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   BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21   

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https://dejure.org/2023,2382
BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21 (https://dejure.org/2023,2382)
BAG, Entscheidung vom 16.02.2023 - 8 AZR 450/21 (https://dejure.org/2023,2382)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - 8 AZR 450/21 (https://dejure.org/2023,2382)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlagen für Ansprüche auf gleiches Entgelt ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts; "Gleichwertige Arbeit" i.S.d. Art. 157 AEUV; Vergleichsmaßstab für gleiche und gleichwertige Arbeit verschiedener Arbeitnehmer; Prüfungsfolge und -methodik für die Einhaltung des ...

  • rewis.io

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

  • Betriebs-Berater

    Entgeltgleichheitsklage - Benachteiligung wegen des Geschlechts -Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

  • datenbank.nwb.de

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

Kurzfassungen/Presse (40)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer gestärkt - Verhandlungsgeschick ist kein Differenzierungsgrund

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Entgeltdiskriminierung"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltgleichheit von Männern und Frauen - und die Frage des Verhandlungsgeschicks

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Benachteiligung beim Gehalt - wegen des Geschlechts

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entgeltgleichheit: Equal Pay ist keine Verhandlungssache

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein höheres Gehalt für männliche Kollegen: BAG entscheidet über Entgeltgleichheit ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Besseres Verhandlungsgeschick rechtfertigt keine schlechtere Bezahlung von Frauen gegenüber männlichen Kollegen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit! - Die schlechtere Bezahlung einer Frau ist nicht mit "größerem Verhandlungsgeschick" des Kollegen zu rechtfertigen

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Frau Entschädigung wegen Lohnungleichheit zugesprochen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frauen haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleicher Lohnanspruch bei gleicher Arbeit - Verhandlungsgeschick begründet kein Abweichen vom Equal-Pay-Grundsatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltgleichheit von Männern und Frauen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit - rückwirkende Gehaltserhöhung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleiches Geld für gleiche Arbeit für Männer und Frauen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Equal-Pay - Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit für Mann und Frau - Verhandlungsgeschick unbeachtlich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - Diskriminierungsfreie Bezahlung für Alle gesichert

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Verhandlungsgeschick kein Grund für höhere Bezahlung von Männern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltgleichheit (Equal Pay)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fortschritt für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Job

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleiches Geld für gleiche Arbeit!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltgleichheit von Frauen und Männern - Nachzahlung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Umgehung des Equal Pay-Grundsatzes durch besseres Verhandlungsgeschick

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gender - Pay - Gap - Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohndiskriminierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen zur Rechtfertigung von Lohnungleichheit verschärft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gleicher Lohn für Männer und Frauen - Gleiche Arbeit = Gleicher Lohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EqualPay

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Frau hat Anspruch auf gleiches Gehalt wie männlicher Kollege - besseres Verhandlungsgeschick kein Argument

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss eine Frau immer genauso viel verdienen wir ein Mann?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Entgeltgleichheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Anspruch auf geschlechtsneutrale gleiche Bezahlung!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verhandlungsgeschick rechtfertigt keine Gehaltsdifferenz zwischen Mann und Frau

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht stärkt Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen - Gleiche Bezahlung ist keine Verhandlungssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Rechtsgrundlagen für Ansprüche auf gleiches Entgelt ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts; "Gleichwertige Arbeit" i.S.d. Art. 157 AEUV ; Vergleichsmaßstab für gleiche und gleichwertige Arbeit verschiedener Arbeitnehmer; Prüfungsfolge und -methodik für die Einhaltung ...

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.02.2023)

    Gleicher Lohn: "Equal Pay ist keine Verhandlungssache"

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Endlich gleicher Lohn für alle?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Hintergründe und Auswirkungen des Urteils zu Equal Pay: Meilenstein für echte Entgeltgleichheit gesetzt

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Anspruch auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit (Art. 157 AEUV; § 3 Abs. 1, § 7 EntgTranspG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2797
  • ZIP 2023, 1494
  • MDR 2023, 1057
  • NZA 2023, 958
  • NZA-RR 2023, 498
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
    Als Anspruchsgrundlage für gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts kommen sowohl der direkt anwendbare Art. 157 AEUV als auch - für die Zeit ab dem Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes - § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG in Betracht (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 17, BAGE 173, 331) .

    Die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt, darunter insbesondere deren Art. 2 Abs. 1 Buchst. e und Art. 4, werden von der unmittelbaren Anwendbarkeit von Art. 157 AEUV miterfasst (vgl. EuGH 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne] Rn. 53 ff. zu Vorgängerbestimmungen; BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 18, BAGE 173, 331) .

    Zudem ist dieses Verbot in § 7 EntgTranspG niedergelegt, wonach für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 19, BAGE 173, 331; 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 64, 98, BAGE 171, 195) .

    § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind auf die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit in das nationale Recht in Deutschland gerichtet (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO; vgl. näher BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 63 ff., aaO) .

    § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG und im Einklang mit Art. 157 AEUV unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unionsrechtskonform auszulegen (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO) .

    Diese Bestimmung steht im Einklang mit Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/54/EG, wonach eine Situation, in der eine Person aufgrund ihres Geschlechts eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde, eine unmittelbare Diskriminierung darstellt (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 35, BAGE 173, 331) .

    Danach bezeichnet "Entgelt" iSd. EntgTranspG alle Grund- oder Mindestarbeitsentgelte sowie alle sonstigen Vergütungen, die unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 20, BAGE 173, 331; 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 52, 67, BAGE 171, 195) .

    Dies kann insbesondere mit den Methoden der Arbeitsbewertung erfolgen, soweit diese selbst diskriminierungsfrei sind (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 37, BAGE 173, 331) .

    aa) § 22 AGG, der auch im Rechtsstreit um gleiches Entgelt für gleiche sowie gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht maßgebend ist (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 25 f., BAGE 173, 331; kritisch Höpfner/Frank Anm. AP EntgTranspG § 3 Nr. 1) , sieht für den Rechtsschutz bei Diskriminierungen im Hinblick auf den Kausalzusammenhang eine Erleichterung der Darlegungslast, eine Absenkung des Beweismaßes und eine Umkehr der Beweislast vor.

    Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 24, aaO; 25. Oktober 2018 - 8 AZR 501/14 - Rn. 51, BAGE 164, 117) .

    Nach den unionsrechtlichen Vorgaben ist sie nämlich bereits dann dem ersten Anschein nach Opfer einer nur mit dem unterschiedlichen Geschlecht erklärbaren Diskriminierung (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 51, BAGE 173, 331; vgl. EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 58) .

    aa) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 20; 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 31; BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 31, BAGE 173, 331) .

    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot vorliegt, sondern ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO; vgl. 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36, BAGE 169, 302) .

    Bloße allgemeine Behauptungen des Arbeitgebers genügen zur Widerlegung der Vermutung nicht, der Arbeitgeber muss vielmehr einen Vortrag leisten, der eine wirksame Kontrolle und Nachprüfung durch die Gerichte ermöglicht (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 63, aaO) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf zu prüfen, ob sich das Landesarbeitsgericht den Vorgaben von § 286 Abs. 1 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (zu den Überprüfungsgrundsätzen vgl. etwa: BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 32, BAGE 173, 331; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48, BAGE 156, 107; vgl. ferner BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 28; 17. Dezember 2015 - 8 AZR 421/14 - Rn. 27) .

    Das EntgTranspG geht dem AGG für entgeltbezogene Benachteiligungen wegen des Geschlechts als lex specialis (nur) dann vor, wenn es eine abschließende Regelung trifft (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 26, BAGE 173, 331; vgl. bereits BT-Drs. 18/11133 S. 48) .

  • EuGH, 26.06.2001 - C-381/99

    Brunnhofer

    Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
    Nur auf diese Weise werden echte Transparenz und eine wirksame Kontrolle erreicht (BAG 28. Oktober 2021 - 8 AZR 370/20 (A) - Rn. 23; zu Art. 119 EG-Vertrag EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 35) .

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht nur zur Feststellung, ob die Arbeitnehmer eine "gleichwertige Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV, sondern auch zur Feststellung, ob Arbeitnehmer "gleiche Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie der Art der Arbeit, der Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (vgl. etwa - teilweise zu den Vorgängerbestimmungen Art. 119 EG-Vertrag bzw. Art. 141 EG und Richtlinie 75/117/EWG -: EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 27, 52; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 43, 48; 11. Mai 1999 - C-309/97 - [Angestelltenbetriebsrat der Wiener Gebietskrankenkasse] Rn. 17) .

    Nach den unionsrechtlichen Vorgaben ist sie nämlich bereits dann dem ersten Anschein nach Opfer einer nur mit dem unterschiedlichen Geschlecht erklärbaren Diskriminierung (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 51, BAGE 173, 331; vgl. EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 58) .

    Jedenfalls in einem solchen Fall reicht es zur Begründung der Kausalitätsvermutung ohne Weiteres aus, dass sie einen Kollegen des anderen Geschlechts aufgezeigt hat, der - wie der Mitarbeiter P - bei gleicher Arbeit ein höheres Entgelt erhielt (vgl. EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 56 bis 58) .

    Dabei ist es Sache der für die Würdigung des Sachverhalts allein zuständigen nationalen Gerichte zu beurteilen, ob objektive Faktoren vorliegen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 65) .

    Zum anderen können Umstände, die sich bei der Einstellung nicht objektiv bestimmen lassen, sondern sich erst während der konkreten Ausübung einer Tätigkeit herausstellen, wie die persönliche Leistungsfähigkeit oder die Qualität der tatsächlich erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers, ohnehin nicht zur Widerlegung der Vermutung einer von Anfang an bestehenden Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts herangezogen werden (vgl. EuGH 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 76 bis 78) .

  • EuGH, 28.02.2013 - C-427/11

    Kenny u.a. - Art. 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Gleiches Entgelt für Männer

    Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
    Dabei ist es Sache der nationalen Gerichte, die allein für die Ermittlung und Würdigung des Sachverhalts zuständig sind, zu entscheiden, ob die Tätigkeiten der betroffenen Arbeitnehmer angesichts ihrer konkreten Natur als gleich zu bewerten sind bzw. als gleichwertig anerkannt werden können (vgl. EuGH 3. Juni 2021 - C-624/19 - [Tesco Stores] Rn. 30; 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 26) .

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht nur zur Feststellung, ob die Arbeitnehmer eine "gleichwertige Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV, sondern auch zur Feststellung, ob Arbeitnehmer "gleiche Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie der Art der Arbeit, der Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (vgl. etwa - teilweise zu den Vorgängerbestimmungen Art. 119 EG-Vertrag bzw. Art. 141 EG und Richtlinie 75/117/EWG -: EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 27, 52; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 43, 48; 11. Mai 1999 - C-309/97 - [Angestelltenbetriebsrat der Wiener Gebietskrankenkasse] Rn. 17) .

    aa) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 20; 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 31; BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 31, BAGE 173, 331) .

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht nur anerkannt, dass die Berufsausbildung in jeder Hinsicht einen Faktor darstellt, der eine unterschiedliche Vergütung der Arbeitnehmer, die die gleiche Arbeit verrichten, objektiv rechtfertigen kann (EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 29; 11. Mai 1999 - C-309/97 - [Angestelltenbetriebsrat der Wiener Gebietskrankenkasse] Rn. 19) .

  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

    Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
    Zudem ist dieses Verbot in § 7 EntgTranspG niedergelegt, wonach für gleiche oder für gleichwertige Arbeit nicht wegen des Geschlechts der oder des Beschäftigten ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden darf als bei einer oder einem Beschäftigten des anderen Geschlechts (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 19, BAGE 173, 331; 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 64, 98, BAGE 171, 195) .

    § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG sind auf die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2006/54/EG zum Verbot der Diskriminierung beim Entgelt und zur entgeltbezogenen Gleichbehandlung männlicher und weiblicher Arbeitnehmer bei gleicher oder als gleichwertig anerkannter Arbeit in das nationale Recht in Deutschland gerichtet (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO; vgl. näher BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 63 ff., aaO) .

    Danach bezeichnet "Entgelt" iSd. EntgTranspG alle Grund- oder Mindestarbeitsentgelte sowie alle sonstigen Vergütungen, die unmittelbar oder mittelbar in bar oder in Sachleistungen aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses gewährt werden (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 20, BAGE 173, 331; 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 52, 67, BAGE 171, 195) .

    Das Entgeltgleichheitsgebot bei gleichwertiger Arbeit ermöglicht für das Grundentgelt den Vergleich sehr unterschiedlicher Tätigkeiten bezogen auf deren etwaige Gleichwertigkeit und einen etwaigen Anspruch auf gleiches Entgelt (BAG 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Rn. 59, BAGE 171, 195; vgl. etwa EuGH 30. März 2000 - C-236/98 - [JämO] zur Möglichkeit des Vergleichs der Tätigkeit von Hebammen und Krankenhausingenieuren; 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] zur Möglichkeit des Vergleichs der Tätigkeit einer Logopädin, eines klinischen Psychologen und eines leitenden Apothekers) .

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
    Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot vorliegt, sondern ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - aaO; vgl. 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 36, BAGE 169, 302) .

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf zu prüfen, ob sich das Landesarbeitsgericht den Vorgaben von § 286 Abs. 1 ZPO entsprechend mit dem Prozessstoff umfassend auseinandergesetzt hat, seine Würdigung also vollständig und des Weiteren rechtlich möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (zu den Überprüfungsgrundsätzen vgl. etwa: BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 32, BAGE 173, 331; 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18 - Rn. 67, BAGE 169, 302; 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 - Rn. 48, BAGE 156, 107; vgl. ferner BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 28; 17. Dezember 2015 - 8 AZR 421/14 - Rn. 27) .

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19

    Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion

    Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
    2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83 - [von Colson] Rn. 23 f. zur Richtlinie 76/207/EWG; BAG 27. August 2020 - 8 AZR 62/19 - Rn. 87, BAGE 172, 99) .

    Vielmehr sind die tatsächlich entstandenen Nachteile gemäß den anwendbaren staatlichen Regeln in vollem Umfang auszugleichen (BAG 27. August 2020 - 8 AZR 62/19 - aaO; 28. Mai 2020 - 8 AZR 170/19 - Rn. 18 f., BAGE 170, 340) .

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
    aa) Besteht die Vermutung einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt worden ist (EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 20; 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 31; BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 488/19 - Rn. 31, BAGE 173, 331) .

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist es ebenso grundsätzlich legitim, die Berufserfahrung zu honorieren, weil sie Arbeitnehmer im Allgemeinen befähigt, ihre Arbeit besser zu verrichten (vgl. EuGH 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 34 ff.) .

  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20

    Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und

    Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
    b) Die Auslegung von § 19 des Haustarifvertrags ergibt, dass diese Bestimmung auf Ansprüche, die - wie die vorliegend im Streit stehenden Entgeltansprüche - in einer Zeit vor dem Inkrafttreten des Haustarifvertrags am 1. August 2018 entstanden sind, keine Anwendung findet (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen für Tarifverträge BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 365/20 - Rn. 21 mwN) .

    b) Zwar spricht viel dafür, dass die in § 18 des Haustarifvertrags enthaltene Deckelungsregelung - für sich betrachtet - diskriminierungsfrei ist; entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts ist diese Bestimmung des Haustarifvertrags allerdings dahin auszulegen, dass die dort vorgesehene Deckelung nur eingreift, wenn das neue tarifliche Grundentgelt das bisherige "tarifliche" Entgelt überschreitet, nicht dagegen, wenn - wie bei der Klägerin - das neue tarifliche Grundentgelt das bisherige individuell vereinbarte Entgelt überschreitet (vgl. zu den Auslegungsgrundsätzen für Tarifverträge BAG 13. Oktober 2021 - 4 AZR 365/20 - Rn. 21 mwN) .

  • EuGH, 11.05.1999 - C-309/97

    PSYCHOTHERAPEUTEN MIT UNTERSCHIEDLICHER BERUFSAUSBILDUNG UND BERUFSBERECHTIGUNG

    Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist nicht nur zur Feststellung, ob die Arbeitnehmer eine "gleichwertige Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV, sondern auch zur Feststellung, ob Arbeitnehmer "gleiche Arbeit" iSv. Art. 157 AEUV verrichten, zu prüfen, ob diese Arbeitnehmer unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren, wie der Art der Arbeit, der Ausbildungsanforderungen und Arbeitsbedingungen, als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können (vgl. etwa - teilweise zu den Vorgängerbestimmungen Art. 119 EG-Vertrag bzw. Art. 141 EG und Richtlinie 75/117/EWG -: EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 27, 52; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 43, 48; 11. Mai 1999 - C-309/97 - [Angestelltenbetriebsrat der Wiener Gebietskrankenkasse] Rn. 17) .

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht nur anerkannt, dass die Berufsausbildung in jeder Hinsicht einen Faktor darstellt, der eine unterschiedliche Vergütung der Arbeitnehmer, die die gleiche Arbeit verrichten, objektiv rechtfertigen kann (EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 29; 11. Mai 1999 - C-309/97 - [Angestelltenbetriebsrat der Wiener Gebietskrankenkasse] Rn. 19) .

  • EuGH, 03.06.2021 - C-624/19

    Arbeitnehmer können sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowohl bei

    Auszug aus BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21
    a) Nach Art. 157 Abs. 1 AEUV, der zwingenden Charakter hat und von den nationalen Gerichten direkt anwendbar ist (st. Rspr., EuGH 3. Juni 2021 - C-624/19 - [Tesco Stores] Rn. 22 ff.; zur Vorgängerregelung in Art. 119 EWG-Vertrag EuGH 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne] Rn. 38 f.) , gilt bei Beschäftigungsverhältnissen der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.

    Dabei ist es Sache der nationalen Gerichte, die allein für die Ermittlung und Würdigung des Sachverhalts zuständig sind, zu entscheiden, ob die Tätigkeiten der betroffenen Arbeitnehmer angesichts ihrer konkreten Natur als gleich zu bewerten sind bzw. als gleichwertig anerkannt werden können (vgl. EuGH 3. Juni 2021 - C-624/19 - [Tesco Stores] Rn. 30; 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 26) .

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

  • BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

    Kirchliche Stellen nicht mehr nur für Christen ("Egenberger")

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

  • BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 170/19

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • BAG, 02.06.2022 - 8 AZR 191/21

    Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

  • BAG, 17.12.2015 - 8 AZR 421/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts bzw. der sexuellen Identität -

  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 323/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - vertragliche Ausschlussfristen

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

  • BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 371/20

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

  • BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18

    Urhebervergütung - Redakteure an Zeitschriften

  • BAG, 19.11.2020 - 6 AZR 449/19

    Einführung der stufengleichen Höhergruppierung im TVöD (VKA) -

  • EuGH, 12.01.2023 - C-356/21

    Die sexuelle Ausrichtung stellt keinen Grund dar, aus dem der Abschluss eines

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche

  • BAG, 18.12.2019 - 10 AZR 141/18

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - Vermietung von

  • EuGH, 30.03.2000 - C-236/98

    JämO

  • BAG, 25.05.2022 - 4 AZR 454/21

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Redaktionsversehen

  • BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 370/20

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um

  • LAG Sachsen, 03.09.2021 - 1 Sa 358/19
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