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   BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22   

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https://dejure.org/2023,29008
BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22 (https://dejure.org/2023,29008)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2023 - 7 AZR 338/22 (https://dejure.org/2023,29008)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - 7 AZR 338/22 (https://dejure.org/2023,29008)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 611a Abs. 2 BGB, §§ ... 387, 388, 389 BGB, § 388 BGB, § 394 Satz 1 BGB, §§ 850, 850c ZPO, § 40 Abs. 1 BetrVG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BetrVG, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 37 Abs. 7 BetrVG, § 37 Abs. 6 Sätze 3 bis 6 BetrVG, § 559 Abs. 1 ZPO, §§ 684, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB, §§ 267, 362 BGB, § 267 Abs. 1 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 683 Satz 1 BGB, § 684 Satz 1 BGB, § 242 BGB, §§ 677 ff. BGB, §§ 2a, 80 Abs. 1 ArbGG, §§ 398 ff. BGB, § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 2a Abs. 1 ArbGG, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 2 Abs. 2 GKG, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 37 Abs. 2, Abs. 4 BetrVG, § 288 Abs. 1 Satz 2, § 291 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Kostenübernahme des Arbeitgebers im Hinblick auf die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten; Erstattung der erforderlichen Aufwendungen der einzelnen Betriebsratsmitglieder; Übernahme von Kosten für deren anwaltliche Vertretung in ...

  • rewis.io

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratstätigkeit; Kosten; Rückforderung von Betriebsratsmitgliedern

  • rechtsportal.de

    Betriebsratstätigkeit; Kosten; Rückforderung von Betriebsratsmitgliedern

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Regress des Arbeitgebers gegen ein Betriebsratsmitglied

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Betriebsrat verursachten Kosten - und kein Regress des Arbeitgebers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn der Arbeitgeber eine Forderung für Kosten betriebsrätlicher Tätigkeit erfüllt, ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung durch den Arbeitgeber bezahlter Betriebsratskosten

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsanwaltskosten zu Durchsetzung des Schulungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds - Aufrechnung mit Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1371
  • ZIP 2024, 908
  • NZA 2024, 482
  • NZA-RR 2024, 221
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22
    Der Betriebsrat muss sich als Gremium mit dem entsprechenden Sachverhalt befasst und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt haben (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 12) , wobei ihm bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ein Beurteilungsspielraum zusteht (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 34/16 - Rn. 12) .

    Sie löst - ggf. neben die Schulungskosten tretende - Kosten der Rechtsverfolgung und -durchsetzung aus, für deren Erforderlichkeit es einer gesonderten Abwägung des Betriebsrats bedarf (zu den in die Abwägung einzustellenden Maßgaben vgl. insbes. BAG 14. Dezember 2016 - 7 ABR 8/15 - Rn. 18 ff. und 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 12; ausf. auch Weber GK-BetrVG 12. Aufl. § 40 Rn. 128 mwN) .

    In dem Freistellungsanspruch liegt ein gesetzliches Schuldverhältnis vermögensrechtlicher Art (vgl. BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 13) .

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22
    Danach können in bestimmten Konstellationen die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag - ebenso wie die des Bereicherungsrechts - nicht als Anspruchsgrundlage herangezogen werden, so bei abschließenden gesetzlichen Sondertatbeständen zur Rückgriffs- oder Ausgleichslage (dazu BGH 14. Juni 2019 -  V ZR 254/17 - Rn. 9 ff., BGHZ 222, 187) und aus darüber hinausgehenden grundsätzlichen Erwägungen unter Berücksichtigung der im System der Privatautonomie angelegten Risikoverteilung (dazu BGH 23. September 1999 - III ZR 322/98 - zu II 2 b der Gründe; dies bestätigend: BGH 23. Februar 2006 - III ZR 209/05 - Rn. 5) , bei einem anderenfalls nicht gerechtfertigten Eingriff in ein umfassend geregeltes Kompetenz- und Zuständigkeitsgefüge (dazu - allerdings unter dem Blickwinkel einer analogen Rechtsanwendung - BSG 2. März 2000 - B 7 AL 36/99 R - zu II 1 der Gründe, BSGE 86, 1) oder aus prinzipiellen schutzzweckbezogenen Erwägungen (dazu BGH 3. November 2016 - III ZR 286/15 - Rn. 21) .

    Das führte zu einem Ergebnis, das weder sach- noch interessengerecht wäre (vgl. zu Billigkeitserwägungen beim Anwendungsausschluss von Geschäftsführung ohne Auftrag und Bereicherungsrecht auch BGH 23. September 1999 - III ZR 322/98 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 34/16

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22
    Der Betriebsrat muss sich als Gremium mit dem entsprechenden Sachverhalt befasst und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt haben (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 12) , wobei ihm bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ein Beurteilungsspielraum zusteht (BAG 22. November 2017 - 7 ABR 34/16 - Rn. 12) .

    Eine Abtretung nach §§ 398 ff. BGB ist nicht möglich und ein gegen den Arbeitgeber erhobener Anspruch des beauftragten Rechtsanwalts auf Zahlung aus abgetretenem Recht wäre abzuweisen (vgl. BAG 22. November 2017 - 7 ABR 34/16 - Rn. 22) .

  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei

    Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens entbehrlich zu machen (ausf. BAG 14. Dezember 2016 - 7 ABR 8/15 - Rn. 11 mwN) .

    Sie löst - ggf. neben die Schulungskosten tretende - Kosten der Rechtsverfolgung und -durchsetzung aus, für deren Erforderlichkeit es einer gesonderten Abwägung des Betriebsrats bedarf (zu den in die Abwägung einzustellenden Maßgaben vgl. insbes. BAG 14. Dezember 2016 - 7 ABR 8/15 - Rn. 18 ff. und 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 12; ausf. auch Weber GK-BetrVG 12. Aufl. § 40 Rn. 128 mwN) .

  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 23/17

    Betriebsratsmitglied - Reisekosten - Fahrgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22
    (2) Im Übrigen ist die Würdigung des Landesarbeitsgerichts, welches die Notwendigkeit einer Beschlussfassung des Betriebsrats über die Hinzuziehung der Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht offengelassen und die Erforderlichkeit der mit Schreiben vom 3. Juli 2020 der Beklagten in Rechnung gestellten Gebühren aus anderen Gründen verneint hat, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (zum insoweit eingeschränkten Überprüfungsmaßstab vgl. zB BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 21) .

    (b) Dieser Wertung liegt zutreffend zugrunde, dass das einzelne Betriebsratsmitglied - ebenso wie der Betriebsrat - darauf bedacht zu sein hat, die durch seine Betriebsratstätigkeit verursachten Kosten auf das notwendige Maß zu beschränken (vgl. dazu BAG 24. Oktober 2018 - 7 ABR 23/17 - Rn. 12).

  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 39/17

    Unmittelbarer Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen

    Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22
    Insofern kommt es aber nicht auf den inneren Willen des Dritten an, sondern darauf, wie der Gläubiger dessen Verhalten verstehen durfte (vgl. BGH 31. Januar 2018 - VIII ZR 39/17 - Rn. 26; 5. November 2002 - XI ZR 381/01 - zu II 1 c aa der Gründe, BGHZ 152, 307) .
  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17

    Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch

    Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22
    Danach können in bestimmten Konstellationen die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag - ebenso wie die des Bereicherungsrechts - nicht als Anspruchsgrundlage herangezogen werden, so bei abschließenden gesetzlichen Sondertatbeständen zur Rückgriffs- oder Ausgleichslage (dazu BGH 14. Juni 2019 -  V ZR 254/17 - Rn. 9 ff., BGHZ 222, 187) und aus darüber hinausgehenden grundsätzlichen Erwägungen unter Berücksichtigung der im System der Privatautonomie angelegten Risikoverteilung (dazu BGH 23. September 1999 - III ZR 322/98 - zu II 2 b der Gründe; dies bestätigend: BGH 23. Februar 2006 - III ZR 209/05 - Rn. 5) , bei einem anderenfalls nicht gerechtfertigten Eingriff in ein umfassend geregeltes Kompetenz- und Zuständigkeitsgefüge (dazu - allerdings unter dem Blickwinkel einer analogen Rechtsanwendung - BSG 2. März 2000 - B 7 AL 36/99 R - zu II 1 der Gründe, BSGE 86, 1) oder aus prinzipiellen schutzzweckbezogenen Erwägungen (dazu BGH 3. November 2016 - III ZR 286/15 - Rn. 21) .
  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

    Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22
    § 179 Abs. 1 und Abs. 2 BGB: BGH 25. Oktober 2012 - III ZR 266/11 - BGHZ 195, 174; krit. dazu ua. Dommermuth-Alhäuser/Heup BB 2013, 1461, 1462; ErfK/Koch 23. Aufl. BetrVG § 1 Rn. 20; Hanau FS Düwell 2021 S. 817; Müller/Jahner BB 2013, 440, 443; Preis/Ulber JZ 2013, 579, 582) .
  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 286/15

    Anspruch eines Zahnarztes gegen eines gesetzlich Versicherten auf Zahlung des

    Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22
    Danach können in bestimmten Konstellationen die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag - ebenso wie die des Bereicherungsrechts - nicht als Anspruchsgrundlage herangezogen werden, so bei abschließenden gesetzlichen Sondertatbeständen zur Rückgriffs- oder Ausgleichslage (dazu BGH 14. Juni 2019 -  V ZR 254/17 - Rn. 9 ff., BGHZ 222, 187) und aus darüber hinausgehenden grundsätzlichen Erwägungen unter Berücksichtigung der im System der Privatautonomie angelegten Risikoverteilung (dazu BGH 23. September 1999 - III ZR 322/98 - zu II 2 b der Gründe; dies bestätigend: BGH 23. Februar 2006 - III ZR 209/05 - Rn. 5) , bei einem anderenfalls nicht gerechtfertigten Eingriff in ein umfassend geregeltes Kompetenz- und Zuständigkeitsgefüge (dazu - allerdings unter dem Blickwinkel einer analogen Rechtsanwendung - BSG 2. März 2000 - B 7 AL 36/99 R - zu II 1 der Gründe, BSGE 86, 1) oder aus prinzipiellen schutzzweckbezogenen Erwägungen (dazu BGH 3. November 2016 - III ZR 286/15 - Rn. 21) .
  • BGH, 23.02.2006 - III ZR 209/05

    Ansprüche des gewerblichen Erbensuchers gegen ermittelte Erben

    Auszug aus BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22
    Danach können in bestimmten Konstellationen die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag - ebenso wie die des Bereicherungsrechts - nicht als Anspruchsgrundlage herangezogen werden, so bei abschließenden gesetzlichen Sondertatbeständen zur Rückgriffs- oder Ausgleichslage (dazu BGH 14. Juni 2019 -  V ZR 254/17 - Rn. 9 ff., BGHZ 222, 187) und aus darüber hinausgehenden grundsätzlichen Erwägungen unter Berücksichtigung der im System der Privatautonomie angelegten Risikoverteilung (dazu BGH 23. September 1999 - III ZR 322/98 - zu II 2 b der Gründe; dies bestätigend: BGH 23. Februar 2006 - III ZR 209/05 - Rn. 5) , bei einem anderenfalls nicht gerechtfertigten Eingriff in ein umfassend geregeltes Kompetenz- und Zuständigkeitsgefüge (dazu - allerdings unter dem Blickwinkel einer analogen Rechtsanwendung - BSG 2. März 2000 - B 7 AL 36/99 R - zu II 1 der Gründe, BSGE 86, 1) oder aus prinzipiellen schutzzweckbezogenen Erwägungen (dazu BGH 3. November 2016 - III ZR 286/15 - Rn. 21) .
  • BGH, 05.11.2002 - XI ZR 381/01

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Finanzaffäre Koch

  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 5/22

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Ordnungsverhalten - kollektiver Tatbestand -

  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach

  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 147/11

    Insolvenzeröffnungswirkung: Unwirksamkeit einer Leistungsbestimmung des

  • BGH, 20.04.1967 - VII ZR 326/64

    Verjährung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 89/87

    Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitglieds gegen den Arbeitgeber auf

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 226/09

    Haftung für Energieanlagen: Auslösung einer Sicherungseinrichtung des

  • BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 24.04.1986 - 6 AZR 607/83

    Haftung des Betriebsratsvorsitzenden für Schäden bei Kantinenverwaltung

  • BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 45/92

    Kosten der Lohnzahlungsklage eines Betriebsratsmitgliedes

  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88

    Einstandspflicht d. PSV nach Umwandlung eines Unternehmens

  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 36/99 R

    Kein öffentliches Interesse an der Erbringung von Geldleistungen für den

  • BAG, 26.05.1992 - 10 ABR 63/91

    Wirksamkeit von Betriebskollektivverträgen

  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 131/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Negative Feststellungsantrag - Leitender

  • BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17

    Altersgrenze - Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts

  • BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats

  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18

    Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit

  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

  • LAG Niedersachsen, 30.08.2022 - 9 Sa 945/21

    Beauftragung eines Rechtsanwalts; erforderliche Kosten des Betriebsrats;

  • BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch

  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

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