Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18823
VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976 (https://dejure.org/2021,18823)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976 (https://dejure.org/2021,18823)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 19 ZB 20.1976 (https://dejure.org/2021,18823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,18823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 48; AufenthG §§ 53 ff.
    Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen Doppelehe

  • rewis.io

    Rücknahme von durch Falschangaben zu einer bereits bestehenden Ehe erschlichenen Aufenthaltstiteln, Doppelehe, Ausweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayVwVfG Art. 48 ; AufenthG §§ 53 ff.
    Rücknahme eines familienbezogenen Aufenthaltstitels aufgrund Zweckehe mit deutscher Staatsangehörigen wegen Bereits bestehender Ehe mit pakistanischer Staatsangehörigen

  • rechtsportal.de

    BayVwVfG Art. 48 ; AufenthG §§ 53 ff.
    Rücknahme von durch Falschangaben zu einer bereits bestehenden Ehe erschlichenen Aufenthaltstiteln; Doppelehe; Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (45)

  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 BV 14.1818

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - statthafte Klageart

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
    In allen anderen Fällen ist zwar die Entscheidung der Verwaltungsbehörde aufzuheben, jedoch muss das Gericht der Verwaltungsbehörde erneut Gelegenheit geben, ihr Ermessen rechtsfehlerfrei auszuüben (BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 47; BayVGH, U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 59 m.w.N.).

    In einem zweiten Schritt ist die so ermittelte Frist an höherrangigem Recht, d.h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und den Vorgaben aus Art. 8 EMRK zu überprüfen und gegebenenfalls zu verkürzen; dieses normative Korrektiv bietet den Ausländerbehörden und den Gerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen zu begrenzen (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 14.12 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 25.8.2015 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56; BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 50; BayVGH, U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 67).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Bewertung der Befristungsentscheidung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts, hier also des Senats (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14, BVerwGE 151, 361 Rn. 10 m.w.N.; BayVGH, U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 61).

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
    In allen anderen Fällen ist zwar die Entscheidung der Verwaltungsbehörde aufzuheben, jedoch muss das Gericht der Verwaltungsbehörde erneut Gelegenheit geben, ihr Ermessen rechtsfehlerfrei auszuüben (BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 47; BayVGH, U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 59 m.w.N.).

    In einem zweiten Schritt ist die so ermittelte Frist an höherrangigem Recht, d.h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und den Vorgaben aus Art. 8 EMRK zu überprüfen und gegebenenfalls zu verkürzen; dieses normative Korrektiv bietet den Ausländerbehörden und den Gerichten ein rechtsstaatliches Mittel, um die fortwirkenden einschneidenden Folgen des Einreise- und Aufenthaltsverbots für die persönliche Lebensführung des Betroffenen zu begrenzen (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 14.12 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 25.8.2015 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56; BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris Rn. 50; BayVGH, U.v. 12.7.2016 - 10 BV 14.1818 - juris Rn. 67).

  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976
    Auch dem ökonomischen Erfolg der Erwerbstätigkeit kann Bedeutung für das Bestehen hinreichend fester Bindungen zum Aufnahmestaat und damit für die Bejahung eines Privatlebens im Bundesgebiet zukommen (berücksichtigt z.B. von EGMR, U.v. 28.6.2007 - Kaya/Deutschland, Nr. 31753/02 - BeckRS 2008, 06725, Rn. 64; vgl. auch Art. 8 Abs. 2 EMRK, der auf "das wirtschaftliche Wohl eines Landes" als Abwägungsgesichtspunkt verweist).

    Eingriffe in dieses Recht sind zulässig, soweit sie zum Zwecke der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" sowie "des wirtschaftlichen Wohls des Landes" in einer "demokratischen Gesellschaft notwendig" sind, mithin wenn der Eingriff durch ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt ist und zudem mit ihm verfolgten Zweck in einem angemessenen Verhältnis steht (EGMR, U.v. 22.7.2004 - 42703/98 Rn. 31 - Radovanovic; EGMR, U.v. 28.06.2007 - 31753/02 - Kaya, BeckRS 2008, 06725 Rn. 51).

  • VGH Bayern, 05.08.2021 - 19 ZB 21.1143

    Zweckwechsel von familienbezogenem Aufenthalt zu Aufenthalt zu Erwerbszwecken

    Eine den Schutz des Privatlebens auslösende Verbindung mit der Bundesrepublik Deutschland als Aufenthaltsstaat kommt grundsätzlich für solche Ausländer in Betracht, die aufgrund eines Hineinwachsens in die hiesigen Verhältnisse bei gleichzeitiger Entfremdung von ihrem Heimatland so eng mit der Bundesrepublik Deutschland verbunden sind, dass sie gewissermaßen deutschen Staatsangehörigen gleichzustellen sind, während sie mit ihrem Heimatland im Wesentlichen nur noch das formale Band ihrer Staatsangehörigkeit verbindet (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.1998 - 1 C 8.96 - NVwZ 1999, 303; BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 19 ZB 20.1976 - juris Rn. 41; VGH BW, U.v. 13.12.2010 - 11 S 2359.10 - juris).
  • VGH Bayern, 17.11.2023 - 10 ZB 23.1049

    Vertrauensschutz, arglistige Täuschung

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Behörde die Ausübung ihres Rechts unter Verstoß gegen Treu und Glauben während eines langen Zeitraumes verzögert hat, und dass der Bürger als Folge dieses Verhaltens darauf vertraut hat, von der Befugnis werde kein Gebrauch gemacht, und sich darauf eingerichtet hat; insoweit ist auch geklärt, dass alleine der Ablauf eines bestimmten Zeitraumes für die Annahme einer Verwirkung nicht ausreicht (stRspr des BVerwG, z.B. B.v. 11.7.2018 - 8 B 45.17 - juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 19 ZB 20.1976 - juris Rn. 26).
  • VG München, 26.07.2022 - M 4 K 19.357

    Rechtmäßige Rücknahme eines zuvor durch Täuschung erschlichenen Aufenthaltstitels

    Ohne, dass es für die Entscheidung darauf ankommt, wird darauf verwiesen, dass nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts eine nach Art. 8 Abs. 1 EMRK schützenswerte Verwurzelung eines Ausländers grundsätzlich nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht kommt (BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 19 ZB 20.1976 - juris Rn. 41 mit Verweis auf mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts).
  • VG Ansbach, 11.05.2022 - AN 5 K 20.01648

    Klage gegen Ausweisung aus generalpräventiven Gründen

    Eine strafrechtliche Verurteilung ist im Rahmen des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG nicht erforderlich (BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 19 ZB 20.1976 - juris Rn. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht