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   RG, 06.03.1890 - 78/90   

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https://dejure.org/1890,323
RG, 06.03.1890 - 78/90 (https://dejure.org/1890,323)
RG, Entscheidung vom 06.03.1890 - 78/90 (https://dejure.org/1890,323)
RG, Entscheidung vom 06. März 1890 - 78/90 (https://dejure.org/1890,323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    In welchem Sinne ist das gesetzliche Merkmal der zusammengerotteten Menschenmenge in dem §. 125 St.G.B.'s zu verstehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 20, 303
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BFH, 09.12.2014 - X R 12/12

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    Vielmehr markiert auch die Veräußerung beweglichen (sonstigen) Anlagevermögens den Beginn der Betriebsaufgabe (so wohl auch Senatsurteil vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659, unter 2.b), wenn der Steuerpflichtige dadurch für den Gesamtbetrieb den Willen bekundet, die gewerbliche Tätigkeit endgültig einzustellen.

    Er beginnt in diesem Fall damit, seine Absicht ins Werk zu setzen; die Betriebsaufgabe ist beendet, wenn die letzte wesentliche Betriebsgrundlage veräußert oder in das Privatvermögen überführt worden ist (Senatsurteil in BFH/NV 1992, 659).

  • BFH, 05.05.2015 - X R 48/13

    Schlussbilanz und Aufgabebilanz im Fall der Betriebsaufgabe - Zeitpunkt des

    Vielmehr markiert auch die Veräußerung beweglichen (sonstigen) Anlagevermögens den Beginn der Betriebsaufgabe, wenn der Steuerpflichtige dadurch für den Gesamtbetrieb den Willen bekundet, die gewerbliche Tätigkeit endgültig einzustellen (so wohl auch Senatsurteil vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659, unter 2.b).
  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

    Der BFH hat dies in einem Fall angenommen, in dem der Betriebsinhaber das bewegliche Anlagevermögen veräußert und eine Angestelltentätigkeit aufgenommen hatte, Versuche, das Betriebsgrundstück zu verkaufen, aber fehlschlugen (BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659).

    Ein solcher --von einer entsprechenden Erklärung unabhängiger-- Übergang des letzten verbleibenden Wirtschaftsguts ins Privatvermögen setzt allerdings voraus, dass zum einen die endgültige Einstellung des Betriebs hinreichend deutlich erkennbar wird und dass zum anderen eine Veräußerung des Wirtschaftsguts nicht mehr in Betracht zu ziehen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 659).

    Unter diesen Umständen braucht der erkennende Senat nicht zu entscheiden, ob er dem X. Senat in der Auffassung folgen könnte, derzufolge sogar eine ausdrückliche Entnahmeerklärung unbeachtlich wäre, solange eine Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlage noch in Betracht zu ziehen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 659).

  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Unschädlich für die Tarifbegünstigung nach §§ 16 Abs. 1, 34 EStG ist nur die Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern, die für den veräußerten Betrieb oder Teilbetrieb von untergeordneter Bedeutung sind (BFH-Urteile vom 20. Juni 1989 VIII R 396/83, BFH/NV 1989, 634, m. w. N., und vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659).
  • BFH, 28.08.2003 - IV R 20/02

    Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung

    e) Auf der anderen Seite führt nach der Rechtsprechung des BFH die Veräußerung wesentlicher Teile des Betriebsvermögens auch ohne ausdrückliche Erklärung zur Betriebsaufgabe mit der Folge, dass dann nur noch die einzelnen, dem Privatvermögen zuzurechnenden Gegenstände verpachtet sind (BFH-Urteile vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412, 413; vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659; vom 22. Oktober 1992 III R 7/91, BFH/NV 1993, 358, 359; in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388, m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 45/06

    Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die

    Ebenso führt die Veräußerung wesentlicher Teile des Betriebsvermögens auch ohne ausdrückliche Erklärung zur Betriebsaufgabe mit der Folge, dass dann nur noch die einzelnen, dem Privatvermögen zuzurechnenden Gegenstände verpachtet sind (BFH-Urteile in BFHE 203, 143, BStBl II 2004, 10, unter II.1.e der Gründe; vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412, 413; vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659; vom 22. Oktober 1992 III R 7/91, BFH/NV 1993, 358, 359; vom 17. April 1997, VIII R 2/95, BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388, m.w.N.).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Zu einer solchen Entnahme ohne ausdrückliche Erklärung oder Änderung der Rechtszuständigkeit kann es nach der Rechtsprechung des BFH - abgesehen vom hier hier nicht einschlägigen Fall des Wegfalls der personellen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung (zuletzt BFH-Urteil vom 25. August 1993 XI R 6/93, BFHE 172, 91, BStBl II 1994, 23) - dann kommen, wenn nach der Einstellung der werbenden gewerblichen Tätigkeit und der Verwertung des sonstigen Betriebsvermögens das zurückbehaltene Betriebsgrundstück vermietet oder verpachtet wird (BFH-Urteile vom 21. Mai 1992 X R 77-78/90, BFH/NV 1992, 659; vom 22. Oktober 1992 III R 7/91, BFH/NV 1993, 358 jeweils m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 1 K 3485/13

    Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der Betriebs-GmbH vermieteten

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 10/99

    Bilanzänderung - Reinvestitionsrücklage

  • BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06

    Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen;

  • BFH, 09.10.1996 - XI R 71/95

    Gewerbebetrieb - Betriebsaufgaben - Heimvorführung - Beraterinnen - Entgeltliche

  • BFH, 21.08.1996 - X R 78/93

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks

  • BFH, 07.10.2003 - X B 52/03

    Divergenzrüge

  • BFH, 28.11.2007 - X R 24/07

    Gewährung des Altersfreibetrages bei Betriebsaufgabe - Zeitpunkt der

  • FG Düsseldorf, 25.11.1998 - 18 V 4606/97

    Betrieb eines Kraftverkehrsunternehmens zum Transport von Gütern; Rechtmäßigkeit

  • FG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 1 K 2502/15

    Zu der Frage, ob im Laufe eines Insolvenzverfahrens erstattete Umsatzsteuern und

  • BFH, 09.10.1996 - IX R 71/95

    Keine Betriebsveräußerung bei Veräußerung eines Bezirkshändlervertrages und

  • BFH, 17.04.1996 - X R 128/94

    Betriebsveräußerung unter Zurückbehaltung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen

  • BFH, 08.05.2000 - X B 142/99

    Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen

  • BFH, 05.12.1996 - IV R 65/95

    Betriebseinstellung durch Veräußerung der Milchquote und zweier Grundstücke

  • BFH, 10.06.2003 - IV B 25/02

    Zwangsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • FG Hessen, 19.04.2000 - 13 K 1499/97

    Entnahme; Betriebsaufgabe; gemeiner Wert; Privatvermögen; neue Tatsache;

  • FG Köln, 27.01.2006 - 14 K 6539/98
  • FG Bremen, 27.03.2003 - 1 K 588/02

    In einer Versicherungsbörse belegene, von einem Gesellschafter angemietete

  • BFH, 31.08.1994 - X R 170/93

    Bemessung des Veräußerungspreises aus teilentgeltlicher Veräußerung bei

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.09.1995 - 1 K 2509/91

    Einkommensteuer; gemeiner Wert eines Grundstücks mit Altlast oder

  • LG Halle, 03.08.1949 - 13a StKs 22/49
  • FG Nürnberg, 20.02.2002 - III 40/01

    Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eines Besitzunternehmens bei Betriebsaufspaltung

  • FG Münster, 09.06.1999 - 13 K 1290/96

    Zustimmung zur branchenfremden Unterverpachtung?

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