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   VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655   

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VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655 (https://dejure.org/2021,21820)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.06.2021 - 9 B 18.1655 (https://dejure.org/2021,21820)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 9 B 18.1655 (https://dejure.org/2021,21820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 23; BayStrWG Art. 24 Abs. 1
    Baugenehmigung für die Errichtung einer einseitigen Werbeanlage in der Nähe eines Bahnübergangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fremdwerbeanlage; Art der baulichen Nutzung; Faktische Baugrenze; Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs

  • rechtsportal.de

    Bauaufsichtliche Genehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Bayern, 14.09.2018 - 9 B 15.1278

    Baugenehmigung für Werbetafel in Mischgebiet - Berufung durch beigeladene

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655
    In einem faktischen Mischgebiet wäre die hier beantragte, der Fremdwerbung dienende Anlage der Art der baulichen Nutzung nach als "sonstiger Gewerbebetrieb" i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO allgemein zulässig, weil sie als einfache Werbetafel in etwa im sogenannten Euro-Format nach Aufmachung und Größe das Wohnen nicht wesentlich stört (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 BauNVO; vgl. BVerwG, U.v. 3.12.1992 - 4 C 27.91 - juris Rn. 24 ff.; BayVGH, U.v. 14.9.2018 - 9 B 15.1278 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Diese das Ortsbild schützende Vorschrift stellt auf einen größeren maßstabbildenden Bereich als auf die für das Einfügensgebot maßgebliche nähere Umgebung ab; es kommt auf das "Orts"-Bild, also auf das Erscheinungsbild zumindest eines größeren Bereichs der Gemeinde an (vgl. BVerwG, U.v. 11.5.2000 - 4 C 14.98 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, U.v. 14.9.2018 - 9 B 15.1278 - juris Rn. 23 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655
    In einem faktischen Mischgebiet wäre die hier beantragte, der Fremdwerbung dienende Anlage der Art der baulichen Nutzung nach als "sonstiger Gewerbebetrieb" i.S.d. § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO allgemein zulässig, weil sie als einfache Werbetafel in etwa im sogenannten Euro-Format nach Aufmachung und Größe das Wohnen nicht wesentlich stört (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 BauNVO; vgl. BVerwG, U.v. 3.12.1992 - 4 C 27.91 - juris Rn. 24 ff.; BayVGH, U.v. 14.9.2018 - 9 B 15.1278 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Somit fügt sich die streitgegenständliche Fremdwerbeanlage als gewerbliche Hauptnutzung in den Rahmen der hier prägenden Umgebungsbebauung ein (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1994 - 4 C 19.93 - a.a.O. Rn. 14; U.v. 3.12.1992 - 4 C 27.91 - juris; BayVGH, B.v. 17.6.2016 - 9 ZB 14.1092 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655
    Somit fügt sich die streitgegenständliche Fremdwerbeanlage als gewerbliche Hauptnutzung in den Rahmen der hier prägenden Umgebungsbebauung ein (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1994 - 4 C 19.93 - a.a.O. Rn. 14; U.v. 3.12.1992 - 4 C 27.91 - juris; BayVGH, B.v. 17.6.2016 - 9 ZB 14.1092 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    bb) Das Vorhaben fügt sich zudem nicht nur hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der Bauweise nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB offenkundig in die nähere Umgebung ein (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1994 - 4 C 19.93 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 9.2.2021 - 9 ZB 19.1582 - juris Rn. 14 für das Maß der baulichen Nutzung), sondern - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - auch hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche.

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655
    Straße kommt nach Breite, Ausbauzustand und Verkehrsauslastung keine trennende Wirkung zu (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2000 - 4 B 1.00 - juris Rn. 18; B.v. 15.12.1994 - 4 C 13.93 - juris Rn. 15).

    Bei der Bestimmung des für die Anwendung des § 34 Abs. 1 BauGB maßgeblichen Rahmens für die Art der baulichen Nutzung ist grundsätzlich auf die in der Baunutzungsverordnung ausdrücklich genannten Nutzungsarten abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1994 - 4 C 13.93 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 14.12.2017 - 1 B 15.2795 - juris Rn. 18; OVG RhPf, U.v. 29.10.2018 - 1 A 10232/18 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655
    Straße gegenüber dem Baugrundstück liegende, aus mehreren Baukörpern bestehende Autohaus mit Kfz-Werkstatt kann darüber hinaus nicht als Fremdkörper ausgeklammert werden (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 23.86 - juris Rn. 15; vgl. auch U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655
    Straße gegenüber dem Baugrundstück liegende, aus mehreren Baukörpern bestehende Autohaus mit Kfz-Werkstatt kann darüber hinaus nicht als Fremdkörper ausgeklammert werden (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1990 - 4 C 23.86 - juris Rn. 15; vgl. auch U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655
    Diese das Ortsbild schützende Vorschrift stellt auf einen größeren maßstabbildenden Bereich als auf die für das Einfügensgebot maßgebliche nähere Umgebung ab; es kommt auf das "Orts"-Bild, also auf das Erscheinungsbild zumindest eines größeren Bereichs der Gemeinde an (vgl. BVerwG, U.v. 11.5.2000 - 4 C 14.98 - juris Rn. 15 ff.; BayVGH, U.v. 14.9.2018 - 9 B 15.1278 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 23.05.2016 - 2 A 5/16

    Beseitigungsanordnung für sog. Videowall

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655
    Eine nicht beleuchtete Werbeanlage in Standardgröße, noch dazu an einem auch durch gewerbliche Nutzungen geprägten Standort - wie hier sogar mit Werbung an der Stätte der Leistung auf der gegenüberliegenden Straßenseite - gehört zum gewöhnlichen Erscheinungsbild; es kann erwartet werden, dass die Verkehrsteilnehmer solche "normalen" optischen Eindrücke zu selektieren vermögen und ihre Aufmerksamkeit in erster Linie dem Straßenverkehr widmen (vgl. SaarlOVG, U.v. 23.5.2016 - 2 A 5/16 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 30.05.2018 - 2 B 18.681

    Keine Baugenehmigung für Errichtung einer Werbetafel bei Gefährdung des

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655
    Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wäre im Sinne des Art. 14 Abs. 2 BayBO konkret gefährdet, wenn nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass durch die Anlage ein Verkehrsunfall verursacht wird oder der Verkehr in seinem Ablauf behindert wird, insbesondere ein Durchschnittskraftfahrer durch die Werbeanlage abgelenkt wird (vgl. BayVGH, U.v. 30.5.2018 - 2 B 18.681 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.10.2011 - 15 ZB 10.2590

    Errichtung einer Werbeanlage; Sicherstellung eines reibungslosen und

    Auszug aus VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655
    Geschützt ist der normale Verkehrsablauf, ohne dass bereits die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen bestehen muss (vgl. BayVGH, B.v. 1.10.2019 - 1 ZB 17.650 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 25.10.2011 - 15 ZB 10.2590 - juris Rn. 3 zu § 9 FStrG).
  • VGH Bayern, 01.10.2019 - 1 ZB 17.650

    Vorbescheid für Zweifamilienhaus - Verweigerung des Einvernehmens der

  • VGH Bayern, 26.11.2019 - 9 ZB 17.264

    Kein Anspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer

  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 15 ZB 14.1542

    Voraussetzungen für die Annahme einer faktischen Baugrenze - Balkonerweiterung

  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 15 ZB 20.280

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Errichtung eines Carports

  • VGH Bayern, 17.06.2016 - 9 ZB 14.1092

    Baugenehmigung für ein Boardinghaus

  • VGH Bayern, 10.10.2019 - 9 CS 19.1468

    Erfolgloser baurechtlicher Nachbar-Eilrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für

  • VGH Bayern, 22.01.2004 - 1 ZB 03.294

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Werbeanlage im Mischgebiet

  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 CS 20.1414

    Kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Grenzbebauung

  • VGH Bayern, 14.12.2017 - 1 B 15.2795

    Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine Spielhalle

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2018 - 1 A 10232/18

    Zulässigkeit einer großflächigen Fremdwerbeanlage in von Wohnbebauung geprägter

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 9 ZB 19.2011

    Zum fehlenden Sachbescheidungsinteresse eines Bauantrages

  • VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Plakatanschlagtafel

  • VGH Bayern, 15.04.2019 - 2 ZB 17.613

    Zum Fachplanungsvorbehalt bei Bahnanlagen

  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 9 ZB 16.2300

    Erfolgloser auf ernstliche Zweifel an Richtigkeit gestützter

  • VGH Bayern, 19.02.2004 - 26 B 03.1688
  • VG Ansbach, 12.05.2022 - AN 17 K 21.01090

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Stützmauer - Sicherheit und Leichtigkeit des

    a) Das Vorhaben der Klägerin verstößt gegen Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), der gemäß Art. 59 Satz 1 Nr. 3 BayBO Teil des Prüfprogrammes im hier anzuwendenden vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist (BayVGH, U.v. 7.6.2021 - 9 B 18.1655 - juris Rn. 30; s.a. VG München, U.v. 30.7.2019 - M 1 K 17.4867 - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist die erkennbare, in konkreten Ursachen bestehende Möglichkeit, nicht aber die unbedingte Gewissheit, dass das Bauvorhaben den Verkehrsablauf auf der Kreisstraße beeinträchtigt oder gefährdet (BayVGH, U.v. 7.6.2021 - 9 B 18.1655 - juris Rn. 32; Wiget in Zeitler, BayStrWG, 31. EL September 2021, Art. 24 Rn. 47).

    Die Gefahrensituation auf der Straße, die bis zu einem gewissen Grad wegen des Vorhandenseins der Straße und des Verkehrs vorgegeben ist, darf durch den Anbau nicht merklich erhöht werden (BayVGH, U.v. 7.6.2021 - 9 B 18.1655 - juris Rn. 32).

  • VG München, 04.04.2022 - M 8 K 20.2028

    Verpflichtungsklage, Werbeanlage (hinterleuchtetes Premium, Billboard mit

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und diese damit empfindlich stören (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 16.2.2016 - 2 ZB 15.2503 - juris Rn. 3; B.v. 12.1.2018 - 9 ZB 15.1911 - juris Rn. 9; U.v. 7.6.2021 - 9 B 18.1655 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 9 ZB 22.1892

    Versagung der Baugenehmigung für Stützmauer - Sicherheit und Leichtigkeit des

    Geschützt ist der normale Verkehrsablauf, ohne dass die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen bestehen muss (vgl. BayVGH, B.v. 1.10.2019 - 1 ZB 17.650 - juris Rn. 4 m.w.N.; U.v. 7.6.2021 - 9 B 18.1655 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VG Hannover, 09.06.2022 - 12 A 2528/20

    Augenscheinseinnahme; Begründung; bodenrechtliche Regelung; Fremdwerbung;

    Da Autofahrer in einem innerörtlichen Bereich aber längst an Werbeanlagen ohne Bildwechsel - wie von der Klägerin geplant - gewöhnt sind (vgl. nur BayVGH, Urt. vom 07.06.2021 - 9 B 18.1655 -, juris Rn. 34; VG Magdeburg, Urt. vom 11.06.2021 - 4 A 185/20 MD -, juris Rn. 21; VG Regensburg, Urt. vom 17.10.2019 - RO 2 K 18.472 -, juris Rn. 43), tritt die Einzelrichterin den Bedenken der Gemeinde nicht bei.
  • VG München, 23.11.2022 - M 29 K 21.4867

    Gefährdung des Verkehrs durch Werbeanlage mit bewegten Bildern

    Zwar gilt grundsätzlich, dass im innerstädtischen Bereich Werbeanlagen aller Formate und Größen im Umfeld von öffentlichen Straßen zur Normalität gehören und erwartet werden kann, dass verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer in aller Regel ihre Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr und nicht neben der Straße auf Privatgrundstücken errichteten Werbeanlagen widmen, sodass Werbeanlagen im Regelfall keine Quelle einer Ablenkung oder Beeinträchtigung für die erforderliche Konzentration auf das Verkehrsgeschehen bilden (vgl. BayVGH, U. v. 7.6.2021 - 9 B 18.1655 - juris Rn. 34, 36; B. v. 9.2.2021 - 9 ZB 19.1582 - juris Rn. 20).
  • VG Hannover, 06.06.2022 - 12 A 2266/20

    Augenscheinseinnahme; Begründung; Beiladung; bodenrechtliche Regelung; Gemeinde;

    Da Autofahrer in einem innerörtlichen Bereich aber längst an Werbeanlagen ohne Bildwechsel - wie von der Klägerin geplant - gewöhnt sind (vgl. nur BayVGH, Urt. vom 07.06.2021 - 9 B 18.1655 -, juris Rn. 34; VG Magdeburg, Urt. vom 11.06.2021 - 4 A 185/20 MD -, juris Rn. 21; VG Regensburg, Urt. vom 17.10.2019 - RO 2 K 18.472 -, juris Rn. 43), tritt die Einzelrichterin den Bedenken der Gemeinde nicht bei.
  • VG München, 24.04.2023 - M 8 K 22.75

    Werbeanlage (Digital, Board), Gemengelage, Verunstaltung (hier: verneint)

    In Bezug auf Werbeanlagen entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass sie ihren Anbringungsort verunstalten, wenn sie die entsprechende Wand zu einem Werbeträger umfunktionieren oder einem vorhandenen ruhigen Erscheinungsbild einen Fremdkörper aufsetzen und diese damit empfindlich stören (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.2014 - 15 B 12.2765 - juris Rn. 15 m.w.N.; U.v. 7.6.2021 - 9 B 18.1655 - juris Rn. 38).
  • VG Ansbach, 20.05.2022 - AN 17 K 21.00931

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für digitale Werbeanlage

    Sie sind den Verkehrsteilnehmern vertraut und es ist zu erwarten, dass die Verkehrsteilnehmer solche "normalen" optischen Eindrücke zu selektieren vermögen und ihre Aufmerksamkeit in erster Linie dem Straßenverkehr widmen (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 9 B 18.1655 - juris Rn. 34, 36, B.v. 9.2.2021 - 9 ZB 19.1582 - juris Rn. 20 mit Verweis auf B.v. 30.7.2012 - 9 ZB 11.2280 - juris Rn. 10).
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