Rechtsprechung
   ArbG Siegburg, 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,439
ArbG Siegburg, 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22 (https://dejure.org/2023,439)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22 (https://dejure.org/2023,439)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - 3 Ca 1578/22 (https://dejure.org/2023,439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22
    Trägt er nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gelten die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Arbeitsstunden gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (zum gesamten Vorstehenden: BAG, Urteil vom 04.05.2022 - 5 AZR 359/21 -, Rn. 15, juris).

    Für die arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung müssen Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein (zum gesamten Vorstehenden: BAG, Urteil vom 04.05.2022 - 5 AZR 359/21 -, Rn. 18, juris).

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 130/19

    Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag

    Auszug aus ArbG Siegburg, 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22
    Der Arbeitnehmer ist im Hinblick auf die Nettoentgeltvereinbarung darlegungs- und gegebenenfalls beweispflichtig (BAG, Urteil vom 24.02.2021 - 10 AZR 130/19 -, Rn. 36, juris).

    Eine auf eine Entgeltnachzahlung gerichtete Nettoklage ist auch dann als schlüssig angesehen worden, wenn die für den Tag des Zuflusses maßgeblichen elektronischen Steuerabzugsmerkmale i. S. v. § 39e EStG (ELStAM) dargelegt worden waren (zum Ganzen: BAG, Urteil vom 24.02.2021 - 10 AZR 130/19 -, Rn. 37, juris).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus ArbG Siegburg, 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22
    Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen (BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 -, BAGE 141, 330-339, Rn. 29).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Siegburg, 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22
    Wegen der Unwirksamkeit der ersten Stufe gibt es keinen Zeitpunkt mehr, an den der Fristlauf der zweiten Stufe anknüpfen könnte (vgl. BAG zu vergleichbarer Ausschlussfrist in zwei getrennten Absätzen: BAG, Urteil vom 16.05.2012, 5 AZR 251/11, Rn. 37 f.; ArbG Köln, Urteil vom 25.10.2018 - 14 Ca 2289/18, BeckRS 2018, 47534 Rn. 30-33, beck-online).
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Siegburg, 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22
    Die Anwendung der Grundsätze des sog. Blue-Pencil-Tests (vgl. BAG, Urteil vom 12.03.2008, 10 AZR 152/07, Rn. 28 ff.; LAG Köln, 13.6.2013, 7 Sa 101/13) führt auchnicht dazu, dass § 12 Abs. 1 des Arbeitsvertrages unter Herausstreichen der Formulierung "schriftlich" aufrechterhalten bleibt.
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 187/96

    Wirksamkeit des Beitritts eines Dritten zu einem Vertrag

    Auszug aus ArbG Siegburg, 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22
    Die Beklagte kann sich jedoch als Verwenderin der Allgemeinen Geschäftsbedingung nicht auf die Unwirksamkeit der Klausel berufen kann (siehe nur BGH, Urteil vom 04.12.1997 - VII ZR 187-96, NJW-RR 1998, 594, beck-online).
  • ArbG Köln, 25.10.2018 - 14 Ca 2289/18

    Arbeitsvertragliche Verfallklausel: Verstoß § 309 Nr. 13 b BGB

    Auszug aus ArbG Siegburg, 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22
    Wegen der Unwirksamkeit der ersten Stufe gibt es keinen Zeitpunkt mehr, an den der Fristlauf der zweiten Stufe anknüpfen könnte (vgl. BAG zu vergleichbarer Ausschlussfrist in zwei getrennten Absätzen: BAG, Urteil vom 16.05.2012, 5 AZR 251/11, Rn. 37 f.; ArbG Köln, Urteil vom 25.10.2018 - 14 Ca 2289/18, BeckRS 2018, 47534 Rn. 30-33, beck-online).
  • LAG Köln, 13.06.2013 - 7 Sa 101/13

    Erhebung einer Widerklage im Verhandlungstermin vor dem Berufungsgericht

    Auszug aus ArbG Siegburg, 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22
    Die Anwendung der Grundsätze des sog. Blue-Pencil-Tests (vgl. BAG, Urteil vom 12.03.2008, 10 AZR 152/07, Rn. 28 ff.; LAG Köln, 13.6.2013, 7 Sa 101/13) führt auchnicht dazu, dass § 12 Abs. 1 des Arbeitsvertrages unter Herausstreichen der Formulierung "schriftlich" aufrechterhalten bleibt.
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus ArbG Siegburg, 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22
    Letztlich kann jedoch offenbleiben, ob die Klausel deshalb ist insgesamt unwirksam, weil sie entgegen § 202 Abs. 1 BGB die Haftung wegen Vorsatzes begrenzt (BAG, Urteil vom 09.03.2021 - 9 AZR 323/20 NZA 2021, 1257 NZA 2021, 1257, Rn. 14, beck-online), wobei in dem zugrunde liegenden Fall ausdrücklich nur Ansprüche aus unerlaubter Handlung von der Ausschlussfrist ausgenommen waren, was dafür sprach, dass vorsätzliche Vertragsverletzungen ihr unterfallen sollten, oder dahingehend ausgelegt werden kann, dass sie nur die von den Parteien für regelungsbedürftig gehaltenen Fälle erfassen soll, sodass ohne besondere Hinweise im Einzelfall ist eine Anwendung auch auf die Fälle, die durch zwingende gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind, regelmäßig gerade nicht gewollt (BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 AZR 280/12, NZA 2013, 1265 Rn. 22, beck-online), weil die Beklagte jedenfalls die Zuvielzahlung nicht hinreichend dargetan hat.
  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 323/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - vertragliche Ausschlussfristen

    Auszug aus ArbG Siegburg, 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22
    Letztlich kann jedoch offenbleiben, ob die Klausel deshalb ist insgesamt unwirksam, weil sie entgegen § 202 Abs. 1 BGB die Haftung wegen Vorsatzes begrenzt (BAG, Urteil vom 09.03.2021 - 9 AZR 323/20 NZA 2021, 1257 NZA 2021, 1257, Rn. 14, beck-online), wobei in dem zugrunde liegenden Fall ausdrücklich nur Ansprüche aus unerlaubter Handlung von der Ausschlussfrist ausgenommen waren, was dafür sprach, dass vorsätzliche Vertragsverletzungen ihr unterfallen sollten, oder dahingehend ausgelegt werden kann, dass sie nur die von den Parteien für regelungsbedürftig gehaltenen Fälle erfassen soll, sodass ohne besondere Hinweise im Einzelfall ist eine Anwendung auch auf die Fälle, die durch zwingende gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind, regelmäßig gerade nicht gewollt (BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 8 AZR 280/12, NZA 2013, 1265 Rn. 22, beck-online), weil die Beklagte jedenfalls die Zuvielzahlung nicht hinreichend dargetan hat.
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74

    Treuwidrigkeitseinwand gegenüber vereinbarter Schriftform

  • LAG Köln, 14.05.2008 - 7 Sa 1561/07

    Tantieme; Arbeitszeitkonto; Zinsen; einfache Schriftformklausel; tarifliche

  • LAG Köln, 06.07.2023 - 8 Sa 108/23

    Fehlende Aktivlegitimation bei Bezug von Leistungen durch das Jobcenter;

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22 - wird zurückgewiesen.

    Nachdem die Klägerin ihren Antrag auf Erteilung von Lohnabrechnungen für die Monate Juni bis September 2023 mit Zustimmung der Beklagten zurückgenommen hat, beantragt sie zuletzt noch, das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.01.2023 - 3 Ca 1578/22 - abzuändern und.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht