Rechtsprechung
VGH Bayern, 08.10.2018 - 5 BV 17.1229 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauGB § 193 Abs. 1, § 199 Abs. 2, § 200 Abs. 1; BayGaV § 15 Abs. 1, Abs. 2; KG Art. 21 Abs. 2 Satz 1
Gebührenbescheid über Gutachterkosten für die Bewertung von Immobilieneigentum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßige Festsetzung von Gutachterkosten für die Bewertung von Immobilieneigentum; Gebührenrechtliche Behandlung von Wertgutachten über Miteigentumsanteile an Grundstück und Sondereigentumseinheiten
- Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 193 Abs. 1, § 199 Abs. 2, § 200 Abs. 1 BauGB, § 15 Abs. 1, Abs. 2 BayGaV
Gebührenrecht: Gebührenhöhe bei der Wertermittlung von Miteigentumsanteilen durch Gutachterausschüsse - rewis.io
Gebührenbescheid über Gutachterkosten für die Bewertung von Immobilieneigentum
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßige Festsetzung von Gutachterkosten für die Bewertung von Immobilieneigentum; Gebührenrechtliche Behandlung von Wertgutachten über Miteigentumsanteile an Grundstück und Sondereigentumseinheiten
- rechtsportal.de
Gebühren für Wertgutachten über Miteigentumsanteile an Grundstück und Sondereigentumseinheiten; Gutachterkosten; Bewertung von Immobilieneigentum; Sondereigentumseinheiten; Erhöhung der Gebühr; Erstellung des Wertgutachtens; Zwischenwert; Wohnungs- oder Teileigentum; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern (Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 193 Abs. 1, § 199 Abs. 2, § 200 Abs. 1 BauGB, § 15 Abs. 1, Abs. 2 BayGaV
Gebührenrecht: Gebührenhöhe bei der Wertermittlung von Miteigentumsanteilen durch Gutachterausschüsse
Verfahrensgang
- VG München, 06.04.2017 - M 10 K 16.3161
- VGH Bayern, 08.10.2018 - 5 BV 17.1229
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 18.05.1995 - 20 W 134/95
Gemeindliches Vorkaufsrecht bei der Veräußerung von Miteigentumsanteilen
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 5 BV 17.1229
Das entspricht auch der zivilrechtlichen Rechtsprechung zur Vorschrift des § 24 BauGB (Vorkaufsrecht, vgl. bereits BGH, B.v. 16.2.1984 - V ZB 24/83 - NJW 1984, 1617 = juris Rn. 7 ff. und OLG Frankfurt, B.v.18.5.1995 - 20 W 134/95 - MDR 1995, 687 = juris Rn. 7, ausdrücklich zu § 200 Abs. 1 BauGB). - OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14
Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 5 BV 17.1229
Dass es notwendig ist, auch über Miteigentumsanteile ein Wertgutachten erstellen lassen zu können, zeigt sich bereits aus der Notwendigkeit, dass der Miteigentumsanteil nicht nur "rechnerisch vom Gesamtwert herunter zu brechen" ist, wie die Landesanwaltschaft Bayern vorträgt, sondern einer zusätzlichen Bewertung unterliegt, weil ein Abschlag wegen geringerer Marktgängigkeit eines Miteigentumsanteils vorzunehmen ist, der unter Berücksichtigung sämtlicher Einzelumstände zu ermitteln ist (vgl. OLG Düsseldorf, U.v. 30.6.2015 - I-3 U 11/14 - juris Rn. 69 ff.) und daher auch Gegenstand eines Wertgutachtens sein können muss. - BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83
Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum
Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2018 - 5 BV 17.1229
Das entspricht auch der zivilrechtlichen Rechtsprechung zur Vorschrift des § 24 BauGB (Vorkaufsrecht, vgl. bereits BGH, B.v. 16.2.1984 - V ZB 24/83 - NJW 1984, 1617 = juris Rn. 7 ff. und OLG Frankfurt, B.v.18.5.1995 - 20 W 134/95 - MDR 1995, 687 = juris Rn. 7, ausdrücklich zu § 200 Abs. 1 BauGB).