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RG, 06.03.1890 - 78/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
In welchem Sinne ist das gesetzliche Merkmal der zusammengerotteten Menschenmenge in dem §. 125 St.G.B.'s zu verstehen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 20, 303
Wird zitiert von ... (32)
- VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17
Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig
Als allgemeine Gesetze im Sinn dieses ungeschriebenen Schrankenvorbehalts können nur Vorschriften gelten, die kein Sonderrecht gegen eine bestimmte Meinung schaffen und sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen (VerfGH vom 30.6.1977 VerfGHE 30, 78/90 m. w. N.; vgl. BVerfGE 124, 300/321 f. m. w. N). - BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95
Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung
Eine Wiederaufnahme sei objektiv nicht mehr möglich gewesen, nachdem er wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert und den eigenbetrieblich genutzten Grundstücksanteil auf 10 Jahre fest verpachtet habe (BFH-Urteile vom 21. Mai 1992 X R 77 - 78/90, BFH/NV 1992, 659;… vom 26. März 1991 VIII R 73/87, BFH/NV 1992, 227; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260).Veräußert der Steuerpflichtige jedoch bestimmte, für die Fortführung des Betriebes unerläßliche Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens, geht das übrige Betriebsvermögen, insbesondere ein vermietetes Grundstück, auch ohne eine ausdrücklich dahingehende Erklärung in das Privatvermögen über (vgl. BFH-Urteile in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, 278 - zur Zwangsentnahme - in DStRE 1997, 285, m. w. N.;… in BFH/NV 1993, 358, 359, m. w. N.; in BFH/NV 1992, 659).
Andererseits führt die Veräußerung wesentlicher Teile des Betriebsvermögens auch ohne ausdrückliche Erklärung zur Betriebsaufgabe mit der Folge, daß dann nur noch die einzelnen, dem Privatvermögen zuzurechnenden Gegenstände verpachtet sind (…BFH/NV 1993, 358, 359; BFH/NV 1992, 659, m. w. N.; BFH-Urteil vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412, 413).
b) Wird nur das Betriebsgrundstück, ggf. in Verbindung mit Betriebsvorrichtungen, verpachtet, so liegt allenfalls dann eine Betriebsverpachtung vor, wenn das Grundstück die alleinige wesentliche Betriebsgrundlage darstellt (BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, 277 und 279;… BFH/NV 1992, 227, 228; BFH/NV 1992, 659;… BFH/NV 1993, 233, 234;… BFH/NV 1993, 358, 359, m. w. N.;… BFH-Urteile vom 27. März 1987 III R 214/83, BFH/NV 1987, 578, 579; in BFHE 140, 526, BStBl II 1984, 474, 479).
Allerdings hat der BFH die bloße Verpachtung eines Grundstücks allenfalls ausnahmsweise als Betriebsverpachtung beurteilt (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 659, 661, m. w. N.; vom 15. Dezember 1988 IV R 36/84, BFHE 155, 538, BStBl II 1989, 363, 365, m. w. N.; offengelassen im Urteil vom 2. Februar 1990 III R 173/86, BFHE 159, 505, BStBl II 1990, 497, 499; einschränkend im Urteil in BFHE 116, 540, BStBl II 1975, 885, 887, wo er ausdrücklich offen läßt, ob er den im BFH-Urteil vom 4. November 1965 IV 411/61 U, BFHE 84, 134, BStBl III 1966, 49 als Ausnahme- bzw. Grenzfall - Möbeleinzelhandel mit Werkstatt und anschließender Gebäudeverpachtung - nochmals so entscheiden würde; ferner vom 12. März 1964 IV 107/63 U, BFHE 79, 476, BStBl III 1964, 406, 407).
Danach sind wesentliche Grundlagen eines Betriebes jedenfalls diejenigen Wirtschaftsgüter, die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und denen ein besonderes wirtschaftliches Gewicht für die Betriebsführung zukommt, unbeschadet davon, ob in ihnen erhebliche stille Reserven stecken (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409, 412, m. w. N.;… BFH-Beschluß vom 13. September 1994 X B 157/94, BFH/NV 1995, 385; vom 14. Juli 1993 X R 74 - 75/90, BFHE 172, 200, BStBl II 1994, 15, 18, betreffend Betriebsgrundstück; in BFHE 170, 363, BStBl II 1994, 838, 840, m. w. N.; vom 26. Mai 1993 X R 101/90, BFHE 171, 468, BStBl II 1993, 710, 713; BFH/NV 1992, 659, 660;… BFH/NV 1991, 357, 358; vom 3. Oktober 1989 VIII R 142/84, BFHE 159, 428, BStBl II 1990, 420, 422; vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014, 1015; vom 19. Januar 1983 I R 57/79, BFHE 137, 487, BStBl II 1983, 312, 313).
Maßgebend ist die tatsächliche Verwendung der Wirtschaftsgüter vor der Betriebseinstellung, d. h. es ist auf die Verhältnisse des verpachteten Betriebes abzustellen (vgl. BFH in BFH/NV 1992, 659, 660; BFHE 155, 538, BStBl II 1989, 363, 365).
- BFH, 29.11.2017 - I R 7/16
Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung - Betriebsaufspaltung
Da ein einzelnes zurückbehaltenes Grundstück keinen Teilbetrieb "Grundstücksverwaltung" begründet (vgl. BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659), kann im Übrigen die Vermietung der Maschinen kein zweiter Teilbetrieb innerhalb des Gesamtbetriebs sein.
- BFH, 09.12.2014 - X R 12/12
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz
Vielmehr markiert auch die Veräußerung beweglichen (sonstigen) Anlagevermögens den Beginn der Betriebsaufgabe (so wohl auch Senatsurteil vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659, unter 2.b), wenn der Steuerpflichtige dadurch für den Gesamtbetrieb den Willen bekundet, die gewerbliche Tätigkeit endgültig einzustellen.Er beginnt in diesem Fall damit, seine Absicht ins Werk zu setzen; die Betriebsaufgabe ist beendet, wenn die letzte wesentliche Betriebsgrundlage veräußert oder in das Privatvermögen überführt worden ist (Senatsurteil in BFH/NV 1992, 659).
- BFH, 05.05.2015 - X R 48/13
Schlussbilanz und Aufgabebilanz im Fall der Betriebsaufgabe - Zeitpunkt des …
Vielmehr markiert auch die Veräußerung beweglichen (sonstigen) Anlagevermögens den Beginn der Betriebsaufgabe, wenn der Steuerpflichtige dadurch für den Gesamtbetrieb den Willen bekundet, die gewerbliche Tätigkeit endgültig einzustellen (so wohl auch Senatsurteil vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659, unter 2.b). - BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00
GmbH-Beteiligung eines Mediziners
Der BFH hat dies in einem Fall angenommen, in dem der Betriebsinhaber das bewegliche Anlagevermögen veräußert und eine Angestelltentätigkeit aufgenommen hatte, Versuche, das Betriebsgrundstück zu verkaufen, aber fehlschlugen (BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659).Ein solcher --von einer entsprechenden Erklärung unabhängiger-- Übergang des letzten verbleibenden Wirtschaftsguts ins Privatvermögen setzt allerdings voraus, dass zum einen die endgültige Einstellung des Betriebs hinreichend deutlich erkennbar wird und dass zum anderen eine Veräußerung des Wirtschaftsguts nicht mehr in Betracht zu ziehen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 659).
Unter diesen Umständen braucht der erkennende Senat nicht zu entscheiden, ob er dem X. Senat in der Auffassung folgen könnte, derzufolge sogar eine ausdrückliche Entnahmeerklärung unbeachtlich wäre, solange eine Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlage noch in Betracht zu ziehen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 659).
- BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92
Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne …
Unschädlich für die Tarifbegünstigung nach §§ 16 Abs. 1, 34 EStG ist nur die Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern, die für den veräußerten Betrieb oder Teilbetrieb von untergeordneter Bedeutung sind (…BFH-Urteile vom 20. Juni 1989 VIII R 396/83, BFH/NV 1989, 634, m. w. N., und vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659). - BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02
Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung
e) Auf der anderen Seite führt nach der Rechtsprechung des BFH die Veräußerung wesentlicher Teile des Betriebsvermögens auch ohne ausdrückliche Erklärung zur Betriebsaufgabe mit der Folge, dass dann nur noch die einzelnen, dem Privatvermögen zuzurechnenden Gegenstände verpachtet sind (BFH-Urteile vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412, 413; vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659;… vom 22. Oktober 1992 III R 7/91, BFH/NV 1993, 358, 359; in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388, m.w.N.). - BFH, 19.03.2009 - IV R 45/06
Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die …
Ebenso führt die Veräußerung wesentlicher Teile des Betriebsvermögens auch ohne ausdrückliche Erklärung zur Betriebsaufgabe mit der Folge, dass dann nur noch die einzelnen, dem Privatvermögen zuzurechnenden Gegenstände verpachtet sind (BFH-Urteile in BFHE 203, 143, BStBl II 2004, 10, unter II.1.e der Gründe; vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412, 413; vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659;… vom 22. Oktober 1992 III R 7/91, BFH/NV 1993, 358, 359; vom 17. April 1997, VIII R 2/95, BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388, m.w.N.). - BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94
Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung …
Zu einer solchen Entnahme ohne ausdrückliche Erklärung oder Änderung der Rechtszuständigkeit kann es nach der Rechtsprechung des BFH - abgesehen vom hier hier nicht einschlägigen Fall des Wegfalls der personellen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung (zuletzt BFH-Urteil vom 25. August 1993 XI R 6/93, BFHE 172, 91, BStBl II 1994, 23) - dann kommen, wenn nach der Einstellung der werbenden gewerblichen Tätigkeit und der Verwertung des sonstigen Betriebsvermögens das zurückbehaltene Betriebsgrundstück vermietet oder verpachtet wird (BFH-Urteile vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659;… vom 22. Oktober 1992 III R 7/91, BFH/NV 1993, 358 jeweils m. w. N.). - FG Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 1 K 3485/13
Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der Betriebs-GmbH vermieteten …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99
Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage
- BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06
Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen; …
- BFH, 09.10.1996 - XI R 71/95
Gewerbebetrieb - Betriebsaufgaben - Heimvorführung - Beraterinnen - Entgeltliche …
- BFH, 21.08.1996 - X R 78/93
Entnahme eines Betriebsgrundstücks
- BFH, 07.10.2003 - X B 52/03
Divergenzrüge
- BFH, 28.11.2007 - X R 24/07
Gewährung des Altersfreibetrages bei Betriebsaufgabe - Zeitpunkt der …
- FG Düsseldorf, 25.11.1998 - 18 V 4606/97
Betrieb eines Kraftverkehrsunternehmens zum Transport von Gütern; Rechtmäßigkeit …
- FG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 1 K 2502/15
Zu der Frage, ob im Laufe eines Insolvenzverfahrens erstattete Umsatzsteuern und …
- BFH, 09.10.1996 - IX R 71/95
Keine Betriebsveräußerung bei Veräußerung eines Bezirkshändlervertrages und …
- BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Betriebsveräußerung unter Zurückbehaltung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen
- BFH, 08.05.2000 - X B 142/99
Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- BFH, 05.12.1996 - IV R 65/95
Betriebseinstellung durch Veräußerung der Milchquote und zweier Grundstücke
- BFH, 10.06.2003 - IV B 25/02
Zwangsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs
- FG Hessen, 19.04.2000 - 13 K 1499/97
Entnahme; Betriebsaufgabe; gemeiner Wert; Privatvermögen; neue Tatsache; …
- FG Köln, 27.01.2006 - 14 K 6539/98
- FG Bremen, 27.03.2003 - 1 K 588/02
In einer Versicherungsbörse belegene, von einem Gesellschafter angemietete …
- BFH, 31.08.1994 - X R 170/93
Bemessung des Veräußerungspreises aus teilentgeltlicher Veräußerung bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91
Einkommensteuer; gemeiner Wert eines Grundstücks mit Altlast oder …
- LG Halle, 03.08.1949 - 13a StKs 22/49
- FG Nürnberg, 20.02.2002 - III 40/01
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eines Besitzunternehmens bei Betriebsaufspaltung
- FG Münster, 09.06.1999 - 13 K 1290/96
Zustimmung zur branchenfremden Unterverpachtung?