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   BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18   

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https://dejure.org/2023,18282
BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18 (https://dejure.org/2023,18282)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2023 - 1 ABR 43/18 (https://dejure.org/2023,18282)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2023 - 1 ABR 43/18 (https://dejure.org/2023,18282)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Widerruflichkeit einer Rechtswegrüge; Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für Streitigkeiten über eine SE-Beteiligungsvereinbarung; Dauer der Amtszeit des besonderen Verhandlungsgremiums; Gegenstand der Feststellungsklage; Beteiligungsvereinbarung als ...

  • rewis.io

    Unternehmensmitbestimmung in der Societas Europaea (SE)

  • Betriebs-Berater

    Unternehmensmitbestimmung in der Societas Europaea (SE) - Beteiligungsvereinbarung - gesondertes Wahlverfahren für von Gewerkschaften vorgeschlagene Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmensmitbestimmung in der Societas Europaea (SE); Beteiligungsvereinbarung; gesondertes Wahlverfahren für von Gewerkschaften vorgeschlagene Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

  • rechtsportal.de

    Unternehmensmitbestimmung in der Societas Europaea (SE); Beteiligungsvereinbarung; gesondertes Wahlverfahren für von Gewerkschaften vorgeschlagene Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat

  • datenbank.nwb.de

    Unternehmensmitbestimmung in der Societas Europaea (SE)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Was sind die Folgen einer rechtswidrigen SE-Beteiligungsvereinbarung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unternehmensmitbestimmung in der Societas Europaea (SE)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unternehmensmitbestimmung in der Societas Europaea (SE)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 1125
  • NZA-RR 2023, 624
  • NZG 2023, 1235
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 18.10.2022 - C-677/20

    Die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische

    Auszug aus BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18
    Hierzu ist das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Oktober 2022 (- C-677/20 - [IG Metall und ver.di]) ergangen.

    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Oktober 2022 (- C-677/20 - [IG Metall und ver.di]) ist ein solches Verständnis von § 21 Abs. 6 Satz 1 SEBG schon unionsrechtlich geboten.

    Der Gerichtshof hat dieses Verständnis der Regelung aus einer grammatikalischen, systematischen und teleologischen Auslegung abgeleitet, das zudem durch die Entstehungsgeschichte der Richtlinie gestützt wird (EuGH 18. Oktober 2022 - C-677/20 - [IG Metall und ver.di] Rn. 32 ff., 40 ff., 43 f., 45) .

    Die vom Richtliniengeber mit der Richtlinie 2001/86/EG bezweckte Sicherung erworbener Rechte umfasst nicht nur deren Aufrechterhaltung für die Arbeitnehmer der Gesellschaft, die in eine SE umgewandelt werden soll, sondern auch die Ausweitung dieser Rechte auf sämtliche Arbeitnehmer der SE (vgl. EuGH 18. Oktober 2022 - C-677/20 - [IG Metall und ver.di] Rn. 43 mwN) .

    Das gilt selbst dann, wenn das nationale Recht dies nicht vorsieht (vgl. EuGH 18. Oktober 2022 - C-677/20 - [IG Metall und ver.di] Rn. 49) .

    Zudem muss das Recht, einen bestimmten Anteil der Kandidaten für die Wahlen der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer durch Umwandlung gegründeten SE vorzuschlagen, auf alle in der SE, ihren Tochtergesellschaften und Betrieben vertretenen Gewerkschaften ausgeweitet werden (EuGH 18. Oktober 2022 - C-677/20 - [IG Metall und ver.di] aaO) .

  • OLG München, 26.03.2020 - 31 Wx 278/18

    Sixt SE: Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren erfolgreich, Sache

    Auszug aus BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18
    Dies gilt selbst dann, wenn ein solcher Streit Bedeutung für die Zusammensetzung des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans der SE haben könnte (aA OLG Stuttgart 11. August 2020 - 20 W 9/20 - zu II 2 a bb (2) der Gründe; wohl auch OLG München 26. März 2020 - 31 Wx 278/18 - zu B II 2 a der Gründe) .

    (b) Der in den Gesetzesmaterialien enthaltene Verweis auf die Zuständigkeitsregelung in § 2a Abs. 1 Nr. 3 ArbGG lässt ebenfalls nicht den Schluss zu, Nr. 3e der Norm sei einschränkend auszulegen (aA OLG Stuttgart 11. August 2020 - 20 W 9/20 - zu II 2 a bb (5)  γ der Gründe; OLG München 26. März 2020 - 31 Wx 278/18 - zu B II 2 a der Gründe) .

    (3) Auch die Gesetzesbegründung zu § 24 SEAG, der die Zusammensetzung des Verwaltungsrats in einer monistischen SE regelt, rechtfertigt kein anderes Ergebnis (aA OLG Stuttgart 11. August 2020 - 20 W 9/20 - zu II 2 a bb (5)  γ der Gründe; OLG München 26. März 2020 - 31 Wx 278/18 - zu B II 2 a der Gründe) .

    c) Ein - im Weg der ergänzenden Auslegung - möglicher Rückgriff auf die in Teil 3 Kapitel 2 Abschnitt 2 des SE-Beteiligungsgesetzes vorgesehene "Auffanglösung" (so OLG München 26. März 2020 - 31 Wx 278/18 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN) scheidet ebenfalls aus.

  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 20 W 9/20

    Rechtswegzuständigkeit bezüglich eines Statusverfahrens zur Zusammensetzung des

    Auszug aus BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18
    Dies gilt selbst dann, wenn ein solcher Streit Bedeutung für die Zusammensetzung des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans der SE haben könnte (aA OLG Stuttgart 11. August 2020 - 20 W 9/20 - zu II 2 a bb (2) der Gründe; wohl auch OLG München 26. März 2020 - 31 Wx 278/18 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Selbst wenn man annähme, bei einem Streit über eine solche Beteiligungsvereinbarung sei die in § 2a Abs. 1 Nr. 3e ArbGG vorgesehene Bereichsausnahme gegeben, hätte dies jedenfalls nicht zur Folge, dass alle Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Beteiligungsvereinbarungen der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit entzogen wären (aA wohl OLG Stuttgart 11. August 2020 - 20 W 9/20 - zu II 2 a bb der Gründe) .

    (b) Der in den Gesetzesmaterialien enthaltene Verweis auf die Zuständigkeitsregelung in § 2a Abs. 1 Nr. 3 ArbGG lässt ebenfalls nicht den Schluss zu, Nr. 3e der Norm sei einschränkend auszulegen (aA OLG Stuttgart 11. August 2020 - 20 W 9/20 - zu II 2 a bb (5)  γ der Gründe; OLG München 26. März 2020 - 31 Wx 278/18 - zu B II 2 a der Gründe) .

    (3) Auch die Gesetzesbegründung zu § 24 SEAG, der die Zusammensetzung des Verwaltungsrats in einer monistischen SE regelt, rechtfertigt kein anderes Ergebnis (aA OLG Stuttgart 11. August 2020 - 20 W 9/20 - zu II 2 a bb (5)  γ der Gründe; OLG München 26. März 2020 - 31 Wx 278/18 - zu B II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 371/10

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

    Auszug aus BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18
    Insbesondere die Rechtswidrigkeit oder Unzulässigkeit eines Verhaltens oder Vorgehens kann nicht Gegenstand einer allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO sein (vgl. etwa BAG 24. Februar 2016 - 7 ABR 23/14 - Rn. 13; 18. April 2012 - 4 AZR 371/10 - Rn. 10, BAGE 141, 188) .

    Die begehrte Feststellung muss gerade die Rechtsbeziehung zwischen den Beteiligten berühren (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 371/10 - Rn. 11, BAGE 141, 188; 9. Dezember 2009 - 4 AZR 190/08 - Rn. 42 mwN) .

    Insbesondere muss der Antragsteller selbst von dem festzustellenden Rechtsverhältnis in seinem Rechtskreis betroffen sein und ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Klärung haben (vgl. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 371/10 - aaO) .

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 40/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

    Auszug aus BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18
    a) Ein Rechtsverhältnis im Sinn dieser Vorschrift ist jedes durch die Herrschaft einer Rechtsnorm über einen konkreten Sachverhalt entstandene rechtliche Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder einer Sache (st. Rspr., sh. nur BAG 17. November 2021 - 7 ABR 40/19 - Rn. 30 mwN) .

    Er kann sich auch auf einzelne daraus folgende Ansprüche oder Verpflichtungen beschränken (st. Rspr., sh. nur BAG 17. November 2021 - 7 ABR 40/19 - Rn. 30 mwN) .

  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    Rechtsangleichung

    Auszug aus BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18
    Zudem dürfen sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. EuGH 7. April 2022 - C-385/20 - [Caixabank] Rn. 47 mwN; 6. Oktober 2020 - C-511/18 ua. - [La Quadrature du Net ua.] Rn. 223 mwN) .
  • EuGH, 19.04.2016 - C-441/14

    DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der

    Auszug aus BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18
    Um die praktische Wirksamkeit der in einer Richtlinie vorgegebenen Rechte zu gewährleisten und der sich aus Art. 288 Abs. 3 AEUV ergebenden Verpflichtung nachzukommen, sind die Gerichte gehalten, die nationalen Rechtsnormen im Rahmen der anerkannten Methoden im Licht der Richtlinie auszulegen (vgl. etwa EuGH 28. April 2022 - C-44/21 - [Phoenix Contact] Rn. 49; 19. April 2016 - C-441/14 - [DI] Rn. 31 mwN) .
  • EuGH, 28.04.2022 - C-44/21

    Phoenix Contact - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Auszug aus BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18
    Um die praktische Wirksamkeit der in einer Richtlinie vorgegebenen Rechte zu gewährleisten und der sich aus Art. 288 Abs. 3 AEUV ergebenden Verpflichtung nachzukommen, sind die Gerichte gehalten, die nationalen Rechtsnormen im Rahmen der anerkannten Methoden im Licht der Richtlinie auszulegen (vgl. etwa EuGH 28. April 2022 - C-44/21 - [Phoenix Contact] Rn. 49; 19. April 2016 - C-441/14 - [DI] Rn. 31 mwN) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18
    a) Entsprechend den für innerstaatliche Kollektivvereinbarungen geltenden Vorgaben könnte eine ergänzende Auslegung allenfalls dann in Betracht kommen, wenn entweder nach zwingendem höherrangigen Recht nur eine Regelung zur Lückenschließung in Betracht käme oder wenn bei mehreren Regelungsmöglichkeiten zuverlässig feststellbar wäre, welche Regelung getroffen worden wäre, wäre die Lücke erkannt worden (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 56 mwN; 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18
    Maßgebend ist danach, ob der verbleibende Teil der Beteiligungsvereinbarung auch ohne die unwirksame Bestimmung noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthielte (vgl. BAG 13. August 2019 - 1 AZR 213/18 - Rn. 87 mwN, BAGE 167, 264; 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18

    Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 856/09

    Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung - (Teil-) Nichtigkeit eines Tarifvertrages

  • BAG, 28.04.2021 - 7 ABR 20/20

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Smiley auf dem

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

  • BAG, 19.11.2019 - 1 ABR 2/18

    Zulässigkeit von Feststellungsanträgen

  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 7/14

    Gerichtliches Verfahren zur Entscheidung über die Zusammensetzung des

  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 23/14

    Beschlussverfahren - feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 12/88

    Aktiengesellschaft: Arbeitnehmervertretung - Nachwahl von Aufsichtsratmitgliedern

  • EuGH, 07.04.2022 - C-385/20

    Caixabank

  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

  • LAG Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 19 TaBV 1/18

    Europäische Gesellschaft - Beteiligungsvereinbarung - Sitzgarantie der

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

  • ArbG Mannheim, 07.12.2017 - 14 BV 13/16

    SAP: Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat nach Umwandlung einer AG in eine SE

  • BAG, 27.01.2022 - 6 AZR 216/21

    Entgeltordnung Lehrkräfte - Angleichungszulage

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

    Das folgt aus ihrem Normcharakter, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität eine einmal gesetzte Ordnung aufrechtzuerhalten, soweit sie ihre Funktion auch ohne den unwirksamen Teil noch entfalten kann (BAG 23. März 2023 - 1 ABR 43/18 - Rn. 47 mwN; 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 - Rn. 30 mwN) .
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