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   VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618   

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VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618 (https://dejure.org/2022,9948)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618 (https://dejure.org/2022,9948)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2022 - 11 ZB 21.1618 (https://dejure.org/2022,9948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 12 Abs. 3 Nr. 3, § 45 Abs. 1 S. 1, Abs. 9 S. 1
    Parkverbot gegenüber einer Grundstückszufahrt - Berufungszulassung

  • beck-blog

    Fahrbahn zu eng? VG lässt Protokollführerin fahren

  • rewis.io

    Parkverbot gegenüber einer Grundstückszufahrt

  • bussgeldsiegen.de

    Parken gegenüber einer Grundstückszufahrt - Erlass einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 31.07.2020 - 11 ZB 19.1305

    Anspruch auf Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots gegenüber einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618
    Außerdem weiche das Verwaltungsgericht vom Leitsatz der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Juli 2020 - 11 ZB 19.1305 ab, wo eine schmale Fahrbahn bei einer 7 m breiten Grundstückszufahrt, einem 1, 40 m breiten Gehweg und einer verbleibenden Fahrbahnbreite von 4, 60 m (ohne Gehweg) angenommen worden sei.

    Ferner rügen die Kläger eine Abweichung von dem unter Randnummer 14 formulierten Leitsatz der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Juli 2020 (11 ZB 19.1305 - juris Rn. 14).

    Schließlich ist das Verwaltungsgericht auch nicht von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Juli 2020 (11 ZB 19.1305 - juris) abgewichen.

  • BVerwG, 03.11.2021 - 2 B 39.21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision i.R.d. Entfernung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618
    Hiernach kann eine Verletzung der Aufklärungspflicht nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn dargelegt wird, dass bereits im Verfahren vor dem Erstgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 3.11.2021 - 2 B 39.21 - juris Rn. 15 f.).

    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der ersten Instanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr des BVerwG, vgl. B.v. 13.12.2021 - 2 B 1.21 - juris Rn. 21; B.v. 3.11.2021 a.a.O.; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75 a.E.).

  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618
    Diese Ermächtigung dient auch den privaten Interessen des Straßenanliegers an einer ungehinderten Nutzung seiner Grundstücksein- und -ausfahrt (BVerwG, U.v. 24.1.2019 - 3 C 7.17 - BVerwGE 164, 253 = juris Rn. 12 m.w.N.).

    Vorliegend hat das Verwaltungsgericht indes die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24. Januar 2019 (3 C 7.17 - BVerwGE 164, 253 = juris) ausgeführten Grundsätze übernommen, die auch der Senat seiner Entscheidung 31. Juli 2020 zugrunde gelegt hatte.

  • BVerwG, 27.01.2022 - 1 B 10.22

    Feststellung und Bewertung der Erkenntnislage als Teil der dem materiellen Recht

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618
    Die Behauptung, das Ausgangsgericht habe einen in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellten Grundsatz übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewandt, genügt insoweit nicht (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 9.2.2022 - 8 B 56.21 - juris Rn. 3; B.v. 27.1.2022 - 1 B 10.22 - juris Rn. 28 ff.; Rudisile a.a.O. Rn. 42; Happ, a.a.O. § 124a Rn. 73 m.w.N.; Kautz in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 124 Rn. 85).
  • BVerwG, 09.02.2022 - 8 B 56.21

    Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( BerRehaG )

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618
    Die Behauptung, das Ausgangsgericht habe einen in der Rechtsprechung der übergeordneten Gerichte aufgestellten Grundsatz übersehen, übergangen oder in sonstiger Weise nicht richtig angewandt, genügt insoweit nicht (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 9.2.2022 - 8 B 56.21 - juris Rn. 3; B.v. 27.1.2022 - 1 B 10.22 - juris Rn. 28 ff.; Rudisile a.a.O. Rn. 42; Happ, a.a.O. § 124a Rn. 73 m.w.N.; Kautz in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 124 Rn. 85).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618
    Insbesondere ist kein Verstoß gegen die Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO dargelegt, die nach obergerichtlicher Rechtsprechung darin besteht, jedem Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zu geben, sich zu dem gesamten, nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblichen Stoff des gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerwG, B.v. 7.6.2017 - 5 C 5.17 D u.a. - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2021 - 2 B 1.21

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis i.R.d. Gesamtwürdigung der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618
    Die Aufklärungsrüge ist kein Mittel, um Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Beteiligten in der ersten Instanz zu kompensieren, vor allem wenn er es unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (stRspr des BVerwG, vgl. B.v. 13.12.2021 - 2 B 1.21 - juris Rn. 21; B.v. 3.11.2021 a.a.O.; Happ in Eyermann, VwGO, § 124a Rn. 75 a.E.).
  • BVerwG, 22.07.2020 - 6 B 9.20

    Erstattung von Evakuierungskosten aus Anlass einer Bombenbeseitigung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht erwähnt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2020 - 6 B 9.20 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329

    Zu den Voraussetzungen für die Anbringung des Zeichens 299 nach der StVO;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618
    Abgesehen davon wäre an der streitgegenständlichen Örtlichkeit, einer Straße mit geringem Verkehrsaufkommen und guten Sichtverhältnissen, auf der wegen zahlreicher Grundstücksein- und -ausfahrten und wegen parkender Fahrzeuge nur langsam gefahren werden kann, und im Hinblick auf die großzügigen befahrbaren Flächen auf dem Grundstück der Kläger auch ein dreimaliges Rangieren nicht unzumutbar (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2005 - 11 CS 05.1329 - juris Rn. 41 ff.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 ZB 21.1618
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind anzunehmen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 = juris Rn. 16 m.w.N.) und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838 = juris Rn. 9).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 5 PB 9.21

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der allein geltend gemachten

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

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