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   BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 187/22   

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https://dejure.org/2023,8446
BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 187/22 (https://dejure.org/2023,8446)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2023 - 9 AZR 187/22 (https://dejure.org/2023,8446)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2023 - 9 AZR 187/22 (https://dejure.org/2023,8446)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § ... 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305c Abs. 2, §§ 306, 307 bis 309 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 308, 309 BGB, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vorformulierte Vertragsbedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unangemessene Benachteiligung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Zulässigkeit einzelvertraglicher Vereinbarungen zur Kostentragung nicht beendeter Fortbildungen; Kein genereller ...

  • rewis.io

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Rückforderung von Fortbildungskosten

  • Betriebs-Berater

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • rechtsportal.de

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausbildungskostenrückzahlung im Arbeitsrecht: Grenzen und Zumutbarkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber "sponsert" Mitarbeiter-Fortbildung - Rückzahlungspflicht, wenn die geförderte Arbeitnehmerin das Examen nicht antritt?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fortbildung und Rückzahlungspflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten im Arbeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AGB-Klausel unwirksam: Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Anspruch der Arbeitgeberin auf Rückzahlung von Fortbildungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2899
  • NZA 2023, 1122
  • NZA-RR 2023, 509
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 383/18

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 187/22
    Dies - wie auch das äußere Erscheinungsbild - begründen eine tatsächliche Vermutung dafür, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 15, BAGE 164, 316) .

    Dazu gehören auch Regelungen, die die Umstände des vom Verwender gemachten Hauptleistungsversprechens ausgestalten (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 17 mwN, BAGE 164, 316) .

    Außerdem wird durch den mit der Rückzahlungsklausel ausgelösten Bleibedruck die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete arbeitsplatzbezogene Berufswahlfreiheit des Arbeitnehmers eingeschränkt (st. Rspr., vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 18, BAGE 164, 316; 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 23 mwN) .

    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 29, BAGE 172, 377; 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 23 mwN, BAGE 164, 316) .

    Insgesamt muss die Erstattungspflicht - auch dem Umfang nach - dem Arbeitnehmer nach den Geboten von Treu und Glauben zumutbar sein (vgl. BAG 1. März 2022 - 9 AZR 260/21 - Rn. 21; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 24 mwN, BAGE 164, 316) .

    Entsprechend den Wertungen aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Rückzahlungsklauseln aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers (BAG 1. März 2022 - 9 AZR 260/21 - Rn. 21; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 24, BAGE 164, 316) müssen jedenfalls praktisch relevante Fallkonstellationen, in denen die Gründe für die Nichtablegung der Prüfung nicht in der Verantwortungssphäre des Arbeitnehmers liegen, von der Rückzahlungspflicht ausgenommen werden.

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZR 260/21

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 187/22
    Sie benachteiligen den Arbeitnehmer nicht generell unangemessen (vgl. BAG 1. März 2022 - 9 AZR 260/21 - Rn. 21) .

    Insgesamt muss die Erstattungspflicht - auch dem Umfang nach - dem Arbeitnehmer nach den Geboten von Treu und Glauben zumutbar sein (vgl. BAG 1. März 2022 - 9 AZR 260/21 - Rn. 21; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 24 mwN, BAGE 164, 316) .

    Entsprechend den Wertungen aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Rückzahlungsklauseln aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers (BAG 1. März 2022 - 9 AZR 260/21 - Rn. 21; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 24, BAGE 164, 316) müssen jedenfalls praktisch relevante Fallkonstellationen, in denen die Gründe für die Nichtablegung der Prüfung nicht in der Verantwortungssphäre des Arbeitnehmers liegen, von der Rückzahlungspflicht ausgenommen werden.

    Der Rechtsfolge der Unwirksamkeit sind auch solche Klauseln unterworfen, die in zu beanstandender Weise ein Risiko regeln, das sich im Entscheidungsfall nicht realisiert hat (st. Rspr., BAG 1. März 2022 - 9 AZR 260/21 - Rn. 29 mwN) .

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 187/22
    Außerdem wird durch den mit der Rückzahlungsklausel ausgelösten Bleibedruck die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete arbeitsplatzbezogene Berufswahlfreiheit des Arbeitnehmers eingeschränkt (st. Rspr., vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 18, BAGE 164, 316; 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 23 mwN) .

    Die vom Arbeitgeber (mit)verantwortete Kündigung des Arbeitnehmers stellt im Arbeitsleben keinen so seltenen und fernliegenden Tatbestand dar, dass sie nicht gesondert erwähnt werden müsste (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 20) .

  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17

    Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison

    Auszug aus BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 187/22
    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 29, BAGE 172, 377; 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 23 mwN, BAGE 164, 316) .
  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 187/22
    Durch die Bezugnahme auf die Rückzahlungsverpflichtung gemäß § 5 des Fortbildungsvertrags wird deutlich, dass tatsächlich kein Darlehen im Rechtssinne gewollt war, sondern eine Verpflichtung zur Rückzahlung des im Fortbildungsvertrag geregelten Förderzuschusses (vgl. BAG 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - Rn. 8, BAGE 126, 187) .
  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

    Auszug aus BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 187/22
    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 22. Oktober 2020 - 6 AZR 566/18 - Rn. 29, BAGE 172, 377; 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 23 mwN, BAGE 164, 316) .
  • LAG Niedersachsen, 23.02.2022 - 8 Sa 229/21

    Fortbildungsvereinbarung als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Transparenzgebot in

    Auszug aus BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 187/22
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Februar 2022 - 8 Sa 229/21 - aufgehoben.
  • BAG, 23.01.2024 - 9 AZR 115/23

    AGB-Recht als international zwingendes Recht

    Im Rahmen der Inhaltskontrolle sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts zu berücksichtigen (BAG 25. April 2023 - 9 AZR 187/22 - Rn. 19) .
  • LAG Köln, 30.11.2023 - 8 Sa 406/23

    Rückzahlung von Fortbildungskosten; Unangemessene Benachteiligung

    Dies - wie auch das äußere Erscheinungsbild - begründen eine tatsächliche Vermutung dafür, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB handelt (vgl. BAG, Urteil vom 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 15, BAGE 164, 316; BAG, Urteil vom 25. April 2023 - 9 AZR 187/22 -, Rn. 11, juris).

    Entsprechend den Wertungen aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Rückzahlungsklauseln aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers (BAG 1. März 2022 - 9 AZR 260/21 - Rn. 21; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 383/18 - Rn. 24, BAGE 164, 316) müssen jedenfalls praktisch relevante Fallkonstellationen, in denen die Gründe für die Nichtablegung der Prüfung nicht in der Verantwortungssphäre des Arbeitnehmers liegen, von der Rückzahlungspflicht ausgenommen werden (BAG, Urteil vom 25. April 2023 - 9 AZR 187/22 -, Rn. 22, juris).

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