Gerichtsverfassungsgesetz
4. Titel - Schöffengerichte (§§ 28 - 58) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Gerichtsverfassungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/GVG/__paste_norm__.html)
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Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:
Rechtsprechung zu § 32 GVG
50 Entscheidungen zu § 32 GVG in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 11.04.2024 - 5 Ws 64/24
Enthebung, Schöffin, Schöffenamt, Kopftuch
- OLG Nürnberg, 02.11.2021 - Ws 952/21
Amtsenthebung eines Hauptjugendschöffen nach Verbreitung kinderpornographischer ...
- OLG Zweibrücken, 14.10.2022 - 1 Ws 187/22 Corona
Amtsenthebung eines Schöffen bei Teilnahme an sog. Montagsspaziergang unter ...
- LG Bonn, 17.01.2019 - 53 Sam 6b-W2
Ablehnung des Schöffenamtes
- KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
Besetzungsrüge in Strafverfahren: Mitwirkung einer kopftuchtragenden Schöffin
- LG Bonn, 16.01.2019 - 53 Sam 6b-K
Ablehnung des Schöffenamtes
- OLG Hamm, 05.11.2020 - 1 Ws 438/20
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Beschleunigungsgebot; wichtiger Grund; ...
- AG Fürth/Bayern, 07.12.2018 - 441 AR 31/18
Streichung einer Schöffin von der Schöffenliste
- VG Gießen, 30.08.2023 - 8 L 1974/23
Keine Antragsbefugnis zur Anfechtung eines ...
- BayObLG, 02.11.2021 - Ws 952/21
Querverweise
Auf § 32 GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Schöffengerichte
- § 37