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   VGH Bayern, 05.05.2021 - 10 CE 21.1228   

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https://dejure.org/2021,15224
VGH Bayern, 05.05.2021 - 10 CE 21.1228 (https://dejure.org/2021,15224)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.05.2021 - 10 CE 21.1228 (https://dejure.org/2021,15224)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 10 CE 21.1228 (https://dejure.org/2021,15224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146; VwGO § 123 Abs. 1 und 3; ZPO § 920 Abs. 2; AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1; GG Art. 6; EMRK Art. 12
    Keine Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Duldung zum Zweck der Eheschließung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG, Art. 6 GG, Art. 12 EMRK, § 12 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1, §§ 49 ff. PStG i.V.m. §§ 23 ff., 58 ff. FamFG

  • rewis.io

    Beschwerde, Duldung, Türkei, Abgelehnter Asylbewerber, Rechtliche Unmöglichkeit, Bevorstehende Eheschließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der einstweiligen Erteilung einer Duldung im Bundesgebiet bis zur Eheschließung durch einen türkischen Staatsangehöriger

  • rechtsportal.de

    Beantragung der einstweiligen Erteilung einer Duldung im Bundesgebiet bis zur Eheschließung durch einen türkischen Staatsangehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG, Art. 6 GG, Art. 12 EMRK, § 12 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1, §§ 49 ff. PStG i.V.m. §§ 23 ff., 58 ff. FamFG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2021 - 10 CE 21.1228
    Die Beantwortung der Frage, ob ein Standesamt es im Rahmen seiner Prüfung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 PStG im konkreten Einzelfall zu Unrecht für erforderlich gehalten hat, die Echtheit ihm vorgelegter ausländischer Urkunden durch dritte Behörden überprüfen zu lassen, mit der Folge, dass es keine Positivmitteilung macht, unterfällt nicht der Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte (vgl. OVG Hamburg, B.v. 9.2.2010 - 3 Bs 238/09 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2021 - 10 CE 21.1228
    Dies ist anzunehmen, wenn das zuständige Standesamt zeitnah einen Eheschließungstermin bestimmt hat oder ein solcher jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N.), etwa weil das zuständige Standesamt den Eheschließungstermin als unmittelbar bevorstehend bezeichnet hat (vgl. NdsOVG, B.v. 1.8.2017 - 13 ME 189.17 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.04.2024 - 10 CE 24.420

    Beschwerde, Duldung, Rechtliche Unmöglichkeit, Unmittelbar bevorstehende

    Wird bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen ein Ehehindernis nicht festgestellt, so teilt das Standesamt nach § 13 Abs. 4 Satz 1 PStG den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann, wobei die Mitteilung für das Standesamt, das die Eheschließung vornimmt, verbindlich ist (vgl. Lammers in Gaaz/Bornhofen/Lammers, Personenstandsgesetz, Handkommentar, 6. Aufl. 2023, § 13 Rn. 40; BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 20).

    Die Beantwortung der Frage, ob eine Rücknahme der Positivmitteilung zurecht erfolgt, ist gegebenenfalls von der dafür zuständigen freiwilligen Gerichtsbarkeit zu klären (BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 29).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, dass allein die Vorlage der für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen (im Sinne von § 12 Abs. 2 PStG) regelmäßig nicht für die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung ausreicht, weil sich daran noch die inhaltliche Prüfung der Voraussetzungen und damit des Fehlens von Ehehindernissen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 PStG anschließt (BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 -juris Rn. 26; B.v. 14.7.2022 - 10 CE 22.844 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 14.07.2022 - 10 CE 22.844

    Kein Anspruch auf Duldung für Eheschließung

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend festgestellt, dass dies voraussetzen würde, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (zu den diesbezüglichen Anforderungen vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Vielmehr ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu Recht davon ausgegangen, dass allein die Vorlage der für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen (im Sinne von § 12 Abs. 2 PStG) regelmäßig nicht ausreicht, weil sich daran noch die inhaltliche Prüfung der Voraussetzungen und damit des Fehlens von Ehehindernissen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 PStG anschließt (BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 26).

  • VG Ansbach, 09.03.2022 - AN 11 K 21.01665

    Ausweisung eines irakischen Staatsangehörigen

    Die Ausweisung erweist sich auch mit Blick auf die im Rahmen des Ausweisungsverfahrens geltend gemachte Verlobung mit ... - die von der Beklagten im Bescheid berücksichtigt wurde - nicht als unverhältnismäßig; die Eheschließung steht vorliegend nicht unmittelbar bevor, da der Termin der Eheschließung nicht feststeht und die formellen Voraussetzungen der Eheschließung noch nicht vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 20; s.a. nachfolgend unter b bzw. c), zumal im Übrigen nach Aktenlage diese Beziehung vor der Inhaftierung noch nicht bestanden haben dürfte.

    Denn die Eheschließung steht nicht unmittelbar bevor; es wurde weder eine Anmeldung der Eheschließung (bzw. Positivmitteilung des Standesamtes) noch ein durch das zuständige Standesamt zeitnah bestimmter bzw. bestimmbarer Eheschließungstermin vorgelegt (vgl. zum Ganzen BayVGH, B. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris; B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 2021, § 7 AufenthG Rn. 22).

  • VGH Bayern, 17.11.2023 - 10 CE 23.1912

    Keine Aussetzung des Abschiebung bei nicht unmittelbar bevorstehender

    An vollständigen Unterlagen fehlt es auch, wenn die erforderliche Urkundenüberprüfung im Herkunftsland noch nicht abgeschlossen ist (siehe z.B. BayVGH, B.v. 10.8.2023 - 10 CE 23.1340 - juris Rn. 4; B.v. 14.7.2022 - 10 CE 22.844 - juris Rn. 33.; B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 20 ff.; B.v. 17.1.2019 - 10 CE 18.2497 - Rn. 15).
  • VG München, 27.07.2021 - M 4 K 20.3169

    Aussetzung der Abschiebung wegen einer beabsichtigten Eheschließung -

    Dies ist anzunehmen, wenn das zuständige Standesamt zeitnah einen Eheschließungstermin bestimmt hat oder ein solcher jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 20 m.w.N.), etwa, weil das zuständige Standesamt den Eheschließungstermin als unmittelbar bevorstehend bezeichnet hat (vgl. NdsOVG, B.v. 1.8.2017 - 13 ME 189.17 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.08.2023 - 10 CE 23.1340

    Vorlage der für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen

    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht allein die Vorlage der für die Eheschließung erforderlichen Unterlagen (im Sinne von § 12 Abs. 2 PStG) regelmäßig nicht aus, um eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung anzunehmen, weil sich an die Urkundenvorlage noch die inhaltliche Prüfung der Voraussetzungen und damit des Fehlens von Ehehindernissen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 PStG anschließt (BayVGH, B.v. 14.7.2022 - 10 CE 22.844 - juris Rn. 5; B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 26).
  • VG München, 12.07.2023 - M 27 E 23.3147

    Keine unmittelbar bevorstehende Eheschließung im Bundesgebiet

    Gleiches gilt, wenn das mit der Anmeldung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 PStG in Gang gesetzte Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 PStG durch Positivmitteilung des Standesamtes erfolgreich beendet wird (vgl. Nr. 60a.2.1.1.2.1 i.V.m. Nr. 30.0.6 VwV-AufenhG) und die sechsmonatige Frist des § 13 Abs. 4 Satz 3 PStG noch nicht abgelaufen ist (BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 19 ff.).
  • VG München, 30.03.2022 - M 27 E 22.1836

    Einstweilige Anordnung, Erteilung einer Duldung bis zu Eheschließung im

    In der Praxis dürften dabei die Mitteilung und die Terminsbestimmung häufig zusammenfallen (BayVGH, B.v. 5.5.2021 - 10 CE 21.1228 - juris Rn. 20 m.w.N.).
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