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   VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138   

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VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138 (https://dejure.org/2024,2505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.01.2024 - 16a D 21.2138 (https://dejure.org/2024,2505)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Januar 2024 - 16a D 21.2138 (https://dejure.org/2024,2505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 13, Art. 14, Art. 25 Abs. 2, Art. 55; BeamtStG § ... 34 S. 3 a.F., § 35 S. 2 a.F., § 36; StGB § 20, § 21, § 46 Abs. 3; BayDSG Art. 37 Abs. 1 Nr. 3 a.F.; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2a; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
    Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (141 Jungpflanzen, mind. 1.750 g Marihuana, mind. 52 g THC), Überlassung eines Kellerraums zum Marihuana-Anbau unerlaubter Besitz von ...

  • rewis.io

    Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (141 Jungpflanzen, mind. 1.750 g Marihuana, mind. 52 g THC), Überlassung eines Kellerraums zum Marihuana-Anbau unerlaubter Besitz von ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
    Erhebliche Straftaten eines Polizeibeamten begründen auch in Ansehung ihres außerdienstlichen Charakters ein disziplinarwürdiges Dienstvergehen (BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 21 ff.).

    Als solche sind Taten zu betrachten, für die eine Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe gilt (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 33).

    Im Übrigen würde selbst bei mittelschweren Straftaten der Orientierungsrahmen bis zu einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reichen, wenn das Dienstvergehen - wie hier - hinreichenden Bezug zum Amt des Beamten aufweist (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.2015 a.a.O., Rn. 33 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 12 ff.).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 16).

  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen der Übersendung von

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
    Wenn - wie hier - das Vertrauensverhältnis des Dienstherrn zu der Beamtin endgültig zerstört ist, weil sie als Beamtin "nicht mehr tragbar ist" und es dem Dienstherrn nicht zumutbar ist, das Beamtenverhältnis mit der Beklagten fortzusetzen, muss der Frage, ob die Beamtin anderweitig, gegebenenfalls in einer anderen Behörde oder sogar Laufbahn eingesetzt werden kann, nicht nachgegangen werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 192).

    Sie beruht auf dem vorangegangenen Fehlverhalten der für ihr Handeln verantwortlichen Beklagten, die sich bewusst gewesen sein muss, dass sie hiermit ihre berufliche Existenz aufs Spiel setzt (BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 193).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - DL 16 S 2597/09

    Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Beamten gegen das

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
    Für die disziplinare Einstufung von Verstößen ist zunächst - objektiv - leitend, dass ein Zuwiderhandeln gegen die mit dem Betäubungsmittelgesetz verfolgten staatlichen Schutzziele eine "grob sozialschädliche Haltung" (BVerwG, U.v. 14.5.1997 - 1 D 58.96 - juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 23.3.2023 - 16b DS 23.311 - juris Rn. 18; VGH BW, U.v. 25.2.2010 - DL 16 S 2597/09 - juris Rn. 34) offenbart, weshalb das Anliegen des Gesetzgebers, "mit dem Betäubungsmittelgesetz den schädlichen Auswirkungen des zunehmenden Rauschgiftkonsums vorzubeugen und so Gefahren von dem Einzelnen, aber auch von der Allgemeinheit, insbesondere von der Jugend, abzuwehren, für die disziplinare Relevanz einschlägigen Fehlverhaltens von erheblicher Bedeutung ist" (BVerwG, U.v. 14.5.1997 a.a.O.) Indes wird das disziplinare Gewicht eines solchen einschlägigen Fehlverhaltens angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich von den besonderen Umständen des Einzelfalls bestimmt (BVerwG, U.v. 14.5.1997 a.a.O. Rn. 46).

    Das Vertrauen des Dienstherrn in seinen Beamten, der die Aufgabe, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wegen der genannten Gefahren abzuwenden und zu verhindern, nicht nur nicht erfüllt, sondern im Gegenteil Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fördert und somit die abzuwehrenden Gefahren steigert, ist empfindlich gestört, hier sogar endgültig zerstört (vgl. VGH BW, U.v. 25.2.2010 - DL 16 S 2597/09 - juris Rn. 35; OVG NW, U.v. 16.12.1998 - 6d 4674/97.O - juris Rn. 15).

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
    Zum anderen darf selbst nach § 46 Abs. 3 StGB das Maß der Überschreitung des Grenzwertes zu Lasten des Angeklagten in die Strafzumessung einfließen, soweit es sich - wie hier - nicht lediglich um eine Überschreitung in einem Bagatellbereich handelt (vgl. BGH, U.v. 15.11.2017 - 2 StR 74/17 - juris Rn. 12; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, Betäubungsmittelgesetz, 10. Aufl. 2022, Vorbem. Zu §§ 29 ff. Rn. 214; BGH, U.v. 15.3.2017 - 2 StR 294/16 - juris Rn. 16 zur 7, 5-fachen Überschreitung der nicht geringen Menge).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12

    Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
    Ein entsprechendes Verhalten ist vielmehr bewertungsneutral zu behandeln (BVerwG, B.v. 20.11.2012 - 2 B 56.12 - juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 20.12.2018 - 2 B 33.18
    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
    Straf- und Disziplinarrecht verfolgen unterschiedliche Zwecke, so dass das strafrechtliche Verbot der Doppelverwertung auf das Disziplinarrecht nicht entsprechend übertragen werden kann (BVerwG, B.v. 20.12.2018 - 2 B 33.18 - juris Rn. 5 ff. zu § 13 BDG; Weiß a.a.O. zu § 13 BDG Rn. 61, 119).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
    Das Bundesverfassungsgericht sieht im "Handeltreiben" im Vergleich zu den anderen eher konsumorientierten Begehungsweisen des § 29 Abs. 1 BtMG "unmittelbar ... primär und typischerweise" eine Gefährdung fremder Rechtsgüter, weshalb es sich dabei um die "gefahrintensivste Form des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln" handele; denn "der Handel weckt und unterhält die Nachfrage ..., beutet die Schwäche und Abhängigkeit anderer aus und führt zu einer unkontrollierten Verbreitung der Droge auch in den besonders gefährdeten Personenkreisen" (BVerfG, B.v. 9.3.1994 - 2 BvL 43/92 - juris Rn. 158; Weiss in GKÖD Band II, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Stand: November 2023, J 575 Rn. 41).
  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
    Das Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" ist erfüllt, wenn das vom Täter eingeführte Cannabisprodukt - Cannabiskraut (Marihuana), Cannabisharz (Haschisch) oder Cannabiskonzentrat (Haschisch-Öl) - mindestens 7, 5 g Tetrahydrocannabinol (THC) enthält (BGH, U.v. 18.7.1984 - 3 StR 183/84 - juris Ls 1.; B.v. 20.12.1995 - 3 StR 245/95 - juris Ls.).
  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 42.16

    Anzahl und Inhalt kinderpornografischer Schriften können eine besondere

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
    Die Menge des Betäubungsmittels kann jedoch herangezogen werden, um Abstufungen innerhalb des Orientierungsrahmens zu begründen (BVerwG, B.v. 16.3.2017 - 2 B 42.16 - juris Rn. 11; B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 10; B.v. 14.5.2012 - 2 B 146.11 - juris Rn. 10 zu Anzahl und Inhalt kinderpornographischen Materials; Weiß a.a.O. J 270 Rn. 43).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 1.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen eines schwerwiegenden

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische

  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

  • BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328

    Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des

  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 B 32.14

    Beamter; Grundschullehrer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; körperliche Nähe

  • VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292

    Berufung in einer Disziplinarklage gegen einen Oberstudienrat wegen Verletzung

  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 58.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen wegen Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit

  • VGH Bayern, 23.03.2023 - 16b DS 23.311

    Disziplinarische Ahndung von Betäubungsmittelvergehen eines Polizeibeamten auf

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

  • BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile im Disziplinarverfahren

  • BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22

    Beamtenrechtliches Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes und der

  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 76.85

    Beamtenpflicht - Erhaltung der Dienstfähigkeit - Fahrlässige

  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.1589

    Polizeibeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Unerlaubte Einfuhr von

    Die Glaubwürdigkeit von konkreten Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen durch die Polizei wird durch ein Verhalten, wie es der Beklagte an den Tag legte, massiv untergraben (vgl. BayVGH, U.v. 17.1.2024 - 16a D 21.2138 - juris Rn. 59).
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