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   BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20   

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BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20 (https://dejure.org/2021,2966)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2021 - 4 AZR 269/20 (https://dejure.org/2021,2966)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 (https://dejure.org/2021,2966)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    §§ 22, 23 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT), §§ 12, 13 TVöD, § 22 BAT, § 12 TV-L, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT, § ... 27 SGB VIII, § 36 SGB VIII, § 42 SGB VIII, § 50 SGB VIII, Anlage 1a zum BAT, Anlage 1 zum TVöD, § 561 ZPO, § 1774 Satz 1, § 1791b Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1773 BGB, § 55 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII, § 1793 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 55 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII, § 1631 Abs. 1, § 1632 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1801 BGB, § 1802 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1631b Abs. 1 Satz 1 BGB, § 56 Abs. 2 SGB VIII, § 1631 Abs. 3 BGB, § 53 Abs. 2 SGB VIII, §§ 27 ff. SGB VIII, § 1837 BGB, § 55 Abs. 2 Satz 4 SGB VIII, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Spezialitätsprinzip bei Erfüllung spezieller Tätigkeitsmerkmale mit Vorrang vor allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen; Wertigkeitsrahmen für schwierige Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst in der Tarifsystematik des TVöD/VKA; Tarifliche Bewertung der Aufgabe eines ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spezialitätsprinzip bei Erfüllung spezieller Tätigkeitsmerkmale mit Vorrang vor allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen; Wertigkeitsrahmen für schwierige Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst in der Tarifsystematik des TVöD/VKA; Tarifliche Bewertung der Aufgabe eines ...

  • rechtsportal.de

    Spezialitätsprinzip bei Erfüllung spezieller Tätigkeitsmerkmale mit Vorrang vor allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen; Wertigkeitsrahmen für schwierige Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst in der Tarifsystematik des TVöD/VKA; Tarifliche Bewertung der Aufgabe eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die als Amtsvormund tätige Sozialarbeiterin - und ihre Eingruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 295
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20
    Daran anschließend ist durch wertenden Vergleich festzustellen, ob auch die Tätigkeitsmerkmale mit hierauf aufbauenden gesteigerten Anforderungen erfüllt sind (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 28; vgl. ausf. zum wertenden Vergleich BAG 14. Oktober 2020 - 4 AZR 252/19 - Rn. 29 ff.) .

    Die hinsichtlich der Anwendung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe nur eingeschränkt überprüfbare Entscheidung des Berufungsgerichts (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 35; allg. 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 32 mwN) ist zwar nicht frei von Rechtsfehlern.

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu den mit den der Entgeltgruppe S 15 Fallgruppe 6 TVöD/VKA wortgleichen Anforderungen der VergGr. IVa Fallgr. 15 BAT (zB BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36; 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - zu I 4 d bb der Gründe, BAGE 92, 266) , die daher übertragbar ist, verlangt die tarifliche Anforderung der "besonderen Schwierigkeit" ein Wissen und Können, das die Anforderungen der Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA in beträchtlicher und gewichtiger Weise übersteigt.

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36) .

    nicht nur geringfügig sein (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 37) .

    Es ist aber auch bei den in der Protokollerklärung Nr. 12 des Anhangs zu der Anlage C (VKA) zum TVöD genannten Personengruppen (zB Suchtmittel-Abhängige, Strafgefangene) typischerweise von besonders vielgestaltigen oder umfangreichen, nicht nur sozialen Problemen auszugehen (vgl. BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 38 mwN) .

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20
    Durch psychosoziale Mittel und Methoden sollen die als Bedürftigkeit, Abhängigkeit und Not bezeichneten Lebensumstände geändert werden (BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 39 mwN) .

    Sie muss sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus Art oder Größe des Aufgabengebiets sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (BAG 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 44 mwN) .

  • BAG, 27.02.2019 - 4 AZR 562/17

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20
    Die hinsichtlich der Anwendung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe nur eingeschränkt überprüfbare Entscheidung des Berufungsgerichts (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 35; allg. 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 32 mwN) ist zwar nicht frei von Rechtsfehlern.

    Die Antwort darauf kann von den Parteien des Rechtsstreits weder unstreitig gestellt noch kann sie ohne jegliche Subsumtion einer Stellenbeschreibung entnommen werden (vgl. BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 41 mwN; vgl. auch 10. Juni 2020 - 4 AZR 142/19 - Rn. 15 zur Bedeutung der Stellenbeschreibung bei der Bestimmung von Arbeitsvorgängen) .

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 379/15

    Eingruppierung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit - EntgeltordnungTV-L

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20
    hierzu BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 27 ff., BAGE 129, 208; vgl. auch 25. Januar 2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 15; 18. November 2015 - 4 ABR 24/14 - Rn. 27 f.) .

    Sie ist aber jedenfalls "sonstige Beschäftigte" iSd. Entgeltgruppen S 11b und S 12 TVöD/VKA (vgl. allg. zu den Anforderungen BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 27; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - zu B II 2 c der Gründe) , da sie über ein abgeschlossenes Bachelorstudium als Sozialarbeiterin verfügt, diverse Fortbildungen absolviert und bereits verschiedene Tätigkeiten im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, ua. im Allgemeinen Sozialen Dienst, bei der Beklagten ausgeübt hat.

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20
    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (ausf. zum insoweit inhaltsgleichen § 12 TV-L BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20
    Eine solche ist ausreichend, soweit - wie hier - die Tätigkeit einer Beschäftigten zwischen den Parteien unstreitig ist und diese selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansehen (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 21) .
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu den mit den der Entgeltgruppe S 15 Fallgruppe 6 TVöD/VKA wortgleichen Anforderungen der VergGr. IVa Fallgr. 15 BAT (zB BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36; 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - zu I 4 d bb der Gründe, BAGE 92, 266) , die daher übertragbar ist, verlangt die tarifliche Anforderung der "besonderen Schwierigkeit" ein Wissen und Können, das die Anforderungen der Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA in beträchtlicher und gewichtiger Weise übersteigt.
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20
    Sie ist aber jedenfalls "sonstige Beschäftigte" iSd. Entgeltgruppen S 11b und S 12 TVöD/VKA (vgl. allg. zu den Anforderungen BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 379/15 - Rn. 27; 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - zu B II 2 c der Gründe) , da sie über ein abgeschlossenes Bachelorstudium als Sozialarbeiterin verfügt, diverse Fortbildungen absolviert und bereits verschiedene Tätigkeiten im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, ua. im Allgemeinen Sozialen Dienst, bei der Beklagten ausgeübt hat.
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 195/95

    Eingruppierung: Diplom-Sozialarbeiterin in Beratungsstelle

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20
    Daraus folgt, dass die in der Protokollerklärung Nr. 12 aufgeführten schwierigen Tätigkeiten auch ihrer Bedeutung nach solche der Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA sind (vgl. BAG 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 - zu B II 3 f der Gründe; 25. September 1996 - 4 AZR 195/95 - zu II 2 d bb der Gründe) .
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 164/96

    Eingruppierung einer Spielkreisleiterin

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20
    Es fehlen hinreichende Darlegungen der Klägerin, dass diese Zusatzqualifikation für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich und nicht lediglich nützlich oder wünschenswert ist (vgl. hierzu BAG 28. Januar 1998 - 4 AZR 164/96 - zu B II 6 a der Gründe) .
  • BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 142/19

    Eingruppierung eines Leitstellendisponenten - Stellenbeschreibung und Bestimmung

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 469/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in neurologischer Abteilung

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 485/13

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin - Tätigkeit in der Adoptionsvermittlung und

  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

  • BAG, 13.11.2019 - 4 AZR 490/18

    Eingruppierung - Erzieher in Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 456/18

    Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters im Pförtnerdienst - Verlangen einer

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und

  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 321/12

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

  • BAG, 16.12.2020 - 4 AZR 97/20

    Eingruppierung einer medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentin (MTLA) -

  • BAG, 18.11.2015 - 4 ABR 24/14

    Eingruppierung sog. Punktionskräfte - Tariflücke

  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 440/21

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Heraushebungsmerkmal - Darlegungslast

    d) Nach § 1 Nr. 13 des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 29. April 2016 zum TVöD sind die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst ohne inhaltliche Änderung in den Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA übernommen worden (vgl. BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 15; zur tariflichen Entwicklung sh. BAG 13. November 2019 - 4 AZR 490/18 - Rn. 25 ff., BAGE 168, 306) .

    Wenn ein Arbeitsvorgang ein solches Tätigkeitsmerkmal erfüllt, ist die Anwendung des Allgemeinen Teils nach dem Spezialitätsprinzip ausgeschlossen (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 23 mwN) .

    Durch psychosoziale Mittel und Methoden sollen die als Bedürftigkeit, Abhängigkeit und Not bezeichneten Lebensumstände geändert werden (st. Rspr., BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 25 mwN) .

    Eine solche ist ausreichend, soweit die Tätigkeit eines Beschäftigten zwischen den Parteien unstreitig ist und diese selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansehen (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 27) .

    (a) Die tarifliche Anforderung der "besonderen Schwierigkeit" verlangt ein Wissen und Können, das die Anforderungen der Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA in beträchtlicher und gewichtiger Weise übersteigt (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 30; vgl. 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36; 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - zu I 4 d bb der Gründe, BAGE 92, 266 zu den wortgleichen Anforderungen der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 15 BAT) .

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinn angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 31; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36) .

    nicht nur geringfügig sein (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 32; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 37) .

    Daraus folgt, dass die in der Protokollerklärung Nr. 12 aufgeführten schwierigen Tätigkeiten auch ihrer Bedeutung nach solche der Entgeltgruppe S 12 TVöD/VKA sind (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 33 mwN) .

    Gleiches gilt für die Anwendung der weiteren unbestimmten Rechtsbegriffe der "besonderen Schwierigkeit" und der "Bedeutung" (vgl. BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 29; allg. 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - aaO mwN) .

  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen -

    Anhaltspunkte für eine organisatorisch getrennte Betreuung unterschiedlicher Gruppen von Leistungsberechtigten sind für die auszuübende Tätigkeit der Klägerin weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. auch BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 18 mwN zu den Tätigkeiten einer Amtsvormundin) .

    Es ist dabei durch einen wertenden Vergleich festzustellen, ob auch die Tätigkeitsmerkmale mit hierauf aufbauenden Heraushebungs- oder Qualifikationsmerkmalen erfüllt sind (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 21 mwN; ausf. zum wertenden Vergleich BAG 14. Oktober 2020 - 4 AZR 252/19 - Rn. 29 ff.) .

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinn angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36; sh. auch zur Entgeltgruppe S 15 Fallgruppe 6 TVöD/VKA BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 30 f.) .

    Sie muss sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus Art oder Größe des Aufgabengebiets sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (st. Rspr., zB BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 33; 20. Mai 2009 - 4 AZR 184/08 - Rn. 44 mwN) .

    Es kann in der Revisionsinstanz nur dahingehend überprüft werden, ob es den Rechtsbegriff als solchen erkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 29; zum Prüfungsmaßstab BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 32 mwN) .

  • KAG Augsburg, 29.03.2023 - 2 MV 23/22
    Eine solche ist ausreichend, soweit - wie hier - die Tätigkeit einer Mitarbeiterin unstreitig ist und die Parteien selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansehen (vgl. Bundesarbeitsgericht 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Bundesarbeitsgericht 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 -).

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (vgl. Bundesarbeitsgericht 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Bundesarbeitsgericht 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 -).

    Besonders schwierig ist eine Tätigkeit erst dann, wenn sie ein umfangreicheres und tiefergehendes Wissen und Können verlangt als die in der Anmerkung 11 genannten Beispiele (vgl. Bundesarbeitsgericht 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Bundesarbeitsgericht 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 -).

    Daraus folgt, dass die in der Anmerkung Nr. 11 aufgeführten schwierigen Tätigkeiten auch ihrer Bedeutung nach solche der Entgeltgruppe S 12 sind (vgl. Bundesarbeitsgericht 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - mit weiteren Nachweisen).

    Es ist dabei durch einen wertenden Vergleich festzustellen, ob auch die Tätigkeitsmerkmale mit darauf aufbauenden Heraushebungs- oder Qualifikationsmerkmalen erfüllt sind (vgl. Bundesarbeitsgericht 14. Oktober 2020 - 4 AZR 252/19 - Bundesarbeitsgericht 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Dabei genügt eine pauschale, summarische Prüfung durch den Senat, da die Tätigkeit des Arbeitnehmers zwischen den Parteien unstreitig ist und diese die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansehen (st. Rspr., vgl. zuletzt zB BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 27 mwN) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - 5 TaBV 4/21

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Personalsachbearbeiter -

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG, Urteil vom 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16 f., juris = AP Nr. 6 zu § 12 TVöD; BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 17, juris = ZTR 2021, 456).
  • BAG, 13.12.2023 - 4 AZR 317/22

    Eingruppierung - Service Agent - eingehende fachliche Einarbeitung

    Die Antwort darauf kann von den Parteien des Rechtsstreits weder unstreitig gestellt noch kann sie ohne jegliche Subsumtion einer Stellenbeschreibung entnommen werden (vgl. BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 48; 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 41 mwN) .
  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20

    Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und

    Die Überschrift regelt vielmehr lediglich das dem TVöD/Bund zugrundeliegende Spezialitätsprinzip (sh. allg. dazu BAG 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 23; ausf. 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 27 ff., BAGE 129, 208) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 5 Sa 169/21

    Eingruppierung TV-L - betriebswirtschaftliche Beraterin einer Handwerkskammer -

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG, Urteil vom 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16 f., juris = AP Nr. 6 zu § 12 TVöD; BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 17, juris = ZTR 2021, 456).

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (vgl. BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 31, juris = ZTR 2021, 456; BAG, Urteil vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36, juris = ZTR 2009, 479).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2022 - 5 Sa 111/21

    Eingruppierung - kommunaler Sachbearbeiter Raumbedarfsverwaltung -

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG, Urteil vom 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16 f., juris = AP Nr. 6 zu § 12 TVöD; BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 17, juris = ZTR 2021, 456).

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (vgl. BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 31, juris = ZTR 2021, 456; BAG, Urteil vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36, juris = ZTR 2009, 479).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2023 - 5 Sa 160/22

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Außendienstmitarbeiter im kommunalen

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG, Urteil vom 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16 f., juris = AP Nr. 6 zu § 12 TVöD; BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 4 AZR 269/20 - Rn. 17, juris = ZTR 2021, 456).
  • LAG Hamm, 10.08.2022 - 3 Sa 1592/21

    Eingruppierung einer Schulsekretärin in einem Berufskolleg nach dem TVöD/VKA

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 5 Sa 89/21

    Eingruppierung einer zusätzlichen Betreuungskraft in einer stationären

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2021 - 5 Sa 123/21

    Eingruppierung einer Amtsleiterin - wissenschaftliche Hochschulbildung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - 5 TaBV 8/21

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Haustechniker - hochwertige Arbeiten -

  • LAG Hamm, 17.08.2022 - 3 Sa 48/22
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2023 - 2 TaBV 20/22

    Eingruppierung einer Pflegeservicekraft - Zustimmungsersetzung Betriebsrat

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2022 - 5 Sa 174/21

    Eingruppierung - Beschäftigte in Serviceeinheiten bei Gerichten - Arbeitsvorgang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2021 - 5 Sa 307/20

    Eingruppierung - Überleitung - Ingenieur

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2022 - 5 Sa 79/22

    Eingruppierung eines Archivars - Heraushebungsmerkmale - Darlegungslast

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