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   VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 19.295   

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VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 19.295 (https://dejure.org/2020,35479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.09.2020 - 16a D 19.295 (https://dejure.org/2020,35479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. September 2020 - 16a D 19.295 (https://dejure.org/2020,35479)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 19.295
    Von dem dargestellten Strafrahmen ausgehend reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 12).

    Für die Schwere können bestimmend sein: objektive Handlungsmerkmale, besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens, subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 16).

    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 13).

    Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung sind weitere durchgreifende Entlastungsgründe, die ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen könnten, nicht zu erkennen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.2012 - 2 C 6.14 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 19.295
    Die vom Erstgericht in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris) befasse sich mit den speziellen Dienstpflichten von Lehrern im Hinblick auf die Fürsorge gegenüber Kindern.

    Das erstinstanzliche Urteil nimmt insoweit Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 18.6.2015 - 2 C 9.14 - juris Rn. 22 mit Verweis auf drei Entscheidungen zu Lehrern).

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 19.295
    Die erforderliche disziplinarrechtliche Relevanz außerdienstlich begangener Straftaten (Disziplinarwürdigkeit) und die Schwere von außerdienstlichem Fehlverhalten hängen maßgeblich davon ab, ob ein Bezug zur Dienstausübung des Beamten gegeben ist; dies setzt voraus, dass das Fehlverhalten nachteilige Schlüsse auf die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zulässt oder eine Beschädigung von Autorität und Ansehen des Beamten zur Folge hat, die ihn in der Amtsführung dauerhaft beeinträchtigt (etwa BVerwG, B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9).

    Jedoch reicht hier - unabhängig von der Frage, ob nachteilige Rückschlüsse aus dem außerdienstlichen Fehlverhalten des Beklagten auf die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben gezogen werden können - für die Annahme einer disziplinarrechtlichen Relevanz aus, dass Autorität und Ansehen des Beamten in einer Weise beschädigt sind, die ihn in seiner Amtsführung dauerhaft beeinträchtigt (BVerwG, B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9; U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 13 f.).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 19.295
    Die in diesem Zusammenhang vom Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juli 2011 (2 C 16.10 - juris), die zu einem Fall einer strafbefreienden Selbstanzeige bei schwerwiegender Steuerhinterziehung (über eine Summe von mehr als 1, 2 Mio. Euro, vgl. OVG NW, U.v. 23.9.2009 - 3d A 1849/08.O - juris) ergangen ist, führt im vorliegenden Fall schon wegen der Andersartigkeit der Delikte nicht weiter.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 19.295
    Dem Beklagten kann jedenfalls nicht in belastender Weise angerechnet werden, dass er im Strafprozess erst nach der Aussage des ersten Opfers als Zeugin ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hat; ein derartiges Vorgehen hält sich in den Grenzen eines angemessenen Verteidigungsverhaltens (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2013 - 2 C 62.11 - juris Rn. 51f.; von der Weiden, jurisPR-BVerwG 16/2013 Anm. 4).
  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 19.295
    Selbst eine weit überdurchschnittliche Erfüllung der Dienstpflichten ist für sich genommen nicht geeignet, schwerwiegende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, U.v. 19.3.2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 8; U.v. 23.1.2013 - 2 B 63.12 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 24.3.2020 - 16a D 18.1835 - UA Rn. 61).
  • BVerwG, 19.03.2013 - 2 B 17.12

    Lehrer; Besitz von kinderpornografischen Bilddateien; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 19.295
    Selbst eine weit überdurchschnittliche Erfüllung der Dienstpflichten ist für sich genommen nicht geeignet, schwerwiegende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, U.v. 19.3.2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 8; U.v. 23.1.2013 - 2 B 63.12 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 24.3.2020 - 16a D 18.1835 - UA Rn. 61).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2009 - 3d A 1849/08

    Außerdienstliches Dienstvergehen i.S.d. § 83 Abs. 1 S. LBG NRW a.F. durch

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 19.295
    Die in diesem Zusammenhang vom Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juli 2011 (2 C 16.10 - juris), die zu einem Fall einer strafbefreienden Selbstanzeige bei schwerwiegender Steuerhinterziehung (über eine Summe von mehr als 1, 2 Mio. Euro, vgl. OVG NW, U.v. 23.9.2009 - 3d A 1849/08.O - juris) ergangen ist, führt im vorliegenden Fall schon wegen der Andersartigkeit der Delikte nicht weiter.
  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 16a D 18.1835

    Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Einbringung von

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 19.295
    Selbst eine weit überdurchschnittliche Erfüllung der Dienstpflichten ist für sich genommen nicht geeignet, schwerwiegende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, U.v. 19.3.2013 - 2 B 17.12 - juris Rn. 8; U.v. 23.1.2013 - 2 B 63.12 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 24.3.2020 - 16a D 18.1835 - UA Rn. 61).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 19.295
    Jedoch reicht hier - unabhängig von der Frage, ob nachteilige Rückschlüsse aus dem außerdienstlichen Fehlverhalten des Beklagten auf die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben gezogen werden können - für die Annahme einer disziplinarrechtlichen Relevanz aus, dass Autorität und Ansehen des Beamten in einer Weise beschädigt sind, die ihn in seiner Amtsführung dauerhaft beeinträchtigt (BVerwG, B.v. 25.5.2012 - 2 B 133.11 - juris Rn. 9; U.v. 19.8.2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 13 f.).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 16b D 09.2749

    Außerdienstlicher sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

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