Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Soziale Pflegeversicherung -
Sechzehntes Kapitel - Überleitungs- und Übergangsrecht (§§ 140 - 154) |
Erster Abschnitt - Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (§§ 140 - 143) |
1Bei Versicherten, die nach § 140 von einer Pflegestufe in einen Pflegegrad übergeleitet wurden, werden bis zum 1. Januar 2019 keine Wiederholungsbegutachtungen nach § 18 Absatz 2 Satz 5 durchgeführt; auch dann nicht, wenn die Wiederholungsbegutachtung vor diesem Zeitpunkt vom Medizinischen Dienst oder anderen unabhängigen Gutachtern empfohlen wurde. 2Abweichend von Satz 1 können Wiederholungsbegutachtungen durchgeführt werden, wenn eine Verbesserung der gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, insbesondere aufgrund von durchgeführten Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen, zu erwarten ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2020 | Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) | 14.12.2019 | |
01.01.2017 | Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz) | 21.12.2015 |
verfahren § 142aÜbergangsregelung für eine telefonische Begutachtung § 143Sonderanpassungs-
recht für die Allgemeinen Versicherungs-
bedingungen und die technischen Berechnungs-
grundlagen privater Pflegeversicherungs-
verträge
Rechtsprechung zu § 142 SGB XI
4 Entscheidungen zu § 142 SGB XI in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 11.12.2020 - L 4 P 48/20
Soziale Pflegeversicherung - Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit - ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2019 - L 6 P 6/19
Soziale Pflegeversicherung - Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren - ...
- LSG Bayern, 21.05.2021 - L 4 P 78/19
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme - Video-Gegensprechanlage - Straf- oder ...
- LSG Schleswig-Holstein, 06.03.2023 - L 8 P 19/22