Rechtsprechung
VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
- BAYERN | RECHT
DSGVO Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e, Abs. 3; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; VwGO § 123 Abs. 1; BGB analog § 1004 Abs. 1 S. 2; AO § 99; BayDSG Art. 4 Abs. 1
Allgemeiner öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gemeindlich veranlasste Drohnenbefliegung von Wohngrundstücken zur Ermittlung von Geschossflächenzahlen, Rechtmäßigkeit der Datenerhebung - rewis.io
Allgemeiner öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gemeindlich veranlasste Drohnenbefliegung von Wohngrundstücken zur Ermittlung von Geschossflächenzahlen, Rechtmäßigkeit der Datenerhebung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Drohnenüberflug zwecks Beitragserhebung ist rechtswidrig!
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Pressemitteilung)
Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
BayVGH: Erhebung und Speicherung von Drohnenaufnahmen zu Durchführung der Beitrags- und Gebührenerhebung im Rahmen der Abwasserbeseitigung rechtswidrig
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Stadt darf zu Ermittlung von Geschossflächen keine Drohnen einsetzen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig - Einsatz der Drohne stellt einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar
Verfahrensgang
- VG München, 22.11.2023 - M 7 E 23.5047
- VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06
Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 - NVwZ 2007, 688 Rn. 46 f.) soll der Grundsatz der Normenbestimmtheit und Normenklarheit sicherstellen, dass die gesetzesausführende Verwaltung für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfindet und dass die Gerichte die Rechtskontrolle durchführen können; ferner ermöglichen die Bestimmtheit und Klarheit der Norm, dass der betroffene Bürger sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann. - VGH Bayern, 07.03.2022 - 4 CS 21.2254
Einbau von Funkwasserzähler zulässig
Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267
Rechtsgrundlage einer Datenverarbeitung im Sinne des Art. 6 Abs. 3 Unterabs. 1 Buchst. b DSGVO kann grundsätzlich auch eine gemeindliche Satzungsregelung sein (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2022 - 4 CS 21.2254 - BayVBl 2022, 803 Rn. 28;… Albers/Veit in: Wolff/Brink/v. Ungern-Sternberg, BeckOK Datenschutzrecht, Stand 1.8.2023, Rn. 82 zu Art. 6 DSGVO; Erwägungsgrund 41 Satz 1 DSGVO). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267
Danach ist ein umfriedetes Grundstück jedenfalls dann der Privatsphäre zuzurechnen, wenn es dem Nutzer die Möglichkeit gibt, frei von öffentlicher Beobachtung zu sein (vgl. BVerfG, U.v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/96 - NJW 2000, 1021/1022 f.; BGH, U.v. 9.12.2003 - VI ZR 373/02 - NJW 2004, 762/763). - BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02
Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein
Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267
Danach ist ein umfriedetes Grundstück jedenfalls dann der Privatsphäre zuzurechnen, wenn es dem Nutzer die Möglichkeit gibt, frei von öffentlicher Beobachtung zu sein (vgl. BVerfG, U.v. 15.12.1999 - 1 BvR 653/96 - NJW 2000, 1021/1022 f.; BGH, U.v. 9.12.2003 - VI ZR 373/02 - NJW 2004, 762/763). - VGH Bayern, 30.05.2023 - 5 BV 20.2104
Videoüberwachung im Passauer Klostergarten rechtswidrig
Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2024 - 4 CE 23.2267
dd) Die Voraussetzungen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog (vgl. zur Zulässigkeit einer entsprechenden Unterlassungsklage im Anwendungsbereich der DSGVO BayVGH, U.v. 30.5.2023 - 5 BV 20.2104 - BayVBl 2023, 735 Rn. 23) liegen bereits deshalb vor, weil die erforderliche Rechtsgrundlage für die streitgegenständliche Drohnenbefliegung des Wohngrundstücks des Antragstellers ohne dessen Zustimmung fehlt.