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   BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23   

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BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23 (https://dejure.org/2024,5265)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2024 - 10 AZR 33/23 (https://dejure.org/2024,5265)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - 10 AZR 33/23 (https://dejure.org/2024,5265)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende Betriebsvereinbarung - tarifvertraglicher Regelungsvorrang - Umdeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende Betriebsvereinbarung - tarifvertraglicher Regelungsvorrang - Umdeutung

  • IWW

    § 145 BGB, § ... 151 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 3 Satz 1 TVöD, § 125 Satz 1, § 126 BGB, § 611a BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 362 Abs. 1 BGB, § 77 Abs. 5 BetrVG, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 20 TVöD, § 140 BGB, § 97 Abs. 1, § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO

  • rewis.io

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende Betriebsvereinbarung - tarifvertraglicher Regelungsvorrang - Umdeutung

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - Betriebsvereinbarung - tarifvertraglicher Regelungsvorrang - Umdeutung

  • datenbank.nwb.de

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende Betriebsvereinbarung - tarifvertraglicher Regelungsvorrang - Umdeutung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtzusage - und ihre Ablösung durch eine Betriebsvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertarifliches Urlaubsgeld als Gesamtzusage - und die tarifvertragliche Schriftformklausel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unwirksame Betriebsvereinbarung - und ihre Umdeutung in eine Gesamtzusage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtzusage oder betriebliche Übung?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung bei ausdrücklicher oder stillschweigender Betriebsvereinbarungsoffenheit

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2024, 562
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 175/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23
    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (st. Rspr., zB BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 - Rn. 39; 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 52 mwN, BAGE 170, 172; 23. August 2017 - 10 AZR 136/17 - Rn. 18) .

    Dazu gehört im Fall der betrieblichen Übung auch die Darlegung, dass das Verhalten des Arbeitgebers aus Sicht des Empfängers ausreichende Anhaltspunkte dafür bot, der Arbeitgeber wolle Leistungen erbringen, ohne hierzu bereits aus anderen Gründen verpflichtet zu sein (vgl. BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 - aaO; 18.   März 2020 - 5 AZR 36/19 - aaO) .

    Allerdings greift diese nicht, soweit es um Angelegenheiten geht, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 - Rn. 19; 13. August 2019 - 1 AZR 213/18 - Rn. 41 mwN, BAGE 167, 264) .

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23
    Die Zulassung muss im Tarifvertrag nur deutlich zum Ausdruck kommen (st. Rspr., vgl. zB BAG 17. Januar 2012 - 1 AZR 482/10 - Rn. 27; 9. Dezember 2003 - 1 ABR 52/02 - zu B II 1 c der Gründe; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 1 a cc der Gründe, BAGE 103, 187) .

    Lässt die Tarifnorm jedoch die Erfüllung des tariflichen Anspruchs durch eine betrieblich geregelte Urlaubsgeldzahlung zu, liegt darin auch eine Gestattung, eine übertarifliche Leistung durch eine Betriebsvereinbarung zu regeln (vgl. zu ähnlichen Anrechnungsregelungen bereits BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 1 a cc der Gründe, BAGE 103, 187; 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 97, 44) .

  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23
    Lässt die Tarifnorm jedoch die Erfüllung des tariflichen Anspruchs durch eine betrieblich geregelte Urlaubsgeldzahlung zu, liegt darin auch eine Gestattung, eine übertarifliche Leistung durch eine Betriebsvereinbarung zu regeln (vgl. zu ähnlichen Anrechnungsregelungen bereits BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 1 a cc der Gründe, BAGE 103, 187; 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 97, 44) .

    Die Norm beschränkt ihren Anwendungsbereich schon ihrem Wortlaut nach nicht auf betriebliche Regelungen, die vor Inkrafttreten des TV Urlaubsgeld Grundlage für die Gewährung von Urlaubsgeld waren (vgl. zu diesem Aspekt BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 233/00 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 97, 44) .

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23
    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (st. Rspr., zB BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 - Rn. 39; 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 52 mwN, BAGE 170, 172; 23. August 2017 - 10 AZR 136/17 - Rn. 18) .

    Dazu gehört im Fall der betrieblichen Übung auch die Darlegung, dass das Verhalten des Arbeitgebers aus Sicht des Empfängers ausreichende Anhaltspunkte dafür bot, der Arbeitgeber wolle Leistungen erbringen, ohne hierzu bereits aus anderen Gründen verpflichtet zu sein (vgl. BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 - aaO; 18.   März 2020 - 5 AZR 36/19 - aaO) .

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23
    Ihre Missachtung hat die Unwirksamkeit des betreffenden Rechtsgeschäfts zur Folge (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 52 mwN, BAGE 165, 168; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 34 ff., BAGE 137, 221; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 b bb der Gründe, BAGE 113, 64) .

    (1) Nebenabreden im Sinn dieser Tarifvorschriften sind Vereinbarungen der Parteien des Arbeitsvertrags, die weder die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers noch die Gegenleistung des Arbeitgebers unmittelbar betreffen (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 34 ff., BAGE 137, 221) .

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23
    Die Auslegung einer Gesamtzusage durch das Landesarbeitsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 47, BAGE 165, 168; 23. Mai 2007 - 10 AZR 363/06 - Rn. 16) .

    Ihre Missachtung hat die Unwirksamkeit des betreffenden Rechtsgeschäfts zur Folge (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 52 mwN, BAGE 165, 168; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 34 ff., BAGE 137, 221; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 b bb der Gründe, BAGE 113, 64) .

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23
    Auf dessen konkrete Kenntnis kommt es nicht an (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 50 mwN, BAGE 165, 132) .

    Eine solche Vereinbarung kann ausdrücklich oder bei entsprechenden Begleitumständen konkludent erfolgen und kommt namentlich bei betrieblichen Einheitsregelungen und Gesamtzusagen in Betracht (st. Rspr., vgl. BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 1 c der Gründe, BAGE 53, 42; 16. November 2011 - 10 AZR 60/11 - Rn. 15 f.; vgl. zur Frage der Betriebsvereinbarungsoffenheit bei der Gestaltung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen einerseits zB BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 64 ff. mwN, BAGE 165, 132; andererseits BAG 11. April 2018 - 4 AZR 119/17 - Rn. 47 ff., BAGE 162, 293) .

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 136/17

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23
    Erbringt der Arbeitgeber die Leistungen erkennbar aufgrund einer anderen Rechtspflicht, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (st. Rspr., zB BAG 17. August 2021 - 1 AZR 175/20 - Rn. 39; 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 52 mwN, BAGE 170, 172; 23. August 2017 - 10 AZR 136/17 - Rn. 18) .

    Nach der Konzeption des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hängt das Mitbestimmungsrecht nicht vom Geltungsgrund der Entgeltleistung, sondern nur vom Vorliegen eines kollektiven Tatbestands ab (BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 37 mwN, BAGE 158, 44; vgl. auch BAG 23. August 2017 - 10 AZR 136/17 - Rn. 26 ff.) .

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95

    Ballungsraumzulage - Anrechnung einer Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23
    bb) Bei der Zusage eines übertariflichen Urlaubsgelds an die gesamte Belegschaft handelt es sich nicht um eine Nebenabrede iSv. § 4 Abs. 2 Satz 1 BMT-G II, sondern um eine Abrede, die im Zusammenhang mit den Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis steht, welche nach § 4 Abs. 1 BMT-G II formlos vereinbart und abgeändert werden können (vgl. zu § 4 Abs. 1 BAT BAG 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 83, 338) .

    In beiden Fällen liegt eine übertarifliche Vergütung vor (st. Rspr., vgl. zB BAG 1. April 2009 - 10 AZR 393/08 - Rn. 18 [übertarifliche Weihnachtszuwendung]; 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 34 ff.; 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - BAGE 83, 338 [Ballungsraumzulage]; 7. Juli 1999 - 10 AZR 433/98 - zu II 4 a der Gründe [Sondervergütung für die Bedienung einer Heizungsanlage]) .

  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23
    Er muss sich aus außerhalb der Betriebsvereinbarung liegenden Umständen ergeben und auf einen von der Betriebsvereinbarung losgelösten Verpflichtungswillen des Arbeitgebers gegenüber allen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern gerichtet sein (vgl. BAG 9. November 2021 - 1 AZR 206/20 - Rn. 26; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 161, 305) .
  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 332/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

  • BAG, 09.11.2021 - 1 AZR 206/20

    Jahresprämie - Regelungskompetenz des Betriebsrats - Stufenklage

  • BAG, 17.07.2012 - 1 AZR 476/11

    Ablösung von allgemeinen Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.01.2012 - 1 AZR 482/10

    Vergütung der Zustellung der "Infopost schwer" bei der Deutschen Post AG -

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 52/02

    Tarifvorbehalt

  • BAG, 24.06.1980 - 6 AZR 1020/78

    Berufungsurteil - Tatbestand - Bezugnahme auf den Tatbestand - Unstreitiger

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 109/22

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 135/04

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07

    Ballungsraumzulage - Gesamtzusage - Betriebsübergang

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 393/08

    Zahlung einer außertariflichen Weihnachtszuwendung nach den Grundsätzen der

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11

    Treuegeld - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 10.11.2022 - 5 Sa 519/22
  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 433/98
  • BAG, 21.02.2024 - 10 AZR 345/22

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Freiwilligkeitsvorbehalt - Mitbestimmung des

    Auf deren konkrete Kenntnis kommt es nicht an (st. Rspr., zB BAG 24. Januar 2024 - 10 AZR 33/23 - Rn. 15; 30. Januar 2019 - 5 AZR 442/17 - Rn. 50 mwN, BAGE 165, 132) .
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