Siehe nun das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Elfter Abschnitt - Schlußbestimmungen (§§ 185 - 200) |
(1) Durch die Gesetzgebung eines Bundesstaats, in dem mehrere Oberlandesgerichte errichtet sind, kann die Entscheidung über das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde einem der mehreren Oberlandesgerichte oder an Stelle eines solchen Oberlandesgerichts dem obersten Landesgericht zugewiesen werden.
(2) 1Das Gericht, dem nach Absatz 1 die Entscheidung zugewiesen wird, tritt zugleich für die Beschwerde gegen eine Verfügung des Landgerichts an die Stelle des nach § 143 Abs. 2 zuständigen Oberlandesgerichts. 2Auch gilt es im Sinne der §§ 5, 46 als gemeinschaftliches oberes Gericht für alle Gerichte des Landes; es tritt ferner in diesen Fällen an die Stelle des Oberlandesgerichts, das die Zuständigkeit zu bestimmen oder über die Übernahme zu entscheiden hat, ohne gemeinschaftliches oberes Gericht zu sein.
Rechtsprechung zu § 199 FGG
213 Entscheidungen zu § 199 FGG in unserer Datenbank:
- BayObLG, 11.05.2021 - 102 AR 65/21
Bestimmung des zuständigen Gerichts in Betreuungssachen
- BayObLG, 22.02.2002 - 1Z AR 14/02
Abgabestreit in Familiensachen
- BayObLG, 06.05.1996 - 1Z BR 28/96
Beschwerde gegen eine Feststellung der Sach- und Rechtslage durch Beschluss eines ...
- BGH, 12.07.1951 - IV ZB 5/51
Begriff der öffentlichen Behörde; Zuständigkeit der Gerichte der Freiwilligen ...
- OLG Koblenz, 21.06.2007 - 4 SmA 29/07
Spruchverfahren: Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Festsetzung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Zweibrücken, 23.08.2007 - 3 W 147/07
Spruchverfahren: Erledigung in der Hauptsache im Beschwerdeverfahren bei erneuter ...
- OLG Zweibrücken, 23.08.2007 - 3 W 147/07
- OLG Zweibrücken, 09.11.1983 - 3 W 25/83
Verbindung zweier Gesellschaften durch einen Ergebnisabführungs- und ...
- OLG Zweibrücken, 09.02.2005 - 3 W 5/05
Wohnungseigentumsverfahren in Rheinland-Pfalz: Verschulden des auswärtigen ...
- BayObLG, 21.07.2000 - 1Z BR 102/00
Zuständigkeit des Familiengerichts für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
- BayObLG, 17.09.1993 - 1Z AR 24/93
Notwendigkeit einer Erbscheinserteilung; Zuständigkeit des Gerichts für ein ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 199 FGG:
- Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 28