Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3137
VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267 (https://dejure.org/2024,3137)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2024 - 4 CE 23.2267 (https://dejure.org/2024,3137)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2024 - 4 CE 23.2267 (https://dejure.org/2024,3137)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,3137) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig

  • BAYERN | RECHT

    DSGVO Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e, Abs. 3; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; VwGO § 123 Abs. 1; BGB analog § 1004 Abs. 1 S. 2; AO § 99; BayDSG Art. 4 Abs. 1
    Allgemeiner öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gemeindlich veranlasste Drohnenbefliegung von Wohngrundstücken zur Ermittlung von Geschossflächenzahlen, Rechtmäßigkeit der Datenerhebung

  • rewis.io

    Allgemeiner öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gemeindlich veranlasste Drohnenbefliegung von Wohngrundstücken zur Ermittlung von Geschossflächenzahlen, Rechtmäßigkeit der Datenerhebung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Drohnenüberflug zwecks Beitragserhebung ist rechtswidrig!

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BayVGH: Erhebung und Speicherung von Drohnenaufnahmen zu Durchführung der Beitrags- und Gebührenerhebung im Rahmen der Abwasserbeseitigung rechtswidrig

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Stadt darf zu Ermittlung von Geschossflächen keine Drohnen einsetzen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig - Einsatz der Drohne stellt einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 - NVwZ 2007, 688 Rn. 46 f.) soll der Grundsatz der Normenbestimmtheit und Normenklarheit sicherstellen, dass die gesetzesausführende Verwaltung für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfindet und dass die Gerichte die Rechtskontrolle durchführen können; ferner ermöglichen die Bestimmtheit und Klarheit der Norm, dass der betroffene Bürger sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann.
  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 4 CS 21.2254

    Einbau von Funkwasserzähler zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267
    Rechtsgrundlage einer Datenverarbeitung im Sinne des Art. 6 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b DSGVO kann grundsätzlich auch eine gemeindliche Satzungsregelung sein (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - BayVBl 2022, 803 Rn. 28; Albers/Veit in: Wolff/Brink/v. Ungern-Sternberg, BeckOK Datenschutzrecht, Stand 1.8.2023, Rn. 82 zu Art. 6 DSGVO; Erwägungsgrund 41 Satz 1 DSGVO).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267
    Danach ist ein umfriedetes Grundstück jedenfalls dann der Privatsphäre zuzurechnen, wenn es dem Nutzer die Möglichkeit gibt, frei von öffentlicher Beobachtung zu sein (vgl. BVerfG, U.v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/96 - NJW 2000, 1021/1022 f.; BGH, U.v. 9.12.2003 - VI ZR 373/02 - NJW 2004, 762/763).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267
    Danach ist ein umfriedetes Grundstück jedenfalls dann der Privatsphäre zuzurechnen, wenn es dem Nutzer die Möglichkeit gibt, frei von öffentlicher Beobachtung zu sein (vgl. BVerfG, U.v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/96 - NJW 2000, 1021/1022 f.; BGH, U.v. 9.12.2003 - VI ZR 373/02 - NJW 2004, 762/763).
  • VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104

    Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267
    dd) Die Voraussetzungen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog (vgl. zur Zulässigkeit einer entsprechenden Unterlassungsklage im Anwendungsbereich der DSGVO BayVGH, U.v. 30.5.2023 - 5 BV 20.2104 - BayVBl 2023, 735 Rn. 23) liegen bereits deshalb vor, weil die erforderliche Rechtsgrundlage für die streitgegenständliche Drohnenbefliegung des Wohngrundstücks des Antragstellers ohne dessen Zustimmung fehlt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht