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VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 ZB 23.1493 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
KAG Art. 3; BMG § 21
Zweitwohnungssteuer, Begriff der Zweitwohnung, kostenfreie Nutzung der Erstwohnung, Erhöhung des Steuersatzes auf 20% der Nettokaltmiete, Schätzung der ortsüblichen Miete auf der Grundlage eines Gutachtens, Zu- und Abschläge aufgrund bestimmter Ausstattungs- und ... - rewis.io
Zweitwohnungssteuer, Begriff der Zweitwohnung, kostenfreie Nutzung der Erstwohnung, Erhöhung des Steuersatzes auf 20% der Nettokaltmiete, Schätzung der ortsüblichen Miete auf der Grundlage eines Gutachtens, Zu- und Abschläge aufgrund bestimmter Ausstattungs- und ...
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 29.06.2023 - Au 2 K 21.2126
- VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 ZB 23.1493
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 ZB 23.1493
Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.).Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn es für die Streitentscheidung auf eine über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 33 m.w.N.).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 ZB 23.1493
Wird mit dem Innehaben der Erstwohnung das Grundbedürfnis Wohnen als Teil des persönlichen Lebensbedarfs abgedeckt, wovon bei der Nutzung als Hauptwohnung auszugehen ist (BVerwG, U.v. 13.5.2009 - 9 C 7.08 - NVwZ 2009, 1437 Rn. 22), so stellt das Innehaben einer weiteren Wohnung einen zusätzlichen Aufwand dar, der typischerweise eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit indiziert (…BVerwG, a.a.O.).Diese Frage ist nicht klärungsbedürftig, da sie vom Bundesverwaltungsgericht in der oben genannten Entscheidung vom 13. Mai 2009 bereits - im bejahenden Sinne - beantwortet worden ist (Az. 9 C 7.08 - NVwZ 2009, 1437 Rn. 22).
- VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 ZB 23.1493
Der Umstand, dass die Klägerin die - nur aus einem einzigen Zimmer bestehende - Hauptwohnung bei den Eltern laut eigenen Angaben miet- und kostenfrei nutzen kann, ändert nichts daran, dass es sich um ihre vorwiegend benutzte Wohnung und damit im Sinne sowohl des Melderechts (§ 21 Abs. 2 BMG) als auch des darauf Bezug nehmenden Zweitwohnungssteuerrechts (BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 05.2249 - BayVBl 2006, 504 Rn. 43 m.w.N.) um die Hauptwohnung handelt, so dass die weitere Wohnung nur ihre Nebenwohnung (§ 21 Abs. 3 BMG) bzw. Zweitwohnung (§ 2 Satz 1 ZwStS) sein kann. - BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20
Bodenwert als Bemessungsgrundlage einer Zweitwohnungssteuer
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 ZB 23.1493
Dass sie dabei den in dem fensterlosen Badezimmer vorhandenen Ventilator entsprechend der Vorgabe im Gutachten (S. 37) als ein aufwertendes Merkmal mit einem Zuschlag von vier Prozentpunkten berücksichtigt hat, ist angesichts der in solchen Massengeschäften bestehenden Befugnis zur Typisierung und Pauschalierung (vgl. BVerwG, B.v. 19.5.2021 - 9 C 2.20 - NVwZ-RR 2021, 991 Rn. 9 m.w.N.) nicht zu beanstanden; die Existenz einer solchen technischen Entlüftungsanlage dürfte gerade in älteren Wohnungen keineswegs den Regelfall darstellen. - VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.130
Berechnung der Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer
Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 ZB 23.1493
Wer eine eigene Wohnung als Zweitwohnung nutzt, hat demnach keinen Anspruch darauf, dass die steuererhebende Gemeinde die im Falle einer Vermietung konkret erzielbare Nettokaltmiete individuell anhand aller vorliegenden werterhöhenden oder wertmindernden Einzelmerkmale mit entsprechenden Zu- und Abschlägen bestimmt (BayVGH, B.v. 16.8.2023 - 4 ZB 23.130 - ZKF 2023, 263 Rn. 17).