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   BGBl. I 2003 S. 677   

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BGBl. I 2003 S. 677 (https://dejure.org/2003,55161)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 20.05.2003, Seite 677
  • Bekanntmachung einer Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss)
  • vom 30.04.2003
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11

    Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für

    Nach § 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss), zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl I S. 677; nachfolgend "GO-VermA"), entsenden Bundestag und Bundesrat je 16 ihrer Mitglieder, die den ständigen Vermittlungsausschuss bilden.
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