Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 223 - 309) |
Kapitel 2 - Rechtsakte der Union, Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften (Art. 288) |
Abschnitt 1 - Die Rechtsakte der Union (Art. 288 - 292) |
Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union nehmen die Organe Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen an.
Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel.
Beschlüsse sind in allen ihren Teilen verbindlich. Sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich.
Die Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich.
Rechtsprechung zu Art. 288 AEUV
1.844 Entscheidungen zu Art. 288 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 11.04.2024 - C-316/22
Gabel Industria Tessile und Canavesi
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-316/22
Gabel Industria Tessile und Canavesi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 288 ...
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-316/22
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2024 - 6 S 3018/19
- OLG Dresden, 18.04.2024 - 4 U 1919/22
Zum selben Verfahren:
- OLG Dresden, 21.02.2023 - 4 U 1919/22
Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw ...
- OLG Dresden, 21.02.2023 - 4 U 1919/22
- VGH Baden-Württemberg, 09.04.2024 - 12 S 77/24
- BAG, 13.12.2023 - 4 AZR 286/23
Auslegung einer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag - unzulässige ...
- BGH, 14.02.2024 - VII ZR 221/22
Preisrecht der HOAI 2013 gilt auch für öffentliche Auftraggeber!
- OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 60/22
Auskunftserteilung, Richtlinienkonforme Auslegung, Feststellungsinteresse, ...
- BVerwG, 29.03.2023 - 6 C 21.21
Berücksichtigung einer Empfehlung der EU-Kommission im Rahmen einer ...