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   VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572   

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VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572 (https://dejure.org/2024,7649)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2024 - 16a D 22.2572 (https://dejure.org/2024,7649)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2024 - 16a D 22.2572 (https://dejure.org/2024,7649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 11, Art. 14, Art. 25 Abs. 2, Art. 55; BeamtStG § 34 S. 3 a.F., § 47; StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1, § 266 Abs. 1, Abs. 2, § 267 Abs. 1
    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Ministerialbeamter (Besoldungsgruppe A 15), außerdienstliche gewerbsmäßige Untreue (102 Taten, davon 49 nicht verjährt), Urkundenfälschung (2 Taten), ehrenamtlicher Schatzmeister eines Vereins, Tatzeitraum von über zehn Jahren, nicht ...

  • rewis.io

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Ministerialbeamter (Besoldungsgruppe A 15), außerdienstliche gewerbsmäßige Untreue (102 Taten, davon 49 nicht verjährt), Urkundenfälschung (2 Taten), ehrenamtlicher Schatzmeister eines Vereins, Tatzeitraum von über zehn Jahren, nicht ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 12 ff.).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 16).

    Jedoch scheidet der Milderungsgrund der freiwilligen, vollständigen und vorbehaltlosen Offenbarung des Fehlverhaltens vor Tatentdeckung durch einen bisher unbescholtenen Beamten (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 33) aus.

  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 16a D 15.2267

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen der Übersendung von

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572
    Wenn - wie hier - das Vertrauensverhältnis des Dienstherrn zu dem Beamten endgültig zerstört ist, weil er als Beamter "nicht mehr tragbar ist" und es dem Dienstherrn nicht zumutbar ist, das Beamtenverhältnis mit dem Beklagten fortzusetzen, muss der Frage, ob der Beamte anderweitig, gegebenenfalls in einer anderen Behörde oder sogar Laufbahn eingesetzt werden kann, nicht nachgegangen werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 192).

    Sie beruht auf dem vorangegangenen Fehlverhalten des für sein Handeln verantwortlichen Beklagten, der sich bewusst gewesen sein muss, dass er hiermit seine berufliche Existenz aufs Spiel setzt (BayVGH, U.v. 24.5.2017 - 16a D 15.2267 - juris Rn. 193).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572
    Das ist der Fall, wenn der Pflichtenverstoß einen Bezug zu seinem Dienst hat oder es sich um vorsätzliche Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren handelt und der daran gemessene Unrechtsgehalt der konkreten Tat nicht nur gering wirkt (vgl. zu beidem: BVerwG, U.v. 16.6.2020 - 2 C 12.19 - juris Rn. 16; U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 20.9.2023 - 16a D 22.2292 - juris Rn. 35).

    Als solche sind Taten zu betrachten, für die eine Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe gilt (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 D 36.97

    Veruntreuung von Vereinsgeldern als Kassierer einer Karnevalsgesellschaft sowie

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572
    Durch sein Verhalten erschüttert er deshalb das Vertrauen in seine Integrität nachhaltig und kann so die Grundlagen des Beamtenverhältnisses in Frage stellen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, U.v. 24.11.1998 - 1 D 36.97 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Solche erschwerenden Umstände können nach der Rechtsprechung u.a. bei einer Vielzahl von Einzelzugriffen über einen längeren Zeitraum, weiteren Manipulationen zur Verschleierung der rechtswidrigen Zugriffe oder einem erheblichen Schaden vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.1998 - 1 D 36.97 - juris Rn. 18; GKÖD Band II, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Stand: November 2023, J 930 Rn. 70 f.).

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572
    Zur nachträglichen Schadenswiedergutmachung war der Beamte ohnehin zivilrechtlich verpflichtet (BayVGH, B.v. 26.10.2022 - 16a D 21.2136 - juris Rn. 50; BVerwG, U.v. 25.8.2009 - 1 D 1.08 - juris Rn. 76).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 2 B 49.15

    Negative Lebensphase ist kein "anerkannter" Milderungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572
    Während des gesamten Tatzeitraums zeigte der Beklagte kein auffälliges dienstliches Verhalten, so dass auch keine Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, der Beamte sei aufgrund von außergewöhnlichen Umständen "zeitweilig aus der Bahn geworfen" worden (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2016 - 2 B 49.15 - juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07

    Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572
    Dies ist nach Aufdeckung der Pflichtenverstöße naturgemäß nicht mehr möglich (stRspr BVerwG, B.v. 3.7.2007 - 2 B 18.07 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572
    Diese Umstände stellen das normale Verhalten zur Erfüllung der Dienstpflichten dar und sind nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden könnte (BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 14.1328 - juris Rn. 40; BVerwG, B.v. 5.4.2013 - 2 B 79.11 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 14.1328

    Disziplinarrecht; Postbetriebsassistent (BesGr. A 6 vz); Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572
    Diese Umstände stellen das normale Verhalten zur Erfüllung der Dienstpflichten dar und sind nicht geeignet, die Schwere des Dienstvergehens derart abzumildern, dass bei einem Beamten, der das in ihn gesetzte Vertrauen von Grund auf erschüttert hat, von einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden könnte (BayVGH, U.v. 29.7.2015 - 16b D 14.1328 - juris Rn. 40; BVerwG, B.v. 5.4.2013 - 2 B 79.11 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.2136

    Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis inner- und

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572
    Zur nachträglichen Schadenswiedergutmachung war der Beamte ohnehin zivilrechtlich verpflichtet (BayVGH, B.v. 26.10.2022 - 16a D 21.2136 - juris Rn. 50; BVerwG, U.v. 25.8.2009 - 1 D 1.08 - juris Rn. 76).
  • BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 20.21

    Disziplinare Ahndung wiederholter Kernzeitverletzungen bei ausgeglichenem

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

  • VGH Bayern, 20.09.2023 - 16a D 22.2292

    Berufung in einer Disziplinarklage gegen einen Oberstudienrat wegen Verletzung

  • BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile im Disziplinarverfahren

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

  • BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22

    Beamtenrechtliches Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes und der

  • BVerwG, 26.03.2003 - 1 D 23.02

    Bundesbankhauptsekretär; Entwendung von Banknoten; Zugriffsdelikt;

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