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   BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23   

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https://dejure.org/2024,1606
BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23 (https://dejure.org/2024,1606)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2024 - 8 AS 17/23 (https://dejure.org/2024,1606)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2024 - 8 AS 17/23 (https://dejure.org/2024,1606)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts

  • IWW

    § 15 Abs. 2 AGG, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 45 Abs. 3 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 44 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beschlussunfähigkeit eines Landesarbeitsgerichts wegen Ablehnung sämtlicher für die Entscheidung über einen Befangenheitsantrag in Betracht kommenden Richter des Landesarbeitsgerichts; Zuständigkeit des Bundesarbeitsgerichts für die Entscheidung über die ...

  • rewis.io

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts

  • Betriebs-Berater

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des LAG - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts

  • datenbank.nwb.de

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mutmaßlicher AGG-Hopper: Bewerber als "Sekretärin" hält Richter für befangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 781
  • NZA 2024, 359
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23
    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 11; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 22, BGHZ 226, 350) .

    Um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, ist die Zuständigkeit des nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rechtszug zunächst höheren Gerichts auch dann eröffnet, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst über das Ablehnungsgesuch hätten entscheiden können (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 9; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 16, BGHZ 226, 350) .

    Ein Ablehnungsgesuch, das sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, ist in der Regel eindeutig unzulässig (BGH 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 19, BGHZ 226, 350; 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19 - Rn. 5) .

    Sollten im Anschluss an den vorliegenden Beschluss des Senats gemäß § 45 Abs. 3 ZPO noch weitere inhaltsgleiche Ablehnungsgesuche in Entschädigungsverfahren des Klägers nach § 15 Abs. 2 AGG - erstmals oder zum wiederholten Male - angebracht werden, wird das Landesarbeitsgericht eine eigene Verwerfung dieser Ablehnungsgesuche als unzulässig in Betracht zu ziehen haben (vgl. BGH 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 30 mwN, BGHZ 226, 350) .

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZN 530/19

    Befangenheit - Mitwirkung an Entwicklung und Aufrechterhaltung ständiger

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23
    Gründe für ein solches Misstrauen sind gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, dass der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (BAG 20. August 2019 - 3 AZN 530/19 (A) - Rn. 8; 7. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) - Rn. 18, BAGE 143, 256) .

    Die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der einer Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsanwendung ist - von Fallgestaltungen einer offensichtlichen Unhaltbarkeit abgesehen - nicht geeignet, eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zu begründen (BAG 20. August 2019 - 3 AZN 530/19 (A) - Rn. 15; BGH 10. April 2018 - VIII ZR 127/17 - Rn. 6 mwN) .

  • BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21

    Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23
    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 11; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 22, BGHZ 226, 350) .

    Um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, ist die Zuständigkeit des nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rechtszug zunächst höheren Gerichts auch dann eröffnet, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst über das Ablehnungsgesuch hätten entscheiden können (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 9; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 16, BGHZ 226, 350) .

  • BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und mangels substantiierter Darlegung möglicher

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23
    In derartigen Fällen bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von einer Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfG 2. November 2023 - 2 BvR 1565/22 - Rn. 4) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2023 - 4 Sa 900/22

    Rechtsmissbrauch - Zahlung einer Entschädigung - Benachteiligung wegen des

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23
    Die Kammer 4 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Berufung des Klägers durch ein unechtes Versäumnisurteil vom 6. September 2023 (- 4 Sa 900/22 -) zurückgewiesen.
  • BGH, 08.07.2019 - XI ZB 13/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine auf verschiedene Feststellungen

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23
    Ein Ablehnungsgesuch, das sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, ist in der Regel eindeutig unzulässig (BGH 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 19, BGHZ 226, 350; 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19 - Rn. 5) .
  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23
    Gründe für ein solches Misstrauen sind gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, dass der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (BAG 20. August 2019 - 3 AZN 530/19 (A) - Rn. 8; 7. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) - Rn. 18, BAGE 143, 256) .
  • BGH, 27.12.2011 - V ZB 175/11

    Besorgnis der Befangenheit des Richters wegen Vorbefassung mit dem Sachverhalt in

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23
    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BGH 2. November 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15 - Rn. 17; 27. Dezember 2011 - V ZB 175/11 - Rn. 2) .
  • BAG, 07.02.1968 - 5 AR 43/68

    Berufungsverfahren - Ausschluß eines Richters - Ausübung des Richteramtes -

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23
    Das Bundesarbeitsgericht ist als das gegenüber dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Rechtszug zunächst höhere Gericht nach § 46 Abs. 2 ArbGG iVm. § 45 Abs. 3 ZPO für die Entscheidung über die Ablehnungsgesuche zuständig (BAG 7. Februar 1968 - 5 AR 43/68 -) .
  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 127/17

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Stützen

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 17/23
    Die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der einer Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsanwendung ist - von Fallgestaltungen einer offensichtlichen Unhaltbarkeit abgesehen - nicht geeignet, eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zu begründen (BAG 20. August 2019 - 3 AZN 530/19 (A) - Rn. 15; BGH 10. April 2018 - VIII ZR 127/17 - Rn. 6 mwN) .
  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung eines anwaltlichen

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