Strafprozeßordnung
6. Buch - Besondere Arten des Verfahrens (§§ 407 - 444) |
Abschnitt 2a - Beschleunigtes Verfahren (§§ 417 - 420) |
(1) 1Der Strafrichter oder das Schöffengericht hat dem Antrag zu entsprechen, wenn sich die Sache zur Verhandlung in diesem Verfahren eignet. 2Eine höhere Freiheitsstrafe als Freiheitsstrafe von einem Jahr oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf in diesem Verfahren nicht verhängt werden. 3Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist zulässig.
(2) 1Die Entscheidung im beschleunigten Verfahren kann auch in der Hauptverhandlung bis zur Verkündung des Urteils abgelehnt werden. 2Der Beschluß ist nicht anfechtbar.
(3) Wird die Entscheidung im beschleunigten Verfahren abgelehnt, so beschließt das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint (§ 203); wird nicht eröffnet und die Entscheidung im beschleunigten Verfahren abgelehnt, so kann von der Einreichung einer neuen Anklageschrift abgesehen werden.
Rechtsprechung zu § 419 StPO
28 Entscheidungen zu § 419 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Oldenburg, 17.11.2021 - 1 Ws 437/21
Beschleunigtes Verfahren; Hauptverhandlungshaft; Haftbefehl; Unanfechtbarkeit
- OLG Celle, 15.04.2016 - 1 Ws 214/16
Befugnis des AG zur Vorlage der Akten nach § 209 Abs. 2 StPO an das LG nach ...
- BayObLG, 03.12.2003 - 2St RR 114/03
Beschleunigte Verfahren vor dem Amtsgericht; Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses ...
- OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 2a Ss 299/02
Verhandlung unter Verkennung der kurzen Frist des § 419 Strafprozessordnung ...
- OLG Hamburg, 23.02.2000 - 2 Ss 161/98
Unterlassen eines Ablehnungsbeschlusses und Eröffnungsbeschlusses in einer für ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 4 Ss 172/02
Revisionsrüge im Strafverfahren: Anforderungen an die Rüge fehlerhafter ...
- OLG Stuttgart, 11.08.1998 - 1 Ws 123/98
Vorliegen eines Verfahrenshindernisses ; Aburteilung in einem beschleunigten ...
- BayObLG, 13.03.2000 - 4St RR 172/99
Umfang der Revisionsbegründung bei Verurteilung im beschleunigten Verfahren
- AG Bautzen, 14.03.2023 - 46 Ds 720 Js 6766/23