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Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240) |
Abschnitt 2 - Sachen und Tiere (§§ 90 - 103) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ BGB bis 31.12.2022 (https://dejure.org/gesetze/BGB_bis_31.12.2022/__paste_norm__.html)
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Dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache sind zu dienen bestimmt:
§ 90Begriff der Sache
§ 90aTiere
§ 91Vertretbare Sachen
§ 92Verbrauchbare Sachen
§ 93Wesentliche Bestandteile einer Sache
§ 94Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes
§ 95Nur vorübergehender Zweck
§ 96Rechte als Bestandteile eines Grundstücks
§ 97Zubehör
§ 98Gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar
§ 99Früchte
§ 100Nutzungen
§ 101Verteilung der Früchte
§ 102Ersatz der Gewinnungskosten
§ 103Verteilung der Lasten
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