Rechtsprechung
AG Nördlingen, 13.01.2017 - 2 C 532/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 145, § 147, § 151 S. 1
Annahmeerklärung der WEG in Bezug auf das Erhöhungsverlangen ihres Hausmeisters - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgabe eines von einem Dritten gegenüber dem Verwalter einer WEG gestellten Antrags als Antrag gegenüber Anwesenden; Annahme der WEG als Vertragspartner i.R.d. nächsten Eigentümerversammlung als "sofort"; Zustimmen der WEG zu einer Erhöhung der Hausmeistervergütung auf ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Beschlussfassung einer WEG als Annahme eines Vertragsangebotes mit einem Dritten/ sofortige Annahme i.S.d. § 147 BGB auch nach 6 Monaten ???
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vereinbarte Vergütungserhöhung
- rewis.io
Annahmeerklärung der WEG in Bezug auf das Erhöhungsverlangen ihres Hausmeisters
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erhöhung der Hausmeistervergütung: "sofortige" Annahme bei WEG-Versammlung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Annahmeerklärung der WEG in Bezug auf das Erhöhungsverlangen ihres Hausmeisters
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erhöhung der Hausmeistervergütung: "Sofortige" Annahme bei WEG-Versammlung? (IMR 2017, 199)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 21.10.1993 - 16 U 87/92
Auszug aus AG Nördlingen, 13.01.2017 - 2 C 532/16
(2) Die Annahme eines Angebots kann als eine Willenserklärung auch durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21.10.1993, 16 U 87/92, NJW-RR 1995, 35 (39).Eine solche Konstellation ist hier anzunehmen, da das betreffende Geschäft für den Annahmeempfänger lediglich vorteilhaft in Form von rein besseren Vertragsbedingungen des streitgegenständlichen - im Übrigen fortwirkenden - Hausmeisterservicevertrages ist, vgl. in diese Richtung auch OLG Frankfurt, Urteil vom 21.10.1993, 16 U 87/92, NJW-RR 1995, 35 (39); MüKo-Busche, BGB, § 151 Rn. 5.
- OLG Frankfurt, 22.12.1993 - 21 U 87/92
Auszug aus AG Nördlingen, 13.01.2017 - 2 C 532/16
(2) Die Annahme eines Angebots kann als eine Willenserklärung auch durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21.10.1993, 16 U 87/92, NJW-RR 1995, 35 (39).Eine solche Konstellation ist hier anzunehmen, da das betreffende Geschäft für den Annahmeempfänger lediglich vorteilhaft in Form von rein besseren Vertragsbedingungen des streitgegenständlichen - im Übrigen fortwirkenden - Hausmeisterservicevertrages ist, vgl. in diese Richtung auch OLG Frankfurt, Urteil vom 21.10.1993, 16 U 87/92, NJW-RR 1995, 35 (39); MüKo-Busche, BGB, § 151 Rn. 5.
- BGH, 17.12.2013 - XI ZR 66/13
Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen
Auszug aus AG Nördlingen, 13.01.2017 - 2 C 532/16
Dementsprechend ist vom Erfordernis einer Werteaddition nach Maßgabe von § 45 Abs. 1 Satz 1 GKG nur in den Fällen auszugehen, in denen der Kläger aus einem streitigen Rechtsverhältnis einen über geleistete Zahlungen hinausgehenden Rest- oder Mehrbetrag beansprucht, während der Beklagte widerklagend die geleisteten Zahlungen als nicht geschuldet zurückverlangt, da hierbei wirtschaftlich die aus dem Rechtsverhältnis geschuldete Gesamtvergütung den Gegenstand des Streits der Parteien bildet, vgl. BGH, MDR 2014, 234 f. - BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04
Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten …
Auszug aus AG Nördlingen, 13.01.2017 - 2 C 532/16
Soweit durch die Beklagte eine Entscheidung des BGH vom 20.07.2015, VIII ZR 199/04, zit. nach Juris, ins Feld geführt wird, ist der Sachverhalt auf den hiesigen Fall nicht anwendbar.