § 8 Abs 1 RuStAG, § 8 Abs 2 RuStAG
    Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung - Verweigerung des hier gebräuchlichen Händeschütteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Einbürgerung bei Ablehnung des Händeschüttelns mit Frauen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Händeschütteln - keine Einbürgerung

  • lto.de (Pressebericht, 16.10.2020)

    Wer deutsch sein will, muss Hände schütteln

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verweigerter Handschlag mit Frau führt zu Ablehnung der Einbürgerung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Einbürgerung bei Ablehnung des Händeschüttelns mit Frauen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verweigerung des Handschlags als Hinderungsgrund für die Einbürgerung

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19
    Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht der Auffassung gefolgt, dass die Anerkennung der grundlegenden Prinzipien der durch die Verfassung vorgegebenen Rechts- und Werteordnung und die Ausrichtung der individuellen Lebensführung hieran Teil des nach § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG abzugebenden Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind (BVerwG, Urteil vom 29.05.2019 - 1 C 15.17 -, juris; Berlit, jurisPR-BVerwG 18/2018 Anm. 2).

    1) Die in § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG mit Wirkung zum 09.08.2019 eingefügte Einbürgerungsvoraussetzung, dass der Einbürgerungsbewerber seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleistet, ist Folge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.05.2018 (- 1 C 15.17 -, juris), nach dem eine vom Einbürgerungsbewerber rechtswirksam im Ausland geschlossene Mehrehe einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des § 10 Abs. 1 S. 1 StAG nicht entgegensteht (BVerwG, a.a.O., Rn. 60 ff.), sie zwar eine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse i. S. d. § 9 Abs. 1 StAG (a.F.) ausschließt (BVerwG, a.a.O., Rn. 18 ff.), nicht aber die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG (a.F.) hindert.

    b) Die "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. BVerwG, Urteile vom 08.03.1988 - 1 C 55.86 -, juris Rn. 12, und vom 29.05.2018 - 1 C 15.17 -, juris Rn. 18 - jew. zu § 9 StAG a.F.), der der vollen gerichtlichen Prüfung unterliegt.

    Sofern jedoch konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Einbürgerungsbewerber es ungeachtet dessen an der vorauszusetzenden Bereitschaft zur Beachtung von Gesetz und Recht oder einer tätigen Einordnung in die elementaren Grund-sätze des gesellschaftlich-kulturellen Gemeinschaftslebens, die als unverzichtbare außerrechtliche Voraussetzungen eines gedeihlichen Zusammenlebens zu werten sind, fehlen lässt (vergleiche BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2018 - 1 C 15.17 - bei juris Rn. 20), ist eine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse nicht gewährleistet.

    Davon ausgehend fordert die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse jenseits der stets vorauszusetzenden Bereitschaft zur Beachtung von Gesetz und Recht auch eine tätige Einordnung in die elementaren Grundsätze des gesellschaftlich-kulturellen Gemeinschaftslebens, die als unverzichtbare außerrechtliche Voraussetzungen eines gedeihlichen Zusammenlebens zu werten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.2018 - 1 C 15.17 -, juris Rn. 20).

    Die Einehe ihrerseits ist aufgrund des Zusammenspiels von tiefgreifender gesellschaftlich-kultureller Prägung und dessen hochrangiger verfassungs- und strafrechtlicher Verankerung (vgl. Art. 6 GG, § 172 StGB) Teil der deutschen Lebensverhältnisse, in die der Ausländer sich auch dann nicht einordnet, wenn eine Doppelehe im Ausland wirksam geschlossen worden ist und nicht gegen das deutsche Strafrecht verstößt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.2018 - 1 C 15.17 -, juris Rn. 24; Berlit, jurisPR-BVerwG 18/2018 Anm. 2).

  • VG Stuttgart, 07.01.2019 - 11 K 2731/18

    Bekenntnis des Einbürgerungsbewerbers zur freiheitlich-demokratischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Januar 2019 - 11 K 2731/18 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat nach Anhörung des Klägers in der mündlichen Verhandlung mit Urteil vom 07.01.2019 - 11 K 2731/18 - dessen Klage, ihn in den deutschen Staatsverband einzubürgern, abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 07.01.2019 - 11 K 2731/18 - zu ändern und den Bescheid des Landratsamtes Ludwigsburg vom 21.09.2016 sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 24.01.2018 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, ihn in den deutschen Staatsverband einzubürgern.

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19
    Die Einbürgerungsbehörden bzw. die Gerichte haben bei Nichtvorliegen von Anspruchsvoraussetzungen nach § 10 StAG regelmäßig auch die Voraussetzungen der §§ 8, 9 StAG zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 20.03.2012 - 5 C 1.11 -, juris Rn. 13; Berlit, jurisPR-BVerwG 18/2018 Anm. 2).

    Zwar wird eine Ausnahme für die Fälle angenommen, in denen ein Einbürgerungsbewerber seinen Antrag eindeutig auf eine bestimmte Anspruchsgrundlage begrenzt (BVerwG, Urteile vom 20.03.2012 - 5 C 1.11 -, juris Rn. 13, und vom 20.04.2004 - 1 C 16.03 -, juris Rn. 19) oder in denen das Landesrecht unterschiedliche behördliche Zuständigkeiten für die Anspruchseinbürgerung einerseits, die Ermessenseinbürgerungstatbestände andererseits normiert und daher die Passivlegitimation für eine bestimmte Einbürgerungsanspruchsgrundlage nicht gegeben ist (Bayerischer VGH, Urteil vom 17.02.2005 - 5 BV 04.1225 -, juris Rn. 23; Berlit in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 2 Rn. 163).

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19
    Vereinbarungen, sogar "Milliarden-Geschäfte", werden per Handschlag besiegelt (EuG, Urteil vom 12.06.2014 - T-286/09 -, juris Rn. 521).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19
    Im Übrigen ist die Glaubensfreiheit auch nicht dazu bestimmt, die Grenzen, die die allgemeine Werteordnung des Grundgesetzes errichtet, zu überschreiten oder Ausländern einen sonst nicht bestehenden Anspruch auf Einbürgerung zu gewähren (BVerwG, Beschluss vom 02.12.2009 - 5 C 24.08 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19
    Soweit im Falle einer rechtswidrigen Ablehnung vor einer Rechtsänderung angenommen wird, dass die Behörde eine Folgenbeseitigungslast treffen kann, die sie verpflichtet, im Rahmen einer ihr möglichen Ermessensentscheidung zu berücksichtigen, dass sie einen Anspruch auf rechtswidriges Verhalten vereitelt hat, und die ihr Ermessen "auf Null" reduzieren kann (BVerwG, Beschluss vom 19.08.1996 - 1 B 82.95 -, juris; Hailbronner/Hecker in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, § 8 Rn. 53), würde auch dies dem Kläger nicht zu einer Einbürgerung verhelfen, da es an einem eröffneten Ermessen fehlt.
  • BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmen vom Prinzip der Vermeidung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19
    Dem Gesetzgeber kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit, dem mangels verfassungsgesetzlich gewährleistetem Einbürgerungsanspruch auch eine Einbürgerung zuzuordnen ist, grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.05.2019 - 1 B 29.19 -, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2016 - 19 A 1214/11

    Bewertung der Vorstandstätigkeit für einen Moscheeverein mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19
    Während beispielsweise dschihadistische Salafisten ein sofortiges gewaltsames Vorgehen zur Etablierung einer islamischen gesellschaftlichen Ordnung befürworten, nutzen politische Salafisten die demokratischen, pluralistischen Strukturen, um ihre islamistische Ideologie z.B. durch intensive Propagandatätigkeit, die als Missionierung (Da"wa) bezeichnet wird, zu verbreiten und die Gesellschaft in einem langfristigen Prozess nach ihren Vorstellungen, die eine vollständige Umsetzung der Scharia in Religion, Gesellschaft und Staat beinhaltet, neu zu gestalten; diese Umgestaltung sieht keine Gleichstellung der Geschlechter im Sinne des Verständnisses des Grundgesetzes vor (vgl. die Ausführungen der Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung; im Übrigen siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.01.2016 - 19 A 1214/11 -, juris Rn. 39 ff.; Steinberg, Der rechtliche Umgang mit dem Salafismus in Deutschland, NVwZ 2016, 1745 ff. - dort u.a. dazu, dass die Verweigerung des Handschlags zwischen den Geschlechtern und z.B. das Tragen einer Jilbab als zum Profil des Salafismus gehörend betrachtet wird).
  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 55.86

    Einordnung - Deutsche Lebensverhältnisse - Einbürgerung - Kenntnisse der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19
    b) Die "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl. BVerwG, Urteile vom 08.03.1988 - 1 C 55.86 -, juris Rn. 12, und vom 29.05.2018 - 1 C 15.17 -, juris Rn. 18 - jew. zu § 9 StAG a.F.), der der vollen gerichtlichen Prüfung unterliegt.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19
    Wird mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 5 C 8.05 -, juris Rn. 10; Hailbronner/Hecker in: Hailbronner/Maaßen/Hecker/Kau, Staatsangehörigkeitsrecht, 6. Aufl. 2017, § 8 Rn. 53; Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 42 Rn. 126).
  • BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16

    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt;

  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 2.14

    Einbürgerung; deutsche Sprachkenntnisse; Ausnahme; Absehen; Alter; Krankheit;

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerwG, 09.07.2019 - 9 B 29.18

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines Abgabenbescheides

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03

    Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 996/18

    Einbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Gewissensgründe

  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 BV 04.1225

    Verfall eines nicht beschiedenen Anspruchs auf Einbürgerung infolge

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