Rechtsprechung
BFH, 08.08.2023 - IX B 86/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 82, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 295, ZPO § 450, FGO § 116 Abs 6
Beweiserhebung durch Beteiligtenvernehmung; Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 S 1 FGO, § 82 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 295 ZPO, § 450 ZPO
Beweiserhebung durch Beteiligtenvernehmung; Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung
- IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § ... 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO, § 82 FGO, §§ 450 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO), § 450 ZPO, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes, § 155 Satz 1 FGO, § 295 ZPO, § 116 Abs. 6 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Beweiserhebung durch Beteiligtenvernehmung; Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung
- rewis.io
Beweiserhebung durch Beteiligtenvernehmung; Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweiserhebung durch Beteiligtenvernehmung; Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung
- rechtsportal.de
Beweiserhebung durch Beteiligtenvernehmung; Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung
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Beweiserhebung durch Beteiligtenvernehmung; Verbot vorweggenommener Beweiswürdigung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die abgelehnte Beteiligtenvernehmung - und das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2022 - 5 K 2033/20
- BFH, 08.08.2023 - IX B 86/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 16.12.2016 - X B 41/16
Befugnis des FG zur Ablehnung von Beweisanträgen; tägliches Auszählen einer …
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX B 86/22
Hiermit hat es unzulässigerweise eine vorweggenommene Beweiswürdigung vorgenommen (vgl. insoweit BFH-Beschluss vom 16.12.2016 - X B 41/16, Rz 17). - BFH, 19.07.2010 - X B 21/10
Urteilsberichtigung - Besetzungsrüge - Beteiligtenvernehmung - Grundsätzlich …
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX B 86/22
Die Beteiligtenvernehmung kann daher unterbleiben, wenn sich das Gericht mit Hilfe anderer Beweismittel eine Überzeugung bilden kann oder wenn keine Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit des Vorbringens spricht (BFH-Beschluss vom 19.07.2010 - X B 21/10, Rz 7; Krumm in Tipke/Kruse, § 82 FGO Rz 81). - BFH, 19.05.2008 - IV B 88/07
Unterlassen einer Beteiligtenvernehmung durch das FG: Nachprüfung durch den BFH - …
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX B 86/22
Der BFH kann als Revisionsgericht nur prüfen, ob das FG sein Ermessen unsachgemäß ausgeübt oder die ihm eingeräumten Grenzen des Ermessens überschritten hat oder dieses Ermessen, falls eine Beteiligtenvernehmung in Betracht kam, überhaupt nicht hat walten lassen (BFH-Beschluss vom 19.05.2008 - IV B 88/07, BFH/NV 2008, 1685, unter 1.b).
- BFH, 17.08.2012 - III B 38/12
Beteiligtenvernehmung als Mittel zur Sachverhaltsaufklärung durch das …
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX B 86/22
Eine solche ist ein letztes Hilfsmittel zur Aufklärung des Sachverhalts, das allerdings nicht dazu dient, dem Beteiligten Gelegenheit zu geben, seine eigenen Behauptungen zu bestätigen und gegebenenfalls zu beeiden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.08.2012 - III B 38/12, Rz 16; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 82 Rz 42). - BFH, 16.05.2023 - VIII B 98/22
Zum Verlust des Rügerechts bei Verfahrensfehlern
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX B 86/22
In einem solchen Fall bedarf es keiner vorsorglichen vorherigen Rüge (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 16.05.2023 - VIII B 98/22, Rz 4, m.w.N.). - BFH, 08.04.2022 - IX B 10/21
Umfang der Sachaufklärungspflicht; vorweggenommene Beweiswürdigung; richterliche …
Auszug aus BFH, 08.08.2023 - IX B 86/22
Es ist dabei zwar an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden (§ 76 Abs. 1 Satz 5 FGO), darf aber auf die von einem Beteiligten beantragte Beweiserhebung im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zu Gunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (statt vieler Senatsbeschluss vom 08.04.2022 - IX B 10/21, Rz 5, m.w.N.). - BFH, 09.02.2001 - II B 9/99
Nichtzulassungsbeschwerde - Prozessbevollmächtigter - Bestellung - Verfahrensrüge …