Naturschutzgesetz
Teil 2 - Landschaftsplanung (§§ 10 - 13) |
(1) 1Soweit nach § 11 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG Landschaftspläne aufzustellen sind, hat dies von den Trägern der Bauleitplanung im Benehmen mit der unteren Naturschutzbehörde zu erfolgen; die Landschaftspläne sind entsprechend § 9 Absatz 4 BNatSchG fortzuschreiben. 2Die Landschaftspläne sollen, soweit erforderlich und geeignet, in die Flächennutzungspläne aufgenommen werden.
(2) 1Die Träger der Bauleitplanung können Grünordnungspläne aufstellen und entsprechend § 9 Absatz 4 BNatSchG fortschreiben, wenn Teile der Gemeinden nachteiligen Landschaftsveränderungen ausgesetzt sind oder dies erforderlich ist, um einen Biotopverbund einschließlich dessen Elemente bei der Ausweisung von Bauflächen zu erhalten. 2Dabei kann auf die Darstellung nach § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BNatSchG verzichtet werden. 3Die Darstellungen der Grünordnungspläne können, sofern erforderlich und geeignet, als Festsetzungen in die Bebauungspläne übernommen werden.
Rechtsprechung zu § 12 NatSchG
34 Entscheidungen zu § 12 NatSchG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1995 - 5 S 1281/94
Untersagung einer Schleppjagd nach NatSchG BW § 40 wegen Überschreitens des ...
- VG Sigmaringen, 21.03.2002 - 7 K 1970/99
Verfahrensfreie Bauvorhaben - Einklang mit anderen Vorschriften
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.1994 - 5 S 2107/93
Ermächtigungsgrundlage für eine naturschutzrechtliche ...
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2006 - 5 S 1280/05
Naturschutz-Ermächtigungsgrundlage für Feststellung der Biotopeigenschaft
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.1990 - 5 S 1659/90
Erlaubnis betreffend eine Geländefahrtveranstaltung
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - 5 S 1222/90
Fall der Ausübung des der Oberfinanzdirektion durch NatSchG BW § 46 eingeräumten ...
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.1992 - 5 S 3088/90
Feuchtgebiet: Abgrenzung des Gebietes als feststellender Verwaltungsakt; ...
- VGH Baden-Württemberg, 27.07.1993 - 5 S 104/93
Umfang des naturschutzrechtlichen "Landwirtschaftsprivilegs"
- VG Stuttgart, 21.10.1998 - 3 K 3411/98
Öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ; Fällen von Bäumen; Eingriff ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 12 NatSchG:
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 5 (Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft)