Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,43058
VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125 (https://dejure.org/2023,43058)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125 (https://dejure.org/2023,43058)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - 13a ZB 22.30125 (https://dejure.org/2023,43058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,43058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3a Abs 1; AsylG, § 3b; TürkStGB, Art 299; MRK, Art 10
    Türkei: Ablehnung des Antrags auf Zulassung zur Berufung; keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Beantwortung der Fragen anhand des Gesetzes und höchstrichterlicher Rechtsprechung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 03.08.2006 - 1 B 20.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Strafverfahren, Strafe, rechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125
    Die Frage, ob ein in der Heimat anhängiges Strafverfahren politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts sei, hänge von der Auslegung und Anwendung der Strafvor schriften durch die dortigen Strafgerichte ab (BVerwG, B.v. 3.8.2006 - 1 B 20.06 - juris; BVerwG, U.v. 19.5.1987 - 9 C 184.86 - NVwZ 1987, 895 zu Art. 141 und 142 tStGB - Staatsschutzvorschriften).

    17 Soweit sich die Fragen darauf beziehen, ob die abstrakte Strafandrohung ausreichend sein kann, gilt nichts anderes (siehe auch BVerwG, B.v. 3.8.2006 - 1 B 20/06 - juris: "Die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Bestrafung wegen Staatsschutzdelikten als politische Verfolgung zu bewerten ist, [sind] in der Rechtsprechung grund sätzlich geklärt").

  • EGMR, 19.10.2021 - 42048/19

    VEDAT SORLI c. TURQUIE

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125
    Weder aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, U.v. 19.10.2021 - 42048/19 Rn. 43), auf das sich das Verwaltungsgericht stütze, noch aus dessen Urteil lasse sich entnehmen, ob bereits die höhere Strafandrohung für die Beleidigung des Präsidenten an sich eine unverhältnismäßige Strafverfolgung darstelle oder ob eine solche höhere Strafandrohung erst ab einem bestimmten Grad der Erhöhung als un rechtmäßig zu bewerten sei.

    20 Da sich das angefochtene Urteil maßgeblich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR, U.v. 19.10.2021 - Vedat Sorli /Türkei, Nr. 42048/19 - https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001 -212394 [in französischer Sprache] = - 11 -.

  • BVerfG, 04.12.2012 - 2 BvR 2954/09

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl politischer Verfolgung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125
    13 Nach den in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 16a Abs. 1 GG aufgestellten Grundsätzen ist eine Verfolgung dann eine politische, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale gezielt Rechtsverlet zungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (siehe nur BVerfG, B.v. 4.12.2012 - 2 BvR 2954/09 - NVwZ 2013, 500).

    Neben der Bewertung der Strafnorm sei festzustellen, ob die Strafverfol gungspraxis des Heimatstaats einen Verfolgungscharakter aufweise, und ob die ver hängte Strafe eine unverhältnismäßige, (auch) an asylerhebliche Merkmale anknüpfende Sanktion darstelle (BVerfG, B.v. 4.12.2012 - 2 BvR 2954/09 - NVwZ 2013, 500).

  • EuGH, 04.10.2018 - C-56/17

    Fathi

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125
    Zu den insoweit inhaltsglei chen europäischen Regelungen geht auch der Europäische Gerichtshof (EuGH, U.v. 4.10.2018 - C-56/17 - NVwZ 2019, 634, 638, Rn. 96) davon aus, dass ein mit Todes- oder Freiheitsstrafe bewehrtes Verbot von Handlungen, die der Staatsreligion des Her kunftslands zuwiderlaufen, zwar grundsätzlich eine "Verfolgungshandlung" (dort: Ein griff in die Religionsfreiheit) darstellen kann, es trotz der diskriminierenden Wirkung bereits des Tatbestands allerdings einer Prüfung bedarf, ob die Behörden dieses Lan des Verstöße gegen dieses Verbot in der Praxis auch mit solchen Strafen ahnden (vgl. zu einer Regelung, die Homosexualität unter Strafe stellt: EuGH, U.v. 7.11.2013 - C- 199/12 bis C-201/12 - NVwZ 2014, 132, 133, Rn. 55ff.).

    Denn selbst wenn eine Strafnorm schon für sich betrachtet eine diskriminierende Wirkung hätte - wie etwa in dem zitierten Fall eines strafbewehrten Verbots von Handlungen, die der Staatsreligion des Herkunftslands zuwiderlaufen (EuGH, U.v. 4.10.2018 - C- 56/17 - NVwZ 2019, 634) -, muss darüber hinaus immer noch geprüft werden, wie mit diesem Verbot in der Strafrechtspraxis vor Ort umgegangen wird und ob Verstöße ge gen dieses Verbot auch entsprechend geahndet werden.

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125
    Die Frage, ob ein in der Heimat anhängiges Strafverfahren politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts sei, hänge von der Auslegung und Anwendung der Strafvor schriften durch die dortigen Strafgerichte ab (BVerwG, B.v. 3.8.2006 - 1 B 20.06 - juris; BVerwG, U.v. 19.5.1987 - 9 C 184.86 - NVwZ 1987, 895 zu Art. 141 und 142 tStGB - Staatsschutzvorschriften).

    Bei der Würdigung der in dem Staat herrschenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse seien folgende Kriterien zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 19.5.1987 - 9 C 184.86 - NVwZ 1987, 895): Werde festgestellt, dass der strafrechtliche Zugriff schon allein wegen des blo ßen Innehabens einer politischen Überzeugung erfolge, sei in aller Regel eine politi sche Verfolgungsabsicht indiziert.

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125
    Zudem ist in der Rechtspre chung geklärt, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab zur Beurteilung der Verfolgungs gefahr anzusetzen ist (siehe BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 10 C 25.10 - NVwZ 2011, 1463 zur Symmetrie der Maßstäbe für die Anerkennung und das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben sowie der Rspr. des EuGH: beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung - "real risk").
  • EuGH, 07.11.2013 - C-199/12

    Homosexuelle Asylbewerber können eine bestimmte soziale Gruppe bilden, die der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125
    Zu den insoweit inhaltsglei chen europäischen Regelungen geht auch der Europäische Gerichtshof (EuGH, U.v. 4.10.2018 - C-56/17 - NVwZ 2019, 634, 638, Rn. 96) davon aus, dass ein mit Todes- oder Freiheitsstrafe bewehrtes Verbot von Handlungen, die der Staatsreligion des Her kunftslands zuwiderlaufen, zwar grundsätzlich eine "Verfolgungshandlung" (dort: Ein griff in die Religionsfreiheit) darstellen kann, es trotz der diskriminierenden Wirkung bereits des Tatbestands allerdings einer Prüfung bedarf, ob die Behörden dieses Lan des Verstöße gegen dieses Verbot in der Praxis auch mit solchen Strafen ahnden (vgl. zu einer Regelung, die Homosexualität unter Strafe stellt: EuGH, U.v. 7.11.2013 - C- 199/12 bis C-201/12 - NVwZ 2014, 132, 133, Rn. 55ff.).
  • EuGH, 26.02.2015 - C-472/13

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125
    Die Verneinung einer Verfolgung müsse auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächli chen Grundlage beruhen (siehe auch EuGH, U.v. 26.2.2015 - C-472/13 - NVwZ 2015, 575 betreffend eine Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung: "... setzt die Feststellung der Unverhältnismäßigkeit der Strafverfolgung und Bestrafung, die dem Kläger ... aufgrund seiner Verweigerung des Militärdienstes drohen würden, voraus, dass ge prüft wird, ob ein solches Vorgehen über das hinausgeht, was erforderlich ist, damit der betreffende Staat sein legitimes Recht auf Unterhaltung einer Streitkraft ausüben kann.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125
    Die Bewertung setzt voraus, dass zunächst Inhalt und Reichweite der fraglichen Rechtsnorm bestimmt wird (BVerfG, B.v. 1.7.1987 - 2 BvR 478/86 - NVwZ 1988, 237).
  • VGH Bayern, 21.12.2018 - 13a ZB 17.31203

    Asylrechtlicher Berufungszulassungsantrag: Erfolglose Grundsatzrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30125
    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 13a ZB 19.30070 - juris Rn. 5; B.v. 21.12.2018 - 13a ZB 17.31203 - juris Rn. 4; B.v. 13.8.2013 - 13a ZB 12.30470 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 13a ZB 22.30152

    Strafverfolgung Präsidentenbeleidigung

  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 13a ZB 12.30470

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; Darlegung der Gründe, aus denen die

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 13a ZB 19.30070

    Kein Gehörsverstoß bei unterlassener Benachrichtigung des Klägers durch seinen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht