Straßenverkehrs-Ordnung
II. - Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 36 - 43) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Straßenverkehrs-Ordnung (https://dejure.org/gesetze/StVO/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
1Die Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung, die dieser in entsprechender Anwendung des § 36 Absatz 1 bis 4 gibt, sind zu befolgen. 2Zeichen und Weisungen der Polizei gehen den Zeichen und Weisungen eines Transportbegleiters vor.
Fassung aufgrund der Verordnung zum Erlass einer Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 28.08.2023
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
07.09.2023 | Verordnung zum Erlass einer Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften | 28.08.2023 |
§ 36Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
§ 36aZeichen und Weisungen bei Transportbegleitung mit Anordnungsbefugnis
§ 37Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
§ 38Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
§ 39Verkehrszeichen
§ 40Gefahrzeichen
§ 41Vorschriftzeichen
§ 42Richtzeichen
§ 43Verkehrs-
einrichtungen
Neu Gesamtansicht
einrichtungen
Rechtsprechung zu § 36a StVO
Entscheidung zu § 36a StVO in unserer Datenbank:
Querverweise
Auf § 36a StVO verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- I. - Allgemeine Verkehrsregeln
- § 33 (Verkehrsbeeinträchtigungen)