Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 4 - Verfahren in Abstammungssachen (§§ 169 - 185) |
(1) Im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft dürfen von den beteiligten Personen nicht vorgebrachte Tatsachen nur berücksichtigt werden, wenn sie geeignet sind, dem Fortbestand der Vaterschaft zu dienen, oder wenn der die Vaterschaft Anfechtende einer Berücksichtigung nicht widerspricht.
(2) 1Über die Abstammung in Verfahren nach § 169 Nr. 1 und 4 hat eine förmliche Beweisaufnahme stattzufinden. 2Die Begutachtung durch einen Sachverständigen kann durch die Verwertung eines von einem Beteiligten mit Zustimmung der anderen Beteiligten eingeholten Gutachtens über die Abstammung ersetzt werden, wenn das Gericht keine Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Gutachten getroffenen Feststellungen hat und die Beteiligten zustimmen.
Rechtsprechung zu § 177 FamFG
42 Entscheidungen zu § 177 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 09.07.2018 - 21 WF 176/17
Voraussetzungen der Heranziehung eines Verfahrensbeteiligten als Zweitschuldner ...
- BGH, 29.10.2014 - XII ZB 20/14
Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft
- OLG Celle, 11.10.2021 - 21 WF 133/21
Anordnung der Vorführung einer Untersuchungsperson in einem Abstammungsverfahren; ...
- OLG Celle, 01.02.2023 - 21 UF 164/22
Vaterschaftsfeststellung; Vaterschaftsanerkennung; Zahlvaterschaft; Schweiz; ...
- OLG Zweibrücken, 08.04.2021 - 6 UF 19/21
Voraussetzungen der Vaterschaftsanfechtung des leiblichen Vaters; ...
- BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11
Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: ...
- OLG Frankfurt, 01.09.2022 - 6 UF 18/18
Vaterschaftsanfechtung ohne Abstammungsgutachten
- OLG Celle, 07.07.2017 - 21 UF 53/17
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des Scheinvaterregresses
- OLG Bremen, 11.07.2016 - 4 UF 51/16
Vaterschaftsanfechtung: Keine Berücksichtigung von für das Anfechtungsbegehren ...
- OLG Koblenz, 19.02.2019 - 9 UF 614/18
Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Wirksamkeit eines vor 1970 abgegebenen ...
Querverweise
Auf § 177 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 167a (Besondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs)